Bildung
BAföG-Geförderte auf niedrigstem Stand seit 2000

Zahl der BAföG-Empfänger sinkt 2025 auf 570.000 – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. Besonders bei Studierenden gab es ein deutliches Minus.

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Berlin – Im Jahr 2025 haben 570 000 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 42 700 oder 7 % weniger Geförderte als im Vorjahr.

Damit ist seit dem Höchststand im Jahr 2012 (979 300 Geförderte) ein Rückgang der Geförderten-Zahl zu beobachten, der nur 2022 und 2023 unterbrochen wurde. Niedriger als im Jahr 2025 war die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger zuletzt im Jahr 2000 (559 300). Die Ausgaben des Bundes für BAföG-Leistungen sanken 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 4 % oder 118 Millionen Euro auf 3,0 Milliarden Euro.

Zahl der BAföG-geförderten Studierenden geht um 8 % zurück

Im Jahr 2025 erhielten 443 100 Studierende und 126 900 Schülerinnen und Schüler eine BAföG-Förderung. Im Vergleich zum Vorjahr war insbesondere die Zahl der geförderten Studierenden rückläufig (-40 700 beziehungsweise -8 %). Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler sank hingegen nur leicht (-2 100 beziehungsweise -1,6 %). Ähnlich wie in den Vorjahren war der Frauenanteil unter den Geförderten mit 60 % höher als der Männeranteil (40 %).

Durchschnittliche Förderungsbeträge gestiegen

Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende im Jahr 2025 monatlich 682 Euro, das waren 25 Euro mehr als im Vorjahr. Für Schülerinnen und Schüler lag der durchschnittliche Förderungsbetrag bei 552 Euro (+13 Euro).

Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist unter anderem abhängig von der besuchten Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule), der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) sowie vom Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern. Mit der BAföG-Reform aus dem Jahr 2024 waren die Bedarfssätze und Freibeträge angehoben worden.

Neue Förderinstrumente für Studierende: Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe

Im Zuge der BAföG-Reform wurden außerdem das „Flexibilitätssemester“ und die „Studienstarthilfe“ als neue Förderinstrumente eingeführt. Mit dem Flexibilitätssemester können Studierende einmalig ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus eine BAföG-Förderung beziehen. Im Jahr 2025 nahmen 33 700 Geförderte ein Flexibilitätssemester in Anspruch.

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger finanzieller Zuschuss zum Studienbeginn in Höhe von 1 000 Euro. Sie richtet sich an Personen unter 25 Jahren, die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig für ein Studium immatrikulieren.

Im Jahr 2025 erhielten 11 600 Personen eine Studienstarthilfe. Der Anspruch auf Studienstarthilfe begründete sich meist mit Leistungen nach SGB II („Bürgergeld“, seit 1. Juli 2026 „Grundsicherungsgeld“), welche 60 % der Studienstarthilfe-Geförderten vor Studienbeginn bezogen.

Methodische Hinweise:

In der BAföG-Statistik werden ab dem Berichtsjahr 2024 zwei Gruppen unterschieden: BAföG-Geförderte und Studienstarthilfe-Geförderte. BAföG-Geförderte umfassen diejenigen Personen, die monatliche BAföG-Förderleistungen erhalten haben.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Studienstarthilfe-Geförderte umfassen ausschließlich Personen, die im Berichtsjahr mit einer Studienstarthilfe gefördert wurden und werden unabhängig von einem möglichen monatlichen BAföG-Bezug erfasst. Kennzahlen wie die Zahl der Geförderten oder der finanzielle Aufwand werden für die BAföG-Geförderten und die Studienstarthilfe-Geförderten separat berichtet.

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