Krieg gegen den Terror
PKK: BKA nimmt Deutschland-Chef fest

Wie aus einer Mitteilung des Generalbundesanwalts für die Bundesrepublik Deutschland hervorgeht, die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. August 2015 den 57-jährigen türkischen Staatsangehörigen Bedrettin K. durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

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Berlin (nex) – Wie aus einer Mitteilung des Generalbundesanwalts für die Bundesrepublik Deutschland hervorgeht, hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. August 2015 den 57-jährigen türkischen Staatsangehörigen Bedrettin K. durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Dem Beschuldigten, für den die Unschuldsvermutung gilt, wird vorgeworfen, unter dem Decknamen „Ali“ spätestens ab Mitte Juli 2014 im Bundesgebiet den Sektor „Nord“ – hierzu gehören unter anderem die Gebiete Bremen, Hannover, Hamburg, Berlin und Sachsen – geleitet zu haben. Seit Juli 2015 soll er dann für den Sektor „Mitte“, der unter anderem Düsseldorf, Köln, Bielefeld sowie Teile des Ruhrgebietes umfasst, verantwortlich gewesen sein.
Den Ermittlungen zufolge erteilte der Beschuldigte den ihm untergeordneten Kadern Aufträge und Weisungen und unterrichtete die ihm übergeordneten Kader auf Europaebene über die Ergebnisse der Arbeit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Beschuldigte wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete und den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt. Die Generalbundesanwaltschaft sieht die Aufgabe von PKK-Mitgliedern in Deutschland und anderen Ländern Westeuropas vor allem darin, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Am 28.8. wurde auch ein weiterer hochrangiger Kader der PKK, Mehmet Demir, in einem Verfahren wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Laut dem zuständigem Richter sei das Ziel der PKK „Mord und Totschlag“.

 

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