Baé-Urteil
Gericht untersagt Netanjahu-Behauptung: Tagesspiegel verliert gegen Tarek Baé

Tarek Baé erklärt, das Kammergericht Berlin habe dem Tagesspiegel bestimmte Behauptungen über ihn untersagt. Er spricht von einem Sieg für die Pressefreiheit.

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Berlin – Der Journalist Tarek Baé hat nach eigenen Angaben einen Rechtsstreit gegen den Tagesspiegel vor dem Kammergericht Berlin gewonnen. Wie Baé auf Facebook und seinem Portal Itidal mitteilte, dürfe die Zeitung künftig nicht mehr behaupten oder verbreiten, er habe Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit Adolf Hitler sowie den Gaza-Krieg mit dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg gleichgesetzt.

Nach Angaben Baés untersagte das Kammergericht dem Verlag diese Behauptung. Für jeden Verstoß drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Zudem habe das Gericht entschieden, dass der Tagesspiegel die Kosten des Verfahrens tragen müsse.

Streit um Berichterstattung über Neukölln

Hintergrund des Verfahrens war laut Itidal ein Bericht des Tagesspiegels über den Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel und eine SPD-Stadträtin, die zwei Beiträge Baés in sozialen Netzwerken geteilt hatte. In den Beiträgen hatte Baé dem israelischen Militär völkerrechtswidrige Verbrechen vorgeworfen.

Um die Kritik an Baé zu begründen, habe der Tagesspiegel behauptet, er habe Benjamin Netanjahu mit Adolf Hitler sowie den Gaza-Krieg mit dem Holocaust gleichgesetzt. Gegen diese Darstellung ging Baé gerichtlich vor.

Gericht folgte Darstellung Baés

Der Journalist erklärte, der Tagesspiegel habe sich vor Gericht damit verteidigt, er habe einen Beitrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan weiterverbreitet und sich dessen Aussagen zu eigen gemacht.

Nach Darstellung Baés folgte das Kammergericht dieser Argumentation jedoch nicht. Er habe in seinem Beitrag lediglich über Äußerungen Erdoğans sowie die Reaktion Netanjahus berichtet und diese durch entsprechende Zitate kenntlich gemacht. Auch seine Aussagen zu einem Genozid in Gaza wertete das Gericht nach Angaben Baés nicht als bloße persönliche Meinung, sondern als Wiedergabe der Positionen unabhängiger internationaler Institutionen.

„Sieg für die Pressefreiheit“

Baé bezeichnete die Entscheidung als „Sieg für die Pressefreiheit“.

„Wenn mir jede Aussage, die ich in meiner Berichterstattung zitiere, als meine Äußerung angedichtet werden kann, dann könnte ich keinen Journalismus mehr betreiben“, erklärte er.

Weiter warf er dem Tagesspiegel vor, ihn als Holocaust-Verharmloser dargestellt zu haben, um seine Berichterstattung über die israelische Regierung zu diskreditieren. Der Vorwurf, er habe Hitler und Netanjahu gleichgesetzt, sei bewusst gewählt worden, um den Eindruck einer strafbaren Holocaustverharmlosung zu erzeugen.

Kommentatorin sieht Signalwirkung

Die Kommentatorin Susanne Mattner sieht in der Gerichtsentscheidung einen möglichen Wendepunkt in der öffentlichen Debatte.

Ihrer Ansicht nach könnten Gerichte künftig stärker zwischen Antisemitismus und Kritik an der israelischen Regierung unterscheiden. Es sei problematisch, jede scharfe Kritik an der Politik Benjamin Netanjahus oder einzelner Mitglieder seiner Regierung automatisch als antisemitisch einzuordnen. Kritik an staatlichem Handeln und Hass auf Juden seien zwei unterschiedliche Ebenen.

Mattner erklärte weiter, Entscheidungen wie diese erinnerten daran, dass Tatsachenbehauptungen zutreffen müssten und Antisemitismusvorwürfe nicht dazu dienen dürften, politische Debatten oder kritische Stimmen zu diskreditieren. Wer Antisemitismus wirksam bekämpfen wolle, müsse den Begriff mit größter Sorgfalt verwenden, da eine inflationäre Verwendung letztlich den Kampf gegen tatsächlichen Antisemitismus schwäche.

 


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