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Völkermord-Vorwürfe
Geschichte im Fadenkreuz der armenischen Lobby

Die Türkei hatte mehrfach die Einsetzung einer gemeinsamen Historikerkommission vorgeschlagen, was von Armenien abgelehnt wurde. Vermeintliche Telegramme von Talat Pascha waren Fälschungen. Fragwürdige Verwendung von Kriegspropagandaschriften durch die Verfechter der Genozid-These.

Burg von Kars, Kars, Türkei (Foto:Unsplash)
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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Die Türkei hatte mehrfach die Einsetzung einer gemeinsamen Historikerkommission vorgeschlagen, was von Armenien abgelehnt wurde. Vermeintliche Telegramme von Talat Pascha waren Fälschungen. Fragwürdige Verwendung von Kriegspropagandaschriften durch die Verfechter der Genozid-These.

Alljährlich gedenken am 24. April die Armenier für die ihrer Ansicht nach „ersten Genozid des 20. Jahrhunderts“ und fordern eine Anerkennung seitens der Türkei. Armenische Lobbyorganisationen und ihre Unterstützer führen seit Jahrzehnten eine politische Kampagne gegen die Türkei, setzen Parlamente unter Druck, um Zugeständnisse zu erwirken.

Dabei ist es nicht die Aufgabe von Parlamenten, über historische Ereignisse ein Urteil zu fällen, sondern von Historikern, die den Zeitabschnitt wissenschaftlich untersuchen. Die Türkei hat bereits mehrfach eine gemeinsame Historikerkommission vorgeschlagen, um die Geschehnisse von unabhängigen Historikern untersuchen zu lassen. Armenien hat den Vorschlag Ankaras abgelehnt und weigert sich darüber hinaus, seine Archive zu öffnen.

Es sind viele Publikationen zu diesem Thema erschienen, hauptsächlich von Autoren armenischer Abstammung und von Verfassern, die die Genozid-These unterstützen. Wissenschaftler und Autoren, die bei der Zwangsumsiedlung der armenischen Bevölkerung aus den Frontgebieten Ostanatoliens eine Vernichtungsabsicht der osmanischen Regierung infrage stellen, werden als „Leugner“ gebrandmarkt und ihre Publikationen als „unwissenschaftlich“ dargestellt. Bis heute existiert kein authentisches Dokument, das eine Vernichtungsabsicht der damaligen osmanischen Regierung beweisen könnte.

Vermeintliche Telegramme wurden als Fälschungen entlarvt

Armenische Interessengruppen haben in der Vergangenheit Dokumente veröffentlicht, um die These einer Vernichtungsabsicht zu untermauern. Bis 1983 wurden die Andonian-Dokumente von den Verfechtern der Genozid-These als Beweis einer Vernichtungsabsicht verwendet. Zwei türkische Wissenschaftler, Şinasi Orel und Süreyya Yuca, untersuchten die vom Armenier Aram Andonian 1919 veröffentlichten Dokumente. Sie fanden heraus, dass es sich bei den vermeintlichen Telegrammen, die dem früheren osmanischen Innenminister Talat Pascha zugeschrieben wurden, um Fälschungen handeln.

Kriegspropagandaschriften aus dem Ersten Weltkrieg werden als Literaturquellen verwendet

Die erwähnten zwei türkischen Wissenschaftler sahen neben zahlreichen Unstimmigkeiten insbesondere die falsche Datierung der Dokumente als entscheidend an. Hin und wieder werden die als Fälschungen entlarvten Telegramme von Autoren, die proarmenisch eingestellt sind, als „Echt“ bezeichnet und interessanterweise sind diese Verfasser nicht einmal der osmanischen Sprache mächtig. Was noch erwähnenswert erscheint: Die Aram Andonian Papers erschienen 1919 beim Verlag Hodder and Stoughton, also jenem Verlagshaus, das im Auftrag des britischen Kriegspropagandabüros Propagandaschriften über die Kriegsgegner des Vereinigten Königreichs veröffentlichte.

Das britische „War Propaganda Bureau“ ließ während des Ersten Weltkriegs auch Propagandaschriften über Deutschland veröffentlichen. In der Geschichtswissenschaft ist das Thema der Kriegspropaganda gegenüber Deutschland weitgehend aufgearbeitet und derartige Schriften werden als seriöse Quellen nicht herangezogen. Das lässt sich in Bezug auf das Osmanische Reich leider nicht sagen, denn das besagte Kriegspropagandabüro ließ massenweise Publikationen über angebliche türkische Massaker an Armeniern veröffentlichen.

Hier einige Titel, die als Kriegspropaganda einzustufen sind: Von Arnold J. Toynbee (1915) Armenian atrocities: the murder of a nation, Viscount Bryce (1916) The treatment of Armenians in the Ottoman Empire. Es handelt sich um die Propagandaschrift „Blue Book“. Das Deutsche Reich war mit Österreich-Ungarn, Bulgarien und dem Osmanischen Reich verbündet. Also Großbritannien war Kriegsgegner des Osmanischen Reiches und die Armenier bzw. die armenischen Milizen wurden unter anderem von Großbritannien, Frankreich und Russland unterstützt. Das dritte Buch ist von A.P. Jacowbean und James Bryce (1917) Armenia and the War. Alle diese Bücher erschienen damals beim gleichen Verlag: Hodder and Stoughton, der noch heute existiert.

Massaker armenischer Milizen an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung Ostanatoliens

Ein weiterer Faktor, der von der armenischen Seite und ihren akademischen Unterstützern keinerlei Beachtung wert ist, sind die zwischen 1915-1920 systematisch durchgeführten Massaker armenischer Milizen an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung in Ostanatolien. Dabei wurden Frauen, Kinder und Alte mit einer unglaublichen Brutalität ermordet.

Nach offiziellen Angaben kamen bei den Massenmorden armenischer Milizen an der türkischen Bevölkerung in Ost- und Südostanatolien 519.000 Menschen ums Leben. Die an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung begangenen Verbrechen armenischer Milizen werden von den Vertretern der Genozid-These bewusst ignoriert.

Internationale UN-Völkermordkonvention gilt nicht für Handlungen vor 1951

Ein Genozid nach der UN-Völkermordkonvention von 1948 liegt dann vor, wenn „Handlungen mit der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe, in Teilen oder vollständig zu zerstören“, begangen werden. Allerdings müssen diese Handlungen nach 1951 geschehen sein, nach Inkrafttreten der Völkermordkonvention.

Die armenischen Lobbyorganisationen und ihre akademischen Unterstützer umgehen die international rechtlich gültige UN-Völkermordkonvention, indem sie diese mit der allgemein populären Definition vermischen, die den Genozid mit jeder Massentötung gleichsetzt. Damit werden international juristisch gültige Konventionen unterlaufen.

Eine Gleichsetzung der Zwangsumsiedlung der Armenier mit der jüdischen Shoah verharmlost den Massenmord an den europäischen Juden

Mit der Anerkennung zahlreicher Länderparlamente die Zwangsumsiedlung der armenischen Bevölkerung während des Ersten Weltkriegs als Genozid einzustufen, versuchen armenische Lobbyorganisationen das Schicksal der Armenier im Ersten Weltkrieg mit der jüdischen Shoah gleichzusetzen.

Der Ex-Vorsitzende des Europäischen Jüdischen Kongresses (EJC), Mosche Kantor, hatte bei einer Veranstaltung des Europäischen Parlaments einmal seine Sorgen vor einem Vergessen des jüdischen Holocaust geäußert. Wenn die Erinnerung an den Holocaust verloren gehe, so Kantor, würden die Opfer des Völkermords vergessen und sämtliche Tabus fallen.

Eine Gleichsetzung der Zwangsumsiedlung der Armenier von 1915 mit dem Holocaust an den Juden verbietet sich allein schon aus historischen Gründen und verharmlost den Massenmord der Nazis an den europäischen Juden auf ungeheuerliche Weise.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar


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