"Völkermord-Vowürfe"
US-Verfassungsrechtler Fein: Armenien würde vor dem Internationalen Gerichtshof verlieren

US-Verfassungsrechtler Bruce Fein hat die Entscheidung der US-Regierung die damaligen Ereignisse im Osmanischen Reich als "Völkermord" zu bezeichnen, scharf verurteilt. Die Entscheidung sei politisch motiviert, so Fein in einem Interview. Die Entscheidung habe keine historische oder rechtliche Grundlage.

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Washington – US-Verfassungsrechtler Bruce Fein hat die Entscheidung der US-Regierung die damaligen Ereignisse im Osmanischen Reich als „Völkermord“ zu bezeichnen, scharf verurteilt. Die Entscheidung sei politisch motiviert, so Fein in einem Interview. Die Entscheidung habe keine historische oder rechtliche Grundlage.

„Denken Sie daran, Politiker lesen nicht die Geschichte und hintergründige politische Motive. Glauben Sie wirklich, dass Biden und sein Team die unzähligen Archive und historische Schriften gelesen und studiert haben? Nein, natürlich nicht“, so Fein in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur Anadolu am Montag. Der Grund für solche Entscheidungen seien politischer Natur.

US-Armenier seien besser organisiert und viel wohlhabender als Türken in den USA. Fein erinnerte daran, das US-Armenier in vielen Parteien vertreten seien und an diese hohe Geldsummen spendeten.

„Und so ist das alles eine politische Aussage. Es hat überhaupt nichts mit dem Gesetz zu tun“, so Fein.

Fein hob zudem hervor, dass unter allen relevanten Mächten des Ersten Weltkriegs nur Armenien seine Archive geheim halte. „Was verbergen sie?“, fragte Fein.

„Nach Artikel 9 der Völkermordkonvention sind Streitigkeiten darüber, ob es sich um Völkermord handelt, vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu entscheiden. Dieser Artikel trat vor 70 Jahren, 1951, in Kraft. Armenien hat seinen Anspruch noch nie vor den Internationalen Gerichtshof gebracht, wie es die Völkermordkonvention vorschreibt. Natürlich gilt für die Türkei, wie für jede andere Person, die Unschuldsvermutung, und solange es kein Tribunal gibt, das in die eine oder andere Richtung entscheidet, gilt die Unschuldsvermutung“, betonte Fein.

Der Verfassungsrechtler erinnerte daran, dass der Internationale Gerichtshof in der Vergangenheit bereits über andere Völkermordvorwürfe wie etwa Kroatien gegen Serbien im Jahr 2015, oder Anklagen von Bosnien-Herzegowina gegen Serbien 2007, entschieden habe.

„Es ist also nicht so, dass Völkermordvorwürfe nicht prozessiert werden können, sie können und sie wurden vor dem Internationalen Gerichtshof prozessiert und es gab Urteile in dieser Sache. Warum wehren sich die Armenier? Ich komme noch einmal darauf zurück: Sie denken, sie würden verlieren“, so Fein.

Fein war ein hochrangiger Beamter des Justizministeriums unter der Regierung von Ronald Reagan.

Biden stuft Tod Hunderttausender als Völkermord ein

Als erster US-Präsident hatte Joe Biden am Samstag die Einstufung der Ereignisse von 1915 als Genozid bezeichnet.

„Wir gedenken all derer, die im Völkermord an den Armeniern während der Zeit der Osmanen gestorben sind“, erklärte er zum 106. Jahrestag der Massaker. Es handele sich um die Bestätigung einer historischen Tatsache und gehe nicht darum, der Türkei „Vorwürfe zu machen“, betonte Biden. Die Anerkennung der Geschichte sei wichtig um zu verhindern, „dass solch eine Gräueltat sich jemals wiederholt“.

Türkische Regierung weist Erklärung zurück

Das türkische Außenministerium wies die Erklärung Bidens „in schärfster Form“ zurück. Die Aussagen Biden hätten „keinen Wert“. Zudem habe Biden „weder legale noch moralische Autorität zur Bewertung historischer Ereignisse“.

Laut dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu basiere die Aussage „nur auf Populismus“.

„Wir haben nichts von niemandem über unsere eigene Vergangenheit zu lernen. Politischer Opportunismus ist der größte Verrat an Frieden und Gerechtigkeit“, schrieb er auf Twitter.

Die Türkei erkennt die Tragödie hinter den Todesfällen Hunderttausender Menschen an, die von 1915 an im Zusammenhang mit den Ereignissen in Ostanatolien während des Ersten Weltkrieges ihr Leben verloren hatten. Allerdings verwahrt sich die Türkei gegen die Beurteilung der Ereignisse als „Völkermord“ und spricht von einer beiderseitigen Tragödie.

Ankara hat wiederholt die Bildung einer gemeinsamen internationalen Historikerkommission angeregt, um die Ereignisse vom Grunde her aufzuarbeiten und historisch zu bewerten. Die Regierung des Osmanischen Reiches hatte 1915 die Deportation armenischer Bevölkerungsteile aus der Region beschlossen, nachdem sich armenische Terrormilizen und Teile der Bevölkerung mit der russischen Armee verbündet hatten, die im Osten an der Kaukasusfront in osmanische Gebiete vorrückte.

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