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Türkische Minderheit erkennt neuen Mufti nicht an

Der von den griechischen Behörden ernannte Mufti von İskeçe/Xanthi, Bilal Kara Halil, ist durch eine Entscheidung des Generalsekretariats der Verwaltung für Makedonien und Thrakien seines Postens enthoben worden.

(Foto: Gündem gazetesi)
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İskeçe/Xanthi – Der von den griechischen Behörden ernannte Mufti von İskeçe/Xanthi, Bilal Kara Halil, ist durch eine Entscheidung des Generalsekretariats der Verwaltung für Makedonien und Thrakien seines Postens enthoben worden. An die Stelle von Halil ernannte Generalsekretär Yannis Savas geschäftsführend Necdet Hemşer. Eine Begründung für die Amtsenthebung wurde von der Behörde nicht mitgeteilt.

Wie im Vertrag von Lausanne vorgesehen, konnten bis 1985 die Mitglieder der türkischen Minderheit ihre eigenen Muftis wählen. Seit dieser Zeit erkennen die griechischen Behörden die durch demokratische Wahlen der türkischen Minderheit in Westthrakien bestimmten islamischen Religionsgelehrten nicht mehr an. Die religiöse Autonomie der türkischen Minderheit wurde durch die staatliche Ernennung von Muftis faktisch abgeschafft.

Verstoß gegen die Verträge von Athen und Lausanne

Das Problem besteht in der Haltung des griechischen Staates, in die religiöse Autonomie der türkischen Minderheit zu intervenieren und die im Athener Vertrag von 1913 und im Lausanner Vertrag von 1923 geregelte demokratische Wahl von islamischen Religionsgelehrten nicht anzuerkennen, was einen klaren Rechtsbruch darstellt, weil sich Griechenland in den erwähnten Abkommen dem „Schutz der Minderheiten“ verpflichtet hat.

Im Artikel 11 Absatz 6 des Athener Vertrags vom 17. Mai 1913 hatte sich das damalige Griechenland verpflichtet, „das Leben, das Eigentum, die Ehre, die Religion und die Bräuche“ der Bevölkerung, die unter griechischer Hoheit bleiben, zu respektieren. Muslime haben das Recht auf Freiheit und offene Religionsausübung. Demnach ist auch geregelt, dass jeder Mufti von der muslimischen Bevölkerung durch Wahlen bestimmt wird.

Ein Mufti, der von der türkischen Community in Westthrakien nicht gewählt wurde

Ferner verabschiedete das griechische Parlament 1920 ein Gesetz, das die Wahl der Muftis durch die türkische Minderheit regelte und zuvor vom griechischen Außenministerium und des regionalen Gouverneurs abgesegnet wurde. Auch Artikel 38 des Lausanner Vertrags subskribiert den Signatarstaat unabhängig von der ethnischen Herkunft, Sprache, Nationalität, Religion und Geburtsort, allen Staatsbürgern die unterschiedlichen Lebensweisen und Freiheiten zu gewährleisten. Der durch die griechischen Behörden ernannte Mufti wird von der türkischen Minderheit in Westthrakien nicht anerkannt, weil sie darin eine Abschaffung ihrer religiösen Autonomie sehen.

Kemal Bölge

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