Start Panorama Kriminalität Terrorverdacht „Falscher Syrer“ Franco A. wieder auf freiem Fuß

Terrorverdacht
„Falscher Syrer“ Franco A. wieder auf freiem Fuß

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. aufgehoben. A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und Anschläge in Deutschland geplant.

(Symbolfoto: Screenshot/Euronews)
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Karlsruhe (nex) – Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. aufgehoben. A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und Anschläge in Deutschland geplant.

Wie das Gericht heute mitteilte, lasse sich aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis „der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ nicht herleiten.

Dem Bundeswehr-Oberleutnant wurde ursprünglich vorgeworfen, gemeinsam mit Komplizen einen Anschlag vorbereitet zu haben und den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. A. hatte sich unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

Franco A. meldete sich am 30. Dezember 2015 mit dem falschen Namen „David Benjamin“ als „christlicher Syrer mit französischer Abstammung“ in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Gießen.

Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. habe sogar Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen.

Es gebe keinen dringenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, teilte der BGH zur Begründung mit.

Franco A. saß seit dem 26. April in Untersuchungshaft. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer entlassen worden.

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