NSU-Zeugensterben
Neunter Todesfall im NSU-Komplex: Das große Sterben geht weiter

Das Zeugensterben im Zusammenhang mit der NSU-Terrorzelle geht weiter. Ein weiterer vermeintlicher Selbstmord wird aus Karlsruhe gemeldet. Es handelt sich dabei um den Ex-Verlobten einer bereits 2015 verstorbenen Zeugin, deren vorheriger Freund im September 2013 in einem Auto verbrannte, bevor er zum Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter aussagen sollte.

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Stuttgart (nex) – Die Serie an nicht natürlichen und/oder verdächtigen Todesfällen im Umfeld der Ermittlungen zur NSU-Terrorzelle reißt nicht ab. So soll sich nach Berichten mehrerer Medienportale bereits am 8. Februar dieses Jahres der ehemalige Verlobte der im März 2015 nach einem Motocross-Unfall gestorbenen Melisa M., Sascha W. (31), das Leben genommen und auf elektronischem Wege eine Abschiedsnachricht versendet haben.

Die im Alter von 20 Jahren offiziellen Angaben zufolge an einer Lungenembolie verstorbene M. schien auch zu Lebzeiten noch eine fatale Wirkung auf ihre männlichen Bekanntschaften gemacht zu haben. Bevor sie sich mit Sascha W. verlobte, war sie mit dem Aussteiger aus der Nazi-Szene, Florian H., liiert, der im September 2013 vor dem LKA in Stuttgart in einer sehr brisanten Angelegenheit aussagen sollte:

Er wäre demnach in der Lage gewesen, Hinweise auf möglicherweise weitere Täter zu geben, die in den Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 26. April 2007 in Heilbronn verwickelt gewesen sein sollen. Die Bluttat wird dem NSU-Terrortrio angelastet, allerdings legen bisherige Ermittlungsergebnisse den Schluss nahe, dass außer den 2011 unter dubiosen Umständen verstorbenen mutmaßlichen Haupttätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie der in München angeklagten Beate Zschäpe noch weitere Personen an dieser beteiligt gewesen sein könnten.

Zur Aussage Florian H.s kam es nicht, er starb kurz vor dem Termin, nur wenige hundert Meter vom LKA entfernt, in einem brennenden Auto auf dem Cannstatter Wasen, in dem er sich zuvor aus Liebeskummer das Leben genommen haben soll. Die im November 2011 aufgeflogene Terrorzelle des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) wird für die Ermordung acht türkischer und eines griechischen Einwanderers zwischen 2000 und 2006, die Ermordung einer Polizeibeamtin im April 2007 und weitere Verbrechen wie Sprengstoffanschläge und Banküberfälle verantwortlich gemacht.

Seit der Entdeckung der Gruppe wurden nicht nur eine Reihe von Vorwürfen gegenüber Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit mutmaßlichen Vertuschungen von Verbindungen zwischen staatlichen Einrichtungen und dem NSU-Umfeld laut, auch ist bislang eine nicht unerhebliche Zahl an möglichen Zeugen unter teils zweifelhaften Umständen verstorben. Bereits bezüglich des vermeintlichen Doppelselbstmordes der Hauptverdächtigen Böhnhardt und Mundlos im Wohnmobil in Eisenach am 4. November 2011 gibt es offene Fragen.

Schon in den Jahren 2001 und 2002, als gegen die untergetauchten mutmaßlichen Mitglieder des NSU-Trios wegen anderer Straftaten ermittelt wurde, soll es drei Todesfälle unter Ermittlern des Thüringer Landeskriminalamtes gegeben haben. Einer davon soll mit Telefonüberwachungen befasst gewesen sein und sich in seinem Keller erhängt haben, ein weiterer, Mitglied der Sonderkommission Rechtsextremismus, soll sich auf einer Toilette seiner Dienststelle erschossen haben, wobei sich sein Abschiedsbrief Enthüllungsjournalisten zufolge unter Verschluss befinde. Darüber hinaus soll es noch zu einem weiteren „plötzlichen Todesfall“ im LKA gekommen sein, der einen 58-jährigen Ermittler ereilt hatte, der ebenfalls im Bereich des Rechtsextremismus tätig gewesen sein soll.

Am 7. April 2014 starb der 18 Jahre lang für das BfV tätige, 39-jährige V-Mann angeblich an einem Zuckerschock infolge einer nicht entdeckten Diabeteserkrankung. Dabei soll der im Laufe des Aprils 2014 vom Notarzt ausgestellte Totenschein von der Polizei umgeschrieben und ein neuer, rückdatierter Beerdigungsschein ausgestellt worden sein. Der ursprünglich auf den Namen Dellig ausgestellte Totenschein und weitere Dokumente wurden nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vernichtet. Der Oberstaatsanwalt verweigerte gegenüber dem Innenausschuss des Bundestages die Herausgabe des toxikologischen Gutachtens aus den Ermittlungsakten. „Corelli“ soll bereits 2005 über das Kürzel „NSU“ und dessen Bedeutung Kenntnis gehabt haben.

 

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