Direktor Siebenkotten: Vermieter müssen Möblierungszuschläge ausweisen
Osnabrück (ots) – Wegen der Tricks vieler Vermieter mit möblierten Wohnungen muss nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Mietpreisbremse nachgebessert werden.
In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) sagte der Bundesdirektor Deutscher Mieterbund (DMB), Lukas Siebenkotten: „Wir fordern, dass Möblierungszuschläge in Cent und Euro explizit im Mietvertrag ausgewiesen werden müssen.“
Das müsse der Gesetzgeber in der Mietpreisbremse entsprechend klar stellen. Das Problem sei, dass es keine Vergleichsmieten für möblierte Wohnungen gebe und manche Vermieter die Obergrenzen umgehen oder verschleiern wollten. „Vor allem in Großstädten würden immer häufiger Appartements oder Wohnungen im hochpreisigen Segment möbliert angeboten“, sagte Siebenkotten.
Nach einer neuen Studie umgehen viele Vermieter mit möblierten Wohnungen die Obergrenzen für Mietaufschläge. Laut Mietpreisbremse darf die Miete nicht höher liegen als die örtliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Siebenkotten forderte: „Will der Vermieter von dieser Obergrenze abweichen, muss er bei Vertragsabschluss die Gründe nennen, warum das ausnahmsweise erlaubt sein soll.“ Das müsse für einen Möblierungszuschlag genauso gelten wie für andere Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa wenn die Vormiete höher war oder die Wohnung modernisiert wurde.
Die Mietpreisbremse wurde im vergangenen Sommer für ausgewählte Städte in 11 von 16 Ländern eingeführt. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Bei Neubauten und der ersten Vermietung nach umfassender Sanierung gilt die Regel nicht. Laut Studien verfehlt die Mietpreisbremse bisher aber weitgehend ihre Wirkung.