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Beihilfe zum Mord an mindestens 170.000 Menschen
Ex-SS-Wachmann erwarten Prozesskosten in sechsstelliger Höhe

Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage (Kreis Lippe) könnte Prozesskosten im unteren sechstelligen Bereich zu tragen haben, wenn das Urteil gegen den 94-Jährigen ehemaligen SS-Unterscharführer rechtskräftig wird, schätzt der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.

KZ Auschwitz (Foto: Von Dnalor 01 - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0))
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Bielefeld (ots) – Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage (Kreis Lippe) könnte Prozesskosten im unteren sechstelligen Bereich zu tragen haben, wenn das Urteil gegen den 94-Jährigen ehemaligen SS-Unterscharführer rechtskräftig wird, schätzt der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.

Das berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische. Hanning war vom Landgericht Detmold zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen der Beihilfe zum Mord an mindestens 170.000 Menschen im Konzentrationslager Auschwitz verurteilt worden. Der Oberstaatsanwalt geht davon aus, dass die Kosten für die Anmietung der Verhandlungsräume in der Industrie- und Handelskammer Detmold nicht in Rechnung gestellt werden.

Das Gleiche könnte auch die zusätzlich angeforderten Polizeikräfte und die Reiterstaffel gelten. „Wir haben eine Vereinbarung mit der Polizei, uns gegenseitig keine Kosten in Rechnung zu stellen“, sagte Vetter. Anders könnte es mit den Kosten der Verfahrensbeteiligten aussehen. Hier könnte Hanning durchaus für die Reisekosten der Zeugen, deren Verdienstausfall und mögliche Übernachtungskosten aufkommen müssen. Auch die Kosten für die Anwälte der Nebenkläger könnte der 94-Jährige bezahlen müssen, auch wenn die Staatskasse hier erst einmal in Vorleistung getreten ist.