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"Professio fidei"
Erzbistum Köln fordert von Theologen an staatlichen Universitäten nun „Treueid“ – Rückzieher nach Presse-Anfrage

Das Erzbistum Köln verschärft im Umgang mit Theologen an staatlichen Fakultäten die Gangart. Erstmals seit Jahrzehnten verlangt es einen schriftlichen Nachweis darüber, dass neue Professoren ein spezielles Glaubensbekenntnisses, die "Professio fidei", abgelegt haben.

(Foto: pixabay/cocoparisienne)
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Köln (ots) – Das Erzbistum Köln verschärft im Umgang mit Theologen an staatlichen Fakultäten die Gangart. Erstmals seit Jahrzehnten verlangt es einen schriftlichen Nachweis darüber, dass neue Professoren ein spezielles Glaubensbekenntnisses, die „Professio fidei“, abgelegt haben. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Ursprünglich sollten neue Professoren zusätzlich auch zu einem „Treueid“ verpflichtet werden. Diese Forderung zog das Erzbistum aber am Montag nach einer Anfrage der Zeitung zurück. Den neuen Wind aus Köln bekam als erster der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister zu spüren, der im Mai seine Antrittsvorlesung halten soll. Das Erzbistum bestätigte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ den Vorgang und argumentierte, der Nachweis der „Professio“ folge lediglich den Gepflogenheiten, die im Erzbistum etwa auch für Pfarrer gelten.

Auf den Ärger der Professorenschaft, aber auch auf das Befremden von Kirchenrechtsexperten stieß das Kölner Vorgehen vor allem wegen einer Missachtung römischer Bestimmungen zum Treueid. Zwar sieht das katholische Kirchenrecht generell vor, dass bestimmte führende Amtsträger das „Iusiurandum“ schwören müssen, einen Treueid, der zur Einhaltung aller bestehenden und künftigen Kirchengesetze verpflichtet. Just von diesem Eid sind Theologen an deutschen staatlichen Universitäten aber befreit. Dies räumte das Erzbistum auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ ein. Es handele sich um ein „Versehen der Verwaltung“, sagte Bistumssprecher Michael Kasiske und fügte hinzu: „Der Treueid wird nicht gefordert werden.“

Bereits im Januar war es zu Streitigkeiten zwischen der Bistumsleitung und der Katholischen Hochschule NRW (KatHO) gekommen. Auf Kölner Betreiben verhinderten vier der fünf NRW-Bistümer, die gemeinsam Träger der KatHO sind, die Wahl eines wiederverheirateten geschiedenen Kandidaten für das Rektorenamt.