Rechtsextremismus
Vor 20 Jahren: Der NSU-Mord an Halit Yozgat

Am 6. April 2006 wurde der 21-jährige Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel vom rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ermordet.

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Von Kemal Bölge

Am 6. April 2006 wurde der 21-jährige Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel vom rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ermordet.

Zur Tatzeit befand sich auch ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes im Café. Andreas Temme verließ das Geschäft kurz nach der Tat, erklärte später jedoch mehrfach, er habe den hinter dem Tresen liegenden Halit Yozgat nicht gesehen.

Das Oberlandesgericht München hielt diese Aussage im NSU-Prozess dennoch für glaubwürdig. Eine Rekonstruktion des britischen Forschungsteams Forensic Architecture kam dagegen zu dem Schluss, dass Temme den tödlich verletzten Yozgat sehr wahrscheinlich bemerkt haben muss. Auch der Geruch von Schießpulver hätte in dem kleinen Raum wahrnehmbar sein müssen.

Der NSU ermordete zwischen 2000 und seiner Selbstenttarnung 2011 bundesweit neun Kleinunternehmer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Hinzu kamen drei Bombenanschläge mit zahlreichen Verletzten und mehrere Raubüberfälle.

Trotz jahrelanger Ermittlungen erkannten die Sicherheitsbehörden lange keinen rechtsextremen Hintergrund. Stattdessen gerieten die Familien der Opfer selbst unter Verdacht und wurden kriminalisiert.

Während des NSU-Prozesses gingen Bundesanwaltschaft und Gericht von einem weitgehend isoliert handelnden Trio aus. Recherchen von Nebenklageanwälten, Journalisten und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen werfen jedoch bis heute Fragen auf. Sie verweisen auf ein mögliches Netzwerk von Unterstützern sowie auf zahlreiche V-Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld der rechtsextremen Szene.

Besonders umstritten ist, dass nach dem Auffliegen des NSU im Jahr 2011 Akten zu V-Leuten in mehreren Verfassungsschutzbehörden vernichtet wurden. Eine Strafanzeige gegen einen verantwortlichen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz blieb ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft Köln leitete kein Ermittlungsverfahren ein.

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