Start Panorama Kriminalität Leverkusen Libanesischer Al-Zein-Clan operiert offenbar seit Jahrzehnten als internationales Verbrechersyndikat

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Libanesischer Al-Zein-Clan operiert offenbar seit Jahrzehnten als internationales Verbrechersyndikat

Der libanesische Al-Zein-Clan aus Leverkusen operiert offenbar seit fast zwei Jahrzehnten vom Rhein aus als internationales Verbrechersyndikat. Dabei soll es unter anderem um Entführungen von Millionären im Libanon gehen, um dubiose Kontakte zu ehemaligen Geheimdienstlern, um Schmiergeldflüsse sowie Lösegeldforderungen.

(Symbolfoto: nex24)
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Köln – Der libanesische Al-Zein-Clan aus Leverkusen operiert offenbar seit fast zwei Jahrzehnten vom Rhein aus als internationales Verbrechersyndikat. Dabei soll es unter anderem um Entführungen von Millionären im Libanon gehen, um dubiose Kontakte zu ehemaligen Geheimdienstlern, um Schmiergeldflüsse sowie Lösegeldforderungen.

Das ergeben exklusive Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). Während die Großfamilie in Deutschland offiziell Hartz-IV in Höhe von gut 400 000 Euro einstrich, soll der Clan große Bargeldsummen in die Türkei und nach Beirut verschoben haben, um kriminelle Gewinne zu waschen. Dies zumindest legen Erkenntnisse der Ermittlungskommission (EK) Panda und der landesweiten Zentralstelle gegen die Organisierte Kriminalität (OK) bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nahe, die im Juni zur Razzia in der Villa des Clans führten.

In Nordrhein-Westfalen soll der Clan bei einer Reihe von Geschäftsleuten Schutzgeld erpresst haben. Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ belegen abgehörte Telefonate, wie die Leverkusener Spitze des auf 3000 Mitglieder geschätzten Clans Belastungszeugen in Strafprozessen massiv bedroht und sie mit Schweigegeld dazu bewegt haben soll, ihre belastenden Aussagen zu widerrufen. Laut Vermerken der EK Panda soll etwa der Leverkusener Clan-Chef Badia Al-Zein nach einem Überfall auf ein Café in Essen im Dezember 2017 den Betreiber zwei Jahre später während der Gerichtsverhandlung auf diese Weise eingeschüchtert haben.

Im Zeugenstand nahm das Opfer seine belastenden Angaben zurück, so dass die Verfahren gegen den Clan-Chef und seine Mitangeklagten gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt wurden. Die Strafverfolger der EK Panda konstatierten später, dass die Clan-Bosse „durch Bedrohung und Einschüchterung es schaffen, Zeugenaussagen zu ihren Gunsten abzuändern und so einer Verurteilung entkommen“.

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