Fast zwei Jahre nach dem Urteil im „Horror-Haus“-Prozess hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschieden, dass Wilfried W. (50) bei Begehung der Taten schuldfähig war und nicht in die Psychiatrie gehört. Das berichtet das WESTFALEN-BLATT (online). Wilfried W. wird jetzt in ein gewöhnliches Gefängnis verlegt.
Der Mann und seine Ex-Frau Angelika W. (51) hatten in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn über Jahre Frauen gequält, zwei waren gestorben . Im Oktober 2018 verurteilte das Landgericht Paderborn Angelika W. wegen Mordes und versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft, ihren Ex-Mann zu elf Jahren. Er galt allerdings wegen einer Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig und kam deshalb in die Christopherus-Klinik für Forensische Psychiatrie in Münster.
Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Unterbringung kamen der Strafvollstreckungskammer in Münster Zweifel. Denn die behandelnden Ärzte meinten, Wilfried W. sei voll schuldfähig, er gehöre in ein gewöhnliches Gefängnis. Auch ein vom Gericht beauftragter Gutachter konnte das nicht ausschließen, so dass die Behandlung jetzt abgebrochen wurde.
Die Anwälte von Wilfried W. prüfen jetzt, ob sie beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm einlegen.Die Staatsanwaltschaft will in den kommenden Wochen prüfen, ob sie die Verhängung einer Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe anstrebt.