Hamburg – Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke soll auch wegen eines Messerangriffs auf einen Asylsuchenden angeklagt werden. Der Rechtsextremist Stephan E. soll versucht haben, ihn zu erstechen.
Der Generalbundesanwalt bereitet derzeit die Anklage gegen Stephan E. wegen des Mordes an Walter Lübcke vor. Der Rechtsextremist soll den CDU-Politiker in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss ermordet haben. Nach Informationen des NDR und „Zeit Online“, der Netz-Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“, wird sich E. jedoch nicht nur wegen des Mordes an Lübcke verantworten müssen, sondern auch wegen eines offenbar rassistisch motivierten Messerangriffs im Jahr 2016. Damals war ein Asylsuchender aus dem Irak in Lohfelden bei Kassel von einem Mann mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden.
Der Generalbundesanwalt sieht einen hinreichende Tatverdacht gegen Stephan E., für die Messerattacke auf den Iraker verantwortlich zu sein. Deswegen soll E. wegen versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt werden. Die Bundesanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Der Tatverdacht stützt sich nach Recherchen von NDR und „Zeit Online“ unter anderem auf Ergebnisse kriminaltechnischer Untersuchungen.
Am 6. Januar 2016 hatte ein unbekannter Täter den irakischen Flüchtling hinterrücks mit einem Messer angegriffen. Das 22-jährige Opfer erlitt schwere Verletzungen. Der Täter konnte unerkannt auf einem Fahrrad flüchten. Die Tat in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft in Lohfelden – zweieinhalb Kilometer von E.s Wohnhaus entfernt – wurde damals nicht aufgeklärt. Doch bereits 2016 war E. bei der Überprüfung von Personen der rechten Szene ins Visier der Fahnder geraten. Die Ermittler ließen sich das Fahrrad von E. zeigen und befragten ihn, hatten jedoch keinen Anhaltspunkt für eine Tatbeteiligung.
Nach der Festnahme von Stephan E. wegen des Mordes an Walter Lübcke nahmen die Behörden die Ermittlungen wegen der Messerattacke wieder auf und durchsuchten dazu das Wohnhaus von E. In seinem ersten Geständnis zum Lübcke-Mord hatte E. auch über den 6. Januar 2016, den Tattag des Messerangriffs, gesprochen. E. sagte aus, an jenem Tag aufgebracht über die Ereignisse an Silvester in Köln gewesen und durch die Straßen im Kasseler Stadtteil Forstfeld, unweit von Lohfelden, gelaufen zu sein. Dabei habe er Wahlplakate der Grünen und der SPD abgerissen. Er sei auch einem „Ausländer“ begegnet, schilderte E. in seiner Vernehmung, diesen habe er mit dem Tode bedroht und gesagt, man müsste ihm den Hals aufschneiden.
E.s Anwalt Frank Hannig sagte dazu auf Anfrage, sein Mandant verwahre sich gegen den Vorwurf des Mordversuchs an dem Iraker. Aus Sicht von Stephan E. versuchten die Behörden nun, ihm „jede ungelöste Straftat in Kassel der letzten Jahre in die Schuhe zu schieben“, sagte Hannig auf Anfrage von NDR und „Zeit Online“.
Stephan E. sitzt seit Juni 2019 in Untersuchungshaft, weil er Walter Lübcke mit einem Kopfschuss ermordet haben soll. Der Mordverdächtige hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei zu einem Waffenlager geführt, in dem sich auch die Tatwaffe befand. Dieses erste Geständnis zog E. zwischenzeitlich zurück und belastet nun seinen Freund Markus H., den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker abgegeben zu haben. Markus H. sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ihn wegen des Verdachtes zur Beihilfe am Mord von Lübcke.