UN-Menschenrechtscharta
Piratenpartei: Viele behinderte Wähler dürfen nicht an Kommunalwahlen teilnehmen

Die Piratenpartei fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, das Wahlrecht an die UN-Menschenrechtscharta anzupassen. Ein Ausschluss der Personengruppe der behinderten Menschen sei nicht hinnehmbar.

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Die grün-schwarze Landesregierung steht einmal mehr der Inklusion im Weg. Viele behinderte Wähler dürfen aller Voraussicht nach auch an der kommenden Kommunalwahl im Mai sowie an der Europawahl nicht teilnehmen – entgegen aller bisherigen Versprechen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die unter einer Betreuung stehen. Eine Anpassung des Wahlrechts hat die Regierung bisher versäumt.

Behinderte, die unter einer allgemeinen Betreuung stehen, werden automatisch aus dem Wählerregister gestrichen. In Baden-Württemberg wird so 5900 Menschen das Recht auf Ausübung des passiven und aktiven Wahlrechts entzogen.

„Diese Ignoranz der Landesregierung widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch das Land Baden-Württemberg bereits vor annähernd 10 Jahren ratifiziert hat. Auch das Versprechen aus dem letzten Jahr, das Wahlrecht bis zur Kommunalwahl anzupassen, scheint die Regierung zu brechen. Das ist ein untragbarer Zustand!“, kommentiert Michael Freche, Themenbeauftragter für Inklusion der Piratenpartei Baden-Württemberg.

Die Piratenpartei fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, das Wahlrecht an die UN-Menschenrechtscharta anzupassen – und zwar rechtzeitig vor den nächsten anstehenden Wahlen. Ein Ausschluss der Personengruppe der behinderten Menschen ist nicht hinnehmbar.

„Wir leben in einer modernen und aufgeschlossenen Welt, es ist ein Armutszeugnis für den Staat, dass es noch immer Menschengruppen gibt, denen essentielle demokratische Rechte verwehrt werden“, so Freche weiter.

„Grundsätzlich geht die Landesregierung wohl davon aus, dass behinderte Menschen nicht politisch interessiert bzw. geistig nicht in der Lage sind, dem Politikbetrieb zu folgen. Hier wird ein Bild von behinderten Menschen vermittelt, das zuletzt in den Fünfzigerjahren präsent war. Andere wenige Bundesländer haben bereits das Wahlrecht geändert, aber auch der Bund scheint hier die Diskriminierung weiter zu dulden. Die Landesregierung hatte eine rechtzeitige Anpassung des Wahlrechts fest versprochen. Dass dies bisher nicht passiert ist, zeigt, welch niedrigen Stellenwert Inklusion und Demokratie bei Grün-Schwarz haben.“

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