Worms (nex) – Der Fall schockte im Jahre 2012 ganz Deutschland: Der damals 19-Jährige hatte zusammen mit zwei Mittätern eine 16 Jahre alte Bekannte betrunken gemacht und in einem Parkhaus in Worms brutal missbraucht.
Das Trio ließ nach der Tat das Opfer nackt und stark blutend im Parkhaus einfach liegen. Es überlebte, weil es von Passanten entdeckt worden war.
Einer der Männer verletzte das Mädchen mit kurdischen Wurzeln so schwer am Unterleib, dass es notoperiert werden musste.
Archaisches Frauenbild
Anfang dieser Woche entschied eine Koblenzer Richterin die Abschiebung des Haupttäters. Der 26-Jährige, laut der Rhein-Zeitung (RZ) ebenfalls wie das Opfer kurdischer Abstammung, hatte bereits 2017 versucht, seine Abschiebung gerichtlich zu verhindern. Der zuständige Kreis hatte jedoch die Verlängerung seines Aufenthaltsrechtes abgelehnt.
Die Richterin hatte erklärt, dass die Ausweisung rechtens sei. Die Einstellung des 26-Jährigen zeuge von einem „archaischen Frauenverständnis“, welches mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sei. Im Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt und die Würde des Menschen ist unantastbar.
Türkei verweigert Aufnahme von Vergewaltiger
Die Türkei will den verurteilten Vergewaltiger vorerst jedoch nicht aufnehmen.
Die Türkei zweifele die Identität und insbesondere die türkische Staatsangehörigkeit des Mannes an, berichtet die „Wormser-Zeitung“ unter Berufung auf Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek. Die zentrale Rückführungsstelle in Trier habe eine Passersatzbeschaffung eingeleitet, berichtet die RZ.
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