Berlin – Anlässlich des Inkrafttretens des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) für Deutschland am 1. Februar 2018 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigungen sind in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Sie öffentlich zu thematisieren – wie derzeit in der Me-Too-Debatte – ist wichtig, um ein Bewusstsein für das Ausmaß und die Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen. Politik und Gesellschaft stehen in der Verantwortung, eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Die Istanbul-Konvention, die heute für Deutschland in Kraft tritt, setzt dafür einen umfassenden menschenrechtlichen Rahmen.
Das Institut schlägt deshalb vor, auf Bundes- und Länderebene durch Aktionspläne eine effektive und koordinierte Strategie zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu entwickeln. Begleitet werden sollte dies durch die Einrichtung staatlicher Koordinierungsstellen sowie einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Zugleich ist es erforderlich, die Datenerhebung und Forschung über Ausmaß, Formen und Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt und über die Wirksamkeit der bereits ergriffenen Maßnahmen verbessert werden.
Deutschland hat bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt. Eine gute Gesetzeslage, ein ausdifferenziertes spezialisiertes Hilfesystem und eine starke Zivilgesellschaft bieten eine gute Grundlage dafür, jetzt den weiteren Ausbau des Gewaltschutzes in die Hand zu nehmen. Dafür muss etwa sichergestellt werden, dass alle betroffenen Frauen deutschlandweit Zugang zu Beratungs- und Schutzangeboten wie Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen haben und dass der Gewaltschutz insbesondere für Flüchtlingsfrauen und für Frauen mit Behinderungen in Recht und Praxis verbessert wird. Mehr in den Fokus kommen sollte auch der Schutz wohnungsloser und obdachloser Frauen.
Die Umsetzung und volle Gewährleistung von Menschenrechten ist ein Prozess, in dem Anpassungsbedarf und Schutzlücken identifiziert, Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen und die tatsächliche Entwicklung geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft sowie die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen fortlaufend beobachtet und bei Bedarf angepasst werden müssen.“
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(Juli, 2015)
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