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Interner Aktenvermerk im Fall Amri setzt Generalbundesanwalt unter Rechtfertigungsdruck

Ein interner Aktenvermerk bringt Generalbundesanwalt Peter Frank im Fall Anis Amri unter Rechtfertigungsdruck.

(Archivfoto: AA)
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Düsseldorf (ots) – Ein interner Aktenvermerk bringt Generalbundesanwalt Peter Frank im Fall Anis Amri unter Rechtfertigungsdruck.

Dem Papier zufolge, das der „Rheinischen Post“ vorliegt, hielt die Bundesanwaltschaft mit Rücksicht auf ein verdeckt laufendes Ermittlungsverfahren und die dort eingesetzte Vertrauensperson „VP01“ Informationen zeitweise unter Verschluss.

Zu jener Zeit, Ende Juli 2016, war Amri gerade in Friedrichshafen wegen gefälschter Pässe von der Bundespolizei festgenommen worden. Es wäre womöglich eine Chance gewesen, einen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken und das Attentat zu verhindern. In dem Aktenvermerk der Düsseldorfer Staatskanzlei, der am Freitag auch Thema im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss zum Fall Amri war und in dem es um eine Rücksprache des Landeskriminalamts (LKA) NRW mit der Bundesanwaltschaft geht, heißt es:

„Die sofortige Offenlegung wesentlicher Verfahrensbestandteile zu diesem Zeitpunkt hätte eine Enttarnung und erhebliche Gefährdung der Person der VP und des Ermittlungserfolges (…) verursacht.“ Und weiter:

„Eine Offenlegung sensibler Verfahrensbestandteile war zu diesem Zeitpunkt daher ohne gravierende Gefährdung / Auswirkung auf andere Ermittlungsverfahren und eine mögliche Gefährdung der VP nicht möglich gewesen.“

Diese Formulierung wurde dem Aktenvermerk mit der Generalbundesanwaltschaft abgestimmt. Der Generalbundesanwalt wusste gestern bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss nichts von diesem Vermerk: „Diese Sprachregelung ist mir bislang unbekannt.“

Er könne nicht verifizieren, dass es eine solche Absprache gegeben habe. Er sei aber bereit, das mit seinen Mitarbeitern zu klären und dem Ausschuss-Vorsitzenden dann mitzuteilen.

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