Ein Gastkommentar von Dr. Michael Reinhard Heß
Spiegel-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit feiert den „gezielten Krieg“, durch den „einer wie Khamenei für seine ruchlose Politik bezahlen muss“, als „Fortschritt“. Denn es gehe den „Angreifenden“ „nicht mehr um viele Opfer“, „wie noch bei den Bombardierungen des Zweiten Weltkriegs, sondern um die richtigen“.
Dank der modernen Technik hätten Bösewichte wie Khamenei keine sicheren Rückzugsorte mehr. Das klingt wunderbar. Der moderne Krieg, wie ihn Benjamin Netanjahu und sein Verbündeter Donald Trump vorführen, wird quasi zu einer chirurgisch präzisen Operation, leider noch, wie auch Kurbjuweit einräumt, mit ein paar Kollateralschäden unter „Unschuldigen“.
Das gefährliche Schweigen zum Völkerrecht
Die Menschheit ist vorangekommen. Wir leben einem neuen, glanzvollen Zeitalter der fast reibungs- und geräuschlosen Diktatorenbeseitigung.
Man mag es zynisch finden, die nach einer Schätzung bereits am 4. März 2026 etwa 1000 durch die kombinierten Angriffe Israels und der USA getöteten iranischen Zivilisten als „nicht mehr viele“ zu klassifizieren, aber das ist nicht der fraglichste Aspekt von Kurbjuweits Zwischenruf.
Ich habe Herrn Kurbjuweits Kommentar dreimal durchgelesen. Die Begriffe „Recht“ oder „Völkerrecht“ kommen darin nicht vor. Stattdessen untermauert er seine genussvolle Revue rezenter Völkerrechtsbrüche wie den Angriff auf Venezuela oder Iran mit historischen Aperçus zu Alexander dem Großen, den alten Römern, Gustav II. Adolf, Friedrich dem Großen (ein bisschen Glanz tut der Auflage gut), Napoleon, Wilhelm II. und, nationalité allemande oblige, Hitler.
Alles aus Zeiten, zu denen es unser modernes Völkerrecht, die Genfer Konvention, die Erklärung der Menschenrechte und andere Errungenschaften noch nicht gab. Da besteht auch keine Gefahr, sich an den modernen Standards der Zivilisation messen lassen zu müssen.
Wenn Macht über Gerechtigkeit steht
Es geht mir nicht darum, Verbrecher wie Maduro oder Khamenei und ihre Komplizen zu verteidigen. Khamenei und seine Spießgesellen sind nichts anderes als erbärmliche und korrupte Mörder. Aber selbst für den Umgang mit Mördern gibt es – oder gab es bisher – Regeln, und zwar sowohl auf der nationalen wie auf der internationalen Ebene. Dass jemand ein psychopathischer, pädophiler Serienkiller, ein religiöser Soziopath, ein raffgieriger Raubmörder ist – ist dies allein soll schon Grund genug sein, ihn zu töten?
Kurbjuweit weist im Zusammenhang mit Maduros Gefangennahme darauf hin, dass diese „zwar nicht in einem echten Krieg, aber in einer kriegerischen Situation“ erfolgt sei. Aha. Es fehlt dabei der Hinweis, dass diese „kriegerische Situation“ nicht von Maduro und den Seinen herbeigeführt wurde, sondern auf völkerrechtswidrige Weise von den USA. Kraft bricht Recht. Macht steht über Fragen. Gewalt enthebt der Verantwortung. Das ist die neue Weltkriegsordnung à la Kurbjuweit.
Die Erosion des Rechtssystems
Auch der Angriff auf Iran hat keine Grundlage im Völkerrecht, das zwar Krieg als Mittel zur Verteidigung, aber nicht zum Angriff vorsieht. Aber das spielt für Herrn Kurbjuweit auch keine Rolle, solange es um die Bekämpfung von Trägern „ruchloser Politik“ geht.
Übertragen auf das deutsche Rechtssystem würde sich aus Kurbjuweits Denken eine sehr praktische und kostensparende Konsequenz für die Sicherheitsorgane ergeben. Statt Schwerstverbrecher zu verhaften, in langen Gerichtsverfahren zu verurteilen und dann lange und teuer zu inhaftieren, könnte man sie – die moderne Präzisionstechnik macht es möglich – doch kostensparend einfach „zum Ziel machen“ (das unfeine Wort „töten“ vermeidet Kurbjuweit auch in Bezug auf Khamenei).
Rückfall in die Barbarei
Das mächtige Medium Spiegel befeuert also kräftig den Abschied von der Kategorie des (internationalen) Rechts. Das ist ein populäres und populistisches Manöver, das sicher im Sinne vieler Zeitgenossen ist, vor allem auch vieler Iraner, die die elende Mullahkratie verständlicherweise einfach nur loswerden wollen, um jeden Preis.
Aber dieser Populismus ist kurzsichtig und verderblich. Denn er setzt die Axt an das Einzige, was zivilisierte, freie und demokratische Gesellschaften von Autokratie und Barbarei trennt, nämlich das Recht. Wenn das Herbeiführen „kriegerischer Situationen“ und die Diagnose „ruchloser Politik“ schon ausreichen, um sich über Tötungsverbote und staatliche Souveränitätsgrenzen hinwegzusetzen, wo soll das enden?
Zur Erinnerung: Donald J. Trump ist während seiner Amtszeit schon vor dem jetzigen Krieg zum Verantwortlichen zahlloser illegaler Tötungen geworden, indem er mutmaßliche Drogenhändler auf offener See einfach pulverisieren ließ. Was nun, wenn jemand auf den Gedanken käme, dies als Ausdruck „ruchloser Politik“ zu deuten, sodass man Trump der entsprechenden Behandlung zuführen könne, weil er ja zu den „richtigen“ gehörte? „Kriegerische Situationen“ hätte man ja auch schon.
Ein Plädoyer für die Rückkehr zum Recht
Da es in der Phantasiewelt von durch den „fortschrittlichen“ Krieg trunkenen Kommentatoren wie Herrn Kurbjuweit ja offensichtlich keine rechtlichen Hindernisse geben kann, was sollte denn noch daran hindern, den Chef des US-amerikanischen Regimes zum „Ziel“ „fortschrittlicher“ „Behandlung“ zu machen und ihn seinem „Schicksal“ zuzufügen?
Der Weg, den Herr Kurbjuweit hier einschlägt, führt geradewegs ins Verderben, in die bellum omnia contra omnes-Höllen der voraufklärerischen Moderne oder zumindest in die Zeit, als die Welt noch nicht zum Ziehen von Konsequenzen aus dem deutschen Nationalsozialismus bereit war.
Wir sollten diesen Weg auf keinen Fall weiter beschreiten, sondern, auch wenn es viel schwieriger ist, auf den Pfad des Rechts zurückkehren. Nicht um der Diktatoren willen, sondern unserer selbst willen, um der ganzen Menschheit willen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
ZUM AUTOR

PD Dr. Michael Reinhard Heß, geboren in Offenbach am Main, ist ein renommierter Turkologe, der an der Universität Frankfurt am Main Geschichte, Turkologie, Islamkunde und Griechische Philologie studierte. Nach seiner Promotion und Habilitation wirkt er seit 2005 als Privatdozent für Turkologie an der Freien Universität Berlin und hat über 130 wissenschaftliche Arbeiten verfasst, darunter Beiträge zur türkischen Literatur und Kulturgeschichte. Als Übersetzer und Gründer des Verlags Gulandot widmet er sich der Förderung türkischer Literatur in deutscher Sprache, etwa durch Werke zu Imadeddin Nasimi oder der kulturellen Bedeutung von Schuscha.






























































