MEINUNGSFREIHEIT
EU-Sanktionen gegen Israel-Kritiker Hüsegin Dogru ausgeweitet

Die ZfS weitet Sanktionen gegen Hüseyin Doğru auf die Konten seiner Ehefrau aus. Die Familie mit drei Kindern steht vor einer humanitären Krise, während Juristen von Sippenhaft und Grundrechtsverstößen sprechen.

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Berlin – Der Fall des Journalisten Hüseyin Doğru entwickelt sich zunehmend zu einer Grundsatzdebatte über die Grenzen der Pressefreiheit im Kontext des Nahostkonflikts.

Während die Europäische Union Doğru offiziell als „Desinformationsakteur“ im Sinne russischer Interessen listet, sieht der Betroffene selbst seine kritische Berichterstattung über das Vorgehen Israels im Gazastreifen als den eigentlichen Grund für die massive staatliche Repression.

Die jüngste Eskalation betrifft nun die finanzielle Existenzgrundlage seiner gesamten Familie: Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) hat die Bankkonten seiner Ehefrau sichergestellt, wodurch Doğru, seine Frau und ihre drei kleinen Kinder faktisch mittellos sind.

Jedes Mal, wenn mein Fall in den Medien Beachtung findet, verhängen die deutschen Behörden noch repressivere Maßnahmen – nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine Familie. Sie bringen das Leben meiner Kinder wissentlich in Gefahr. Ich bitte die internationale Gemeinschaft um Unterstützung – nicht für mich, sondern für meine Kinder.

Es geht jetzt um ihr Leben.

Der „Testfall“: Palästina-Solidarität 

Hüseyin Doğru begreift sein Verfahren als einen präzedenzlosen „Testfall“ für die europäische Justiz. Er argumentiert, dass die EU das Instrumentarium der Russland-Sanktionen zweckentfremde, um unliebsame, pro-palästinensische Stimmen innerhalb Europas mundtot zu machen.

Laut Doğru beträfen die im EU-Dossier gegen ihn vorgelegten „Beweise“ fast ausschließlich seine journalistische Arbeit zu Palästina und seine scharfe Kritik an der israelischen Kriegsführung sowie der deutschen Unterstützung für diese. Belastbare Belege für tatsächliche, steuernde Verbindungen zu russischen Staatsstellen fehlten in den Dokumenten hingegen weitgehend.

Die Plattform red. media, die Doğru betrieb, hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv auf die humanitäre Lage in Gaza konzentriert und das Vorgehen Israels wiederholt als völkerrechtswidrig und genozidal eingestuft. Doğru wirft den Behörden vor, eine gezielte Kriminalisierung seiner Arbeit zu betreiben, da er die offizielle deutsche Staatsräson zum Nahostkonflikt öffentlich infrage stellt.

Wirtschaftlicher Zugriff auf die Familie

Die Ausweitung der Sanktionen auf die Ehefrau stellt eine neue Qualität der Verfolgung dar. Die ZfS begründet die Sicherstellung der Konten bei der Commerzbank damit, dass die Gelder der Frau faktisch unter der Kontrolle des sanktionierten Journalisten stünden. Als Indizien für diese „wirtschaftliche Verflechtung“ führt die Behörde unter anderem eine gemeinsame Kfz-Versicherung sowie Überweisungen an, die kurz nach Doğrus Listung getätigt wurden.

Doğru schildert die Lage als existenzbedrohend. Er gab gegenüber Medien an, dass seine Familie derzeit über lediglich 104 Euro für zwei Erwachsene und drei Kinder – darunter zwei Säuglinge – verfüge. Durch die Einstufung als sanktionierte Person wird zudem jede Form der Unterstützung, selbst humanitäre Hilfe wie Lebensmittel oder Windeln durch Nachbarn, rechtlich als potenzielle Sanktionsumgehung gewertet. Sein Anwalt, Alexander Gorski, bezeichnete dies als eine Form der Repression, die der Menschenwürde widerspreche und die Gesundheit der Kinder bewusst gefährde.

Gerichtliche Bestätigung der harten Linie

Ein Eilantrag Doğrus vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main blieb erfolglos. Er hatte versucht, Freigaben für vertragliche Verpflichtungen auf seinem eigenen, eingeschränkten Konto bei der Comdirect zu erwirken.

Das Gericht entschied jedoch, dass die monatlich gewährten 506 Euro zur Deckung der Grundbedürfnisse ausreichen müssten. Weitere Zahlungen an Dienstleister wurden nicht genehmigt, da Doğru deren Notwendigkeit zur Sicherung des Existenzminimums nicht ausreichend glaubhaft gemacht habe. Das Gericht betonte hierbei die strikte Bindung der Banken an das EU-Sanktionsrecht.

Sevim Dagdelen: „Sippenhaftung“

Die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen kritisierte das Vorgehen scharf und sprach von „Sippenhaftung“. Sie warf der Bundesregierung vor, durch die ZfS eine humanitäre Katastrophe in der Familie Doğru herbeizuführen.

Ein Rechtsgutachten der ehemaligen EuGH-Richterin Ninon Colneric und der Völkerrechtlerin Alina Miron stützt diese Kritik. Die Expertinnen warnen vor einem „zivilrechtlichen Tod“ der Betroffenen, da Sanktionen ohne vorheriges rechtliches Gehör und ohne unmittelbare gerichtliche Kontrolle verhängt würden.

Die Vorwürfe der Russland-Propaganda

Doğru ünterstütze mit seiner Arbeit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“, so der Vorwurf der EU.

Ihm wird vorgeworfen, durch die Verbreitung von Narrativen, die ethnische und politische Zwietracht schüren, russische Interessen in Europa zu fördern. Doğru weist diesen Vorwurf entschieden zurück. Er betont, dass er seine Arbeit für das von Russland finanzierte Format Redfish unmittelbar nach Beginn der Invasion in der Ukraine beendet habe, da er diesen Angriff stets als völkerrechtswidrig kritisiert habe.

Er sieht in dem Verweis auf Russland lediglich einen juristischen Hebel, um seine unliebsame Berichterstattung über den Nahen Osten zu sanktionieren.

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