Osnabrück – Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hält weitere Verschärfungen im Kampf gegen die Pandemie für denkbar.
Wenngleich die derzeitigen Infektionszahlen im Norden momentan eher für den niedersächsischen Weg sprächen, die Entwicklung regional zu betrachten, dürfe nicht vergessen werden, dass der Pandemieverlauf schon öfter „viele unschöne Überraschungen“ bereitgehalten habe.
„Grundsätzlich ausschließen sollten wir also auch einen erneuten harten Lockdown nicht. Wir müssen wachsam bleiben“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Ein „knallharter Lockdown“ sei „das letzte Mittel, um das Infektionsgeschehen spürbar zu senken“ und sollte laut Althusmann möglichst mit der Perspektive verbunden werden, danach mit Impfen, Testen und Abstandhalten die Krise weitgehend überwunden zu haben.
Gleichzeitig äußerte der Minister, der auch Landesvorsitzender der CDU in Niedersachsen ist, Verständnis für die angekündigte Verschärfung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, die darauf abzielt, dass der Bund per Rechtsverordnung in ganz Deutschland gleiche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung durchsetzen kann. „Das teilweise Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern hat nicht weitergeholfen. Ich kann daher die Haltung des Bundes ein Stück weit nachvollziehen, dass er bei entsprechend hoher Infektionslage die Handhabe zur Nachsteuerung über das Infektionsschutzgesetz zumindest realistisch in Erwägung ziehen können will“, sagte der CDU-Politiker.
Kritisch merkte Althusmann zu den Konferenzen der Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin zudem an: „Unterm Strich hat uns Corona doch gezeigt, dass Bund und Länder ihre gemeinsamen PS nicht immer gut auf die Straße bringen konnten.“ Eine „ehrliche Bewertung und Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen“ seien daher nötig. „Das sollten wir ernsthaft anpacken“, erklärte der Vizeregierungschef. Die Ministerpräsidentenkonferenz sei „für eine effektive und schnelle Reaktion auf einen gesundheitspolitischen Verteidigungsfall“ jedenfalls nur „bedingt geeignet“ gewesen, weil häufig angepasste Corona-Regelungen „schlichtweg zu unübersichtlich“ geworden seien.
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