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Bundesregierung verbietet Extra-Gebühr im Online-Zahlungsverkehr

Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten künftig keine zusätzliche Gebühr mehr in Rechnung stellen.

(Foto: pixa)
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Düsseldorf (ots) – Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten künftig keine zusätzliche Gebühr mehr in Rechnung stellen. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU hervor. Er liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vor und wurde am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet.

Demnach werden die Aufschläge, die viele Anbieter bei Online-Zahlungen zusätzlich verlangen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig „dürfen für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard. Die Gebühren entfallen dem Entwurf zufolge auch für Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Das Gesetz stärkt auch die Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Netz etwa durch einen Hacker-Angriff.

Bisher müssen geschädigte Kunden in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst haften, sofern ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Künftig wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.