Bundeswehr
Männer bis 45 müssen sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen

Männer zwischen 17 und 45 Jahren benötigen seit Januar 2026 für Auslandsreisen über drei Monate eine Genehmigung der Bundeswehr gemäß dem Wehrpflichtgesetz.

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Berlin – Männer in Deutschland zwischen 17 und 45 Jahren müssen seit dem 1. Januar 2026 eine behördliche Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten wollen.

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist diese Regelung mit der Neufassung der Paragrafen 2 und 3 des Wehrpflichtgesetzes dauerhaft in Kraft getreten. Bisher war eine solche Genehmigungspflicht lediglich für den Spannungs- oder Verteidigungsfall vorgesehen. Die meisten Menschen in Deutschland wussten von dieser Vorschrift bisher nichts; die Neuregelung ging weitgehend an der Öffentlichkeit vorbei.

Die Neuregelung betrifft sämtliche Formen von Langzeitaufenthalten, darunter Auslandssemester, berufliche Entsendungen oder private Reisen. Laut Gesetzestext ist eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr auch dann erforderlich, wenn ein ursprünglich kürzer geplanter Aufenthalt die Drei-Monats-Grenze überschreitet.

Das Verteidigungsministerium begründete den Schritt gegenüber Ippen.Media damit, dass eine „belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“ für den Bedarfsfall sichergestellt werden müsse. Man müsse wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhalte.

Die Genehmigung ist laut Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes für den Zeitraum zu erteilen, in dem die Person nicht für eine Einberufung herangezogen wird. Eine Ablehnung ist im Regelfall nicht vorgesehen. Das Ministerium erarbeitet derzeit Regelungen für Ausnahmen, um bürokratischen Aufwand zu minimieren. Unklar bleibt bislang, welche sanktionierten Konsequenzen drohen, wenn die Genehmigung vor der Ausreise nicht eingeholt wird.

Hintergrund der Verschärfung ist das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Wehrdienst-Modernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieses sieht vor, dass alle 18-jährigen Männer verpflichtend einen Fragebogen zu ihrer Eignung und Motivation ausfüllen müssen; für Frauen ist die Teilnahme freiwillig.

Sollten nicht ausreichend Freiwillige gewonnen werden, behält sich die Bundesregierung die Einführung einer Bedarfswehrpflicht vor. Gegen das neue Gesetz kam es in den vergangenen Monaten zu Demonstrationen von zehntausenden Schülern.

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