Kolonial-Verbrechen
Völkermord in Afrika: Herero und Nama verklagen Deutschland

Deutschlands Regierung verweigert trotz Aufforderung direkte Verhandlungen mit Opfervertretungen in Namibia über eine Entschädigung für den Genozid 1904-1908. Aus diesem Grund wollen Verbände der Ovaherero und Nama nun direkt vor den Internationalen Gerichtshof gehen.

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Windhuk (nex) – Anwälte der Opfervertretungen von Herero und Nama in Namibia, der ehemaligen deutschen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, haben in London und New York bekanntgegeben, dass sie eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht haben.

Ein Opfer der deutschen Massaker (Foto: screenshot)
Ein Opfer der deutschen Massaker
(Foto: screenshot)

Dieser Schritt steht im Zusammenhang mit einem Ultimatum an Berlin, die Gräueltaten, die unter der Herrschaft des Deutschen Reiches an den Angehörigen beider Völker begangen worden waren, als Genozid anzuerkennen und in Verhandlungen über Reparationen einzutreten.

Die von den Anwälten gesetzte Frist zur Äußerung bis zum 1. Mai 2016 ließ die Bundesregierung reaktionslos verstreichen, gab Bob Kandetu, der Sprecher der Traditionellen Verwaltung der Ovaherero (OTA), am 17. Mai bekannt. Kandetu erklärte, er habe die deutsche Regierung bei mehreren Gelegenheiten dazu aufgefordert, zu reagieren, zuletzt am 4. Oktober 2015 im Rahmen einer internationalen Medienveranstaltung in Otjinene. Der deutsche Parlamentspräsident Norbert Lammert habe auch öffentlich erklärt, dass die Handlungen an dem Nama und Ovaherero in Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 einen Völkermord darstellten.

Am 11. Dezember 2015 habe Namibias Präsident Hage Geingob das Technische Komitee bezüglich des Völkermordes an den Nama und die Vereinigung Genozid der Ovaherero/Ovambanderu in die Präsidentschaftskanzlei eingeladen und sie darüber informiert, dass die Regierung in Namibia Zedekia Ngavirue zum Sondergesandten für die Verhandlungen bestellt habe. Vertreter der Opferverbände blieben dadurch jedoch außen vor, wird von diesen beklagt. Eine Sitzung mit der Regierung am 22. Januar brachte lediglich eine Zusicherung, wonach diese eine beratende Stimme am Rande der Verhandlungen haben würden.


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„Offensichtlich läuft dieser Prozess der Resolution der Namibischen Nationalversammlung vom Oktober 2006 zuwider, die feststellte, dass das, was mit unseren Menschen geschehen ist, ein brutaler Völkermord war, der von der deutschen Regierung abgesegnet war und dass unser Volk deshalb das Recht hat, Reparationen zu verlangen“, erklärte Kandetu. „Dieser Dialog muss zwischen der deutschen Regierung auf der einen und der Regierung Namibias sowie den Opferverbänden auf der anderen Seite geführt werden.“

Die namibische Regierung, die „in Freundschaft“ eine Lösung suchen soll, sei jedoch nicht dazu vorgesehen, selbst Partei zu sein, sondern zwischen der deutschen Regierung und den Opferverbänden zu vermitteln, erklärte der Jurist. Stattdessen sei die namibische Regierung nun in exklusive Verhandlungen mit Deutschland eingetreten. Dies sei nicht im Sinne der Interessen des Volkes. Weitere Initiativen an die namibische Regierung hätten zu keinem Ergebnis geführt, Deutschland hat vor dem Hintergrund der Situation jedoch nun auch selbst direkte Gespräche abgelehnt. Aus diesem Grunde hätten sich die Opferverbände nun dazu genötigt gefühlt, eine Klage einzureichen.

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