Dresden (dts) – Das für das Wochenende geplante Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden rechtswidrig. Das Verbot sei nicht ausreichend begründet und unverhältnismäßig, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts hervorgeht. Demnach sei der polizeiliche Notstand, mit dem das Verbot begründet worden war, von den Behörden nicht hinreichend belegt worden.
Das zuständige Landratsamt hatte zuvor für das Wochenende alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Stadtgebiet von Heidenau untersagt. Das Verbote sollte von Freitag, 14 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr gelten. Anlass sei das Vorliegen eines „polizeilichen Notstandes“, hatte die Behörde mitgeteilt. Die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte seien derzeit nicht in der Lage, der prognostizierten Lage-Entwicklung gerecht zu werden. Demzufolge sei nicht auszuschließen, dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttätigen Auseinandersetzungen komme.