Gastkommentar
„Groß-Israel“: Wo steht Deutschland zu „River to the River“?

Die Vision eines „Groß-Israel“ gewinnt an Fahrt. Doch wie vereinbart Deutschland seine Staatsräson mit den völkerrechtlichen Grenzen? Eine kritische Analyse.

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Ein Gastkommentar von Nabi Yücel

Wer glaubt, dass diese Mentalität, die den Gazastreifen und das Westjordanland seit der Gründung Israels durch den Fleischwolf dreht, sich in Syrien oder im Libanon breitmacht, sich in ihrer Vision von Israel nur damit zufriedengibt, lediglich in Gedanken zu schwelgen, nur die Palästinenser zu vertreiben, ist naiv.

Spätestens aus den jüngsten Interviews mit dem US-Botschafter Mike Huckabee sowie mit dem israelischen Oppositionsführer Jair Lapid geht hervor, wohin die Live-gestreamte ethnische Säuberung führen wird, wenn man diesen Hirnakrobaten nicht bald die rote Karte zeigt.

Die „biblischen Grenzen“

In dem am vergangenen Freitag ausgestrahlten Video wies der ehemalige Fox-News-Moderator Tucker Carlson in einem Interview darauf hin, dass Abraham nach biblischer Überlieferung Land zugesprochen wurde, das heute im Wesentlichen den gesamten Nahen Osten umfasst.

Er fragte den US-Botschafter Mike Huckabee, ob Israel ein Recht auf dieses Land habe. Huckabee antwortete: „Es wäre in Ordnung, wenn sie alles nehmen würden.“ Er fügte jedoch hinzu, dass Israel nicht beabsichtige, sein Territorium auszudehnen, und ein Recht auf Sicherheit in dem Land habe, das es rechtmäßig hält.

Doch die Stimmen aus Israel selbst klingen weitaus expansiver. Amichai Eliyahu, Minister für Kulturerbe Israels, sagte bereits deutlich: „Wir wollen Judäa und Samaria. Wir wollen Syrien. Wir wollen Libanon. Wir wollen Gaza.“

Nur wenige Tage später erklärte der israelische Oppositionsführer der Partei Jesch ʿAtid und ehemalige Ministerpräsident, Jair Lapid, gegenüber der israelischen Kipa News, dass er ein Land unterstütze, das den Juden „ein großes, weitläufiges und starkes Land und einen sicheren Zufluchtsort für uns, unsere Kinder und Kindeskinder ermöglicht. Das unterstütze ich“, sagte Lapid weiter.

Auf die Frage „Wie weitläufig?“ antwortete er: „So weitläufig wie möglich.“ Unter Verweis auf Sicherheits-, Politik- und Zeiterwägungen deutete er an, dass sich Israels Territorium bis in den Irak erstrecken könnte, und fügte hinzu: „Der Zionismus basiert auf der Bibel, unser Mandat über das Land Israel ist biblisch, die biblischen Grenzen Israels sind eindeutig.“ Und fuhr fort: „Ich glaube, unsere Besitzurkunde für das Land Israel ist die Bibel, daher sind die Grenzen die Grenzen der Bibel.“

Flankiert wird diese Rhetorik durch klare militärische Ansagen. Verteidigungsminister Israel Katz erklärte während einer Rede zu Kadetten der IDF: „Die israelischen Streitkräfte werden für immer in der Sicherheitszone im Gazastreifen bleiben.“

Nichts Neues aus der Bibel

Das alles ist weder neu noch amerikanisch. Eine Variante von Eretz Israel – die maximalistische – sah schon immer das „From the River to the River“ vor, womit Gebiete zwischen Euphrat und Nil gemeint sind. Wie in vielen anderen Fragen auch, ist es altbewährte Strategie des zionistischen Diskurses, solche Fragen bewusst im Unklaren und in ihrer Widersprüchlichkeit zu belassen und sich so alle Optionen offen zu halten.

So wie im Fall der eigenen Grenzziehung. Ein Staat, der eine finale Definition seiner Grenzen seither verweigert – und Israel tut dies vom ersten Tage seiner Existenz an, weshalb es übrigens eine der unzähligen propagandistischen Halbwahrheiten ist, dass Israel dem UN-Teilungsplan zugestimmt habe – nimmt im äußersten Fall auch in Kauf, dass sein Staatsgebiet gen Null schrumpfen kann.

Wo sind die Grenzen?

Tatsache ist doch: wer die Phrase von der „Anerkennung des Existenzrechts“ Israels rechtsverbindlich im zivilgesellschaftlichen Ethos verankern will, muss – völlig unabhängig von allen juristischen Fragwürdigkeiten – erst einmal erklären, was dieses Israel überhaupt beinhaltet.

Wortwörtlich: welches sind die Grenzen? Israel ist der einzige Staat der Welt, der explizit auf die Definition der Grenzen seines Hoheitsgebietes verzichtet. Ein klar umrissenes Staatsgebiet – gemeinhin eine der Voraussetzungen für die Konstituierung und Anerkennung als Staat – existiert nicht. Und zwar von Anfang an.

Denn entgegen der landläufigen Legende hat Israel den UN-Teilungsplan nicht anerkannt. Man hat zwar die Legitimation zur Staatsproklamation aus dem Teilungsplan abgeleitet, jedoch explizit per Beschluss des Protokabinetts unter Ben Gurion am Vorabend der Proklamation den Grenzverlauf des Planes abgelehnt. Die einzigen formal gültigen und von ihm selber auch akzeptierten Grenzen dieses Staates sind die, die infolge der Friedensverträge mit Ägypten (1980) und Jordanien (1994) festgelegt wurden.

Und wo steht Deutschland?

Während das Bundesministerium des Innern (BMI) den alten PLO-Slogan „From the River to the Sea“ kriminalisiert, sagt sie in ihrer Staatsräson ganz offen „From the River to the River“ – und meint damit nicht den Jordan, sondern Nil und Euphrat. Nebenbei: das kommt in den Interviews leider nicht zum Ausdruck, ob es nach Norden hin diese Vorstellung von den Dimensionen Israels auch Gebiete in der Türkei, bspw. Urfa beinhaltet, die ja NATO-Mitglied ist.

Wenn sich Deutschland zum einen in unverbrüchlicher Solidarität mit Israel erklärt, Sicherheit und Existenz Israels zur deutschen Staatsräson erhebt, zum anderen aber Israels Selbstwahrnehmung widerspricht, in dem man Israel ganz offiziell als Besatzungsmacht betrachtet, wie nennt man das? Schizophrenie?

Deutsche Völkerrechtsexperten im Auswärtigen Amt haben beizeiten wissenschaftliche Expertisen verfasst, in denen dringlichst davon abgeraten wurde, dass deutsche Diplomaten auch nur einen Fuß auf die Krim setzen, da man derlei als Akt impliziter Anerkennung russischer Annexionsansprüche auslegen könne.

Auf der anderen Seite tingeln Kabinettsmitglieder seit der Merkel-Ära regelmäßig in geschlossener Mannschaftsstärke nach Jerusalem, dessen Annexion man ebenfalls als völkerrechtswidrig zurückweist und das Jerusalem-Gesetz, mit dem Jerusalem zur ewigen und unteilbaren Hauptstadt Israels erklärt wird, gemäß Resolution 478 des UN-Sicherheitsrates als „null und nichtig“ ablehnt.

Diese offizielle völkerrechtliche Positionierung im Nah-Ost-Konflikt steht im elementaren Widerspruch zu den neuralgischsten Aspekten des israelischen Selbstverständnisses, während die Bundesregierung sich politisch in bedingungsloser Solidarität übt. Wie passt das zusammen?

Die Bundesregierung betrachtet – wie der Rest der Welt – die israelische Siedlungspolitik offiziell als Kriegsverbrechen. Was bedeutet diese politische Solidarisierung für die eigene offizielle rechtliche Positionierung?

Annalena – „ich komme ja aus dem Völkerrecht“ – Baerbock, sollte sich im Gewand einer Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen endlich dem Kadavergehorsam entziehen und sich an einer gerade Fahrt aufnehmenden internationalen Initiative beteiligen, die die verfahrene Situation ins Positive wenden und einen Friedensprozess auf der Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung in den Grenzen von 1967 wiederbeleben will.

Das hat aber nur eine Chance, wenn man im Westen – in Staaten wie Deutschland oder den USA – die Zweistaaten-Lösung nicht nur als unverbindliches politisches Lippenbekenntnis in Sonntagsreden verteidigt, darüber hinaus aber einem seit Jahrzehnten anhaltenden Rechtsbruch der Besatzungsmacht mit Annexionen und landräuberischer Siedlungspolitik den Rücken freihält.

Deutschland ist es, die es einer Besatzungsmacht seit Jahrzehnten erlaubt, mit den von ihnen Besetzten im rechtsfreien Raum zu interagieren. Wo kein Recht, da Willkür, da Gewalt. So einfach.

Es ist selbstverständlich klar, dass diese politischen Haltungen nicht repräsentativ für eine Mehrheit der Israelis oder US-Amerikaner sind. Das Problem ist die gegenwärtige politische Konstellation in Israel und den USA – sowie der Europäischen Union, die sich hierbei Ohren, Augen und Mund verschließt.

Deshalb entbehrt die offizielle Haltung der Bundesregierung, israelischem Regierungshandeln und den Visionen über „From the River to the River“ sowie aufgrund der vermeintlich demokratischen Verfasstheit Israels einen Vertrauensvorschuss in Punkto Völkerrechtskonformität zu gewähren, jeder Grundlage.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


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