Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel
Im Mai 2025 fasste das israelische Staatssicherheitskabinett einen Beschluss von erheblicher Tragweite: Die Einleitung eines umfassenden Verfahrens zur Registrierung von Landtiteln im Westjordanland.
Mit dieser Entscheidung wurde eine flächendeckende Eigentumserfassung angestoßen, die faktisch auf die Vollendung einer Annexion in Teilen Palästinas hinausläuft und die israelische Präsenz dort strukturell wie rechtlich verfestigt.
Der Beschluss trat am 15. Februar 2026 in Kraft. Zwei Tage später, am 17. Februar 2026, wiesen 85 Staaten diese Maßnahme ausdrücklich zurück. Ihre Kritik richtet sich gegen eine Entscheidung, die nicht nur individuelle Rechte von Millionen Palästinensern auf Wohnraum, Land und Eigentum beeinträchtigt, sondern zugleich die dauerhafte Souveränität sowie die territoriale Integrität des Staates Palästina infrage stellt.
Historischer Hintergrund der Landtitelregelung
Nach der militärischen Besetzung palästinensischer Gebiete im Jahr 1968 setzte der israelische Militärkommandant per Dekret die bis dahin bestehende Landtitelregelung außer Kraft. Dieses Verfahren – häufig als Kataster- oder Eigentumsfeststellung bezeichnet – dient normalerweise dazu, Eigentumsverhältnisse rechtsverbindlich zu klären, zu registrieren und dauerhaft zu sichern. Ziel eines solchen Systems ist es, unsichere oder traditionelle Besitzansprüche in ein verbindliches Grundbuch zu überführen, das auch gegenüber Dritten Rechtswirkung entfaltet.
Mit dem Militärbefehl von 1968 blieb diese Regelung jahrzehntelang suspendiert – bis zum 15. Februar 2026. Nun wird sie in veränderter Form wieder aufgenommen, jedoch unter Vorzeichen, die weitreichende rechtliche und politische Konsequenzen haben.
Bereits im Mai 2025 beschloss das israelische Sicherheitskabinett die Einführung einer neuen Landtitelordnung. Diese steht im Widerspruch zu den individuellen Eigentums- und Wohnrechten der palästinensischen Bevölkerung und greift zugleich in die Frage staatlicher Souveränität ein.
Politische Zielsetzung offen benannt
Finanzminister Bezalel Smotrich formulierte die Zielrichtung dieser Politik unverblümt:
„Zum ersten Mal übernimmt Israel als dauerhafter Souverän die Verantwortung für das Gebiet. […] Es wird eine Landreserve für den Siedlungsausbau bereitstellen und die Übernahme des Hinterlandes durch die Palästinensische Autonomiebehörde verhindern. Die Landregistrierung ergänzt die Legalisierung von Siedlungen, die Raumplanung sowie den Straßen- und Infrastrukturausbau, um eine weitere Million Siedler anzusiedeln und den palästinensischen Terrorstaat zu eliminieren.“
Mit dem Kabinettsbeschluss wurde die Zuständigkeit schrittweise vom Militärkommandanten auf zivile Institutionen übertragen – insbesondere auf das Justizministerium, das israelische Grundbuchamt sowie die zuständige Behörde für die Regulierung von Eigentumsrechten.
Zugleich stellte die Regierung fest, dass sämtliche von der Palästinensischen Autonomiebehörde im Gebiet C vorgenommenen Landregistrierungen keinerlei Rechtswirkung im israelischen Rechtssystem entfalten. Dokumente, Karten, Genehmigungen oder Eintragungen, die auf palästinensischer Seite erstellt wurden, sollten in keinem israelischen Staatsorgan anerkannt werden.
Darüber hinaus wurde das Militär angewiesen, den Zugang von Personal der Palästinensischen Autonomiebehörde zu unterbinden und internationale Entwicklungsprogramme, die palästinensische Registrierungsprojekte unterstützen, zu behindern. Innerhalb von 60 Tagen sollte ein interministerielles Gremium die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für die Umsetzung schaffen.
Am 15. Februar 2026 erfolgte schließlich die formelle Übertragung der Zuständigkeiten an das Justizministerium und das israelische Vermessungsamt. Parallel wurden 79 Millionen US-Dollar bereitgestellt, um dauerhaft 58 Prozent des Gebiets C – was rund 35 Prozent des gesamten Westjordanlandes ohne Ostjerusalem entspricht – zu erfassen und zu sichern.
Zwei zentrale Ebenen der Problematik
Die Auswirkungen dieser Entscheidung lassen sich auf mehreren Ebenen analysieren.
1. Beeinträchtigung individueller Eigentumsrechte
Das neue Verfahren verlangt zum Nachweis von Eigentum die Vorlage originaler Besitzdokumente. Viele dieser Dokumente stammen jedoch aus der osmanischen oder jordanischen Verwaltung. Entsprechende Urkunden befinden sich häufig in Archiven in der Türkei oder in Jordanien. Ihre Beschaffung ist kompliziert, langwierig und mit erheblichen Kosten verbunden. In manchen Fällen werden Anträge nicht bearbeitet oder Dokumente nicht ausgestellt.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Grundstücke seit Jahrzehnten – teils seit über hundert Jahren – im Familienbesitz sind, ohne je offiziell im Grundbuch registriert worden zu sein. Dokumente über Eigentumsketten gehen über Generationen hinweg verloren. Zudem verteilen sich Eigentumsrechte häufig auf zahlreiche Erben, was den Nachweis zusätzlich erschwert.
Das Risiko besteht darin, dass legitime Besitzverhältnisse faktisch entwertet werden – nicht durch offene Enteignung, sondern durch administrative Hürden.
2. Eingriff in staatliche Souveränitätsstrukturen
Souveränität über Territorium erfordert funktionierende rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen. Palästinensische Behörden bemühen sich seit Jahren, Eigentumsrechte zu sichern und staatliches Land im öffentlichen Interesse zu verwalten. Die nun eingeführten Regelungen unterlaufen diese Bemühungen insbesondere im Gebiet C, wo sie am dringendsten erforderlich wären.
Völkerrechtliche Dimension
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 begrenzt die Befugnisse einer Besatzungsmacht ausdrücklich. Artikel 55 definiert den Besatzungsstaat lediglich als Verwalter und Nutzungsberechtigten öffentlichen Eigentums. Er ist verpflichtet, das Kapital dieser Güter zu sichern und sie nach den Regeln des Nutzungsrechts zu verwalten.
Der UN-Generalsekretär stellte 2023 fest:
„Die Festlegung von Eigentumsrechten stellt einen unumkehrbaren Akt der Souveränität durch ein permanentes Regime dar und untergräbt den Grundsatz, dass eine Besatzung ihrem Wesen nach zeitlich begrenzt ist…“
Auch der Internationale Gerichtshof (IGH) kam 2024 zu dem Schluss, dass Israels Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet rechtswidrig sei. Öffentliches Eigentum dürfe ausschließlich zum Nutzen der lokalen Bevölkerung oder ausnahmsweise für militärische Erfordernisse verwaltet werden. Die Verwendung zugunsten der Zivilbevölkerung von Siedlern widerspreche diesen Vorgaben.
Der Gerichtshof betonte zudem, dass die Erlangung dauerhafter Kontrolle über besetztes Gebiet gegen das Gewaltverbot im internationalen Recht verstößt. Eine Unterscheidung zwischen faktischer und formeller Annexion sei in diesem Zusammenhang unerheblich.
Rechtliche Bewertung im Lichte internationaler Normen
Der Internationale Gerichtshof stellte in seinem Gutachten aus dem Jahr 2024 unmissverständlich klar, dass Israels fortdauernde Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet als rechtswidrig einzustufen ist. Daraus ergibt sich eine eindeutige Verpflichtung der Besatzungsmacht: Öffentliches Eigentum darf ausschließlich im Interesse der geschützten Bevölkerung verwaltet werden oder – in eng begrenzten Ausnahmefällen – zur Deckung militärischer Erfordernisse dienen.
Im hier vorliegenden Fall jedoch wird beschlagnahmtes oder requiriertes Land für den Ausbau israelischer Siedlungen genutzt. Der unmittelbare Nutznießer ist damit nicht die palästinensische Bevölkerung, sondern die Zivilbevölkerung der Siedler. Diese Praxis steht in offenem Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen einer Besatzungsmacht.
Der Gerichtshof führte weiter aus, dass jede Politik, die auf eine dauerhafte Kontrolle über ein besetztes Gebiet abzielt, gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot sowie gegen den Grundsatz des Nichterwerbs von Territorium durch Gewalt verstößt. Die in Ostjerusalem und im Westjordanland verfolgten Maßnahmen deuteten klar auf eine solche dauerhafte Kontrolle hin.
Besonders kritisch bewertete das Gericht die israelische Planungspolitik. Gesetzliche Änderungen, die diese Politik stützen, seien weder durch objektive Kriterien noch durch ein legitimes öffentliches Interesse gerechtfertigt. Insbesondere die systematische Verweigerung von Baugenehmigungen für Palästinenser und der Abriss von Gebäuden wegen fehlender Genehmigungen erfüllten keinen legitimen Zweck. Diese Praxis stelle daher sowohl einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht als auch gegen menschenrechtliche Verpflichtungen dar.
Darüber hinaus unterstrich der Gerichtshof, dass Annexion – unabhängig davon, ob sie faktisch oder formell erfolgt – aufgrund ihres Ziels, nämlich der dauerhaften Aneignung von Gebiet, unzulässig ist. Das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung wurde als zwingende Norm hervorgehoben.
Politische Aussagen als Indiz der Zielrichtung
Die öffentlichen Stellungnahmen führender israelischer Regierungsmitglieder verdeutlichen die strategische Dimension der beschlossenen Maßnahmen. Wenn Verteidigungsminister Israel Katz und Finanzminister Bezalel Smotrich erklären, dass die von der Palästinensischen Autonomiebehörde vorgenommenen Landregistrierungen im Gebiet C keinerlei Autorität besäßen und sämtliche daraus resultierenden Dokumente in Israel keine Rechtswirkung entfalten, so offenbart dies eine bewusste Delegitimierung palästinensischer Verwaltungsstrukturen.
Diese Haltung berührt unmittelbar das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und seine institutionelle Handlungsfähigkeit.
In der Gesamtschau erfüllen die Beschlüsse des israelischen Sicherheitskabinetts damit die Kriterien, die der Internationale Gerichtshof für eine dauerhafte, auf Besitznahme ausgerichtete Besetzung formuliert hat. Sie betreffen nicht lediglich administrative Fragen, sondern greifen in fundamentale völkerrechtliche Prinzipien ein.
Israels Rechtfertigung und ihre Widersprüche
Nach internationaler Kritik verteidigte Israel die Maßnahmen mit dem Hinweis auf bestehende Abkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde. Gebiet C unterliege weiterhin israelischer Verwaltungs- und Zivilhoheit. Die palästinensische Landregistrierung in diesem Gebiet stelle daher einen Verstoß gegen die unterzeichneten Vereinbarungen dar.
Diese Argumentation hält einer näheren Betrachtung jedoch nicht stand.
Artikel 27(b) des Anhangs III des Interimsabkommens von 1995 („Oslo II“) sieht ausdrücklich vor, dass Planungs- und Zonierungsbefugnisse im Gebiet C schrittweise an die palästinensische Jurisdiktion übertragen werden sollten. Dieser Prozess hätte innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein müssen. Spätestens im April 1997 hätten die entsprechenden Zuständigkeiten bei der palästinensischen Seite liegen müssen.
Dass diese Übertragung nicht erfolgte, stellt eine Verletzung des Grundsatzes „pacta sunt servanda“ dar – jenes fundamentalen Prinzips des Völkerrechts, wonach geschlossene Verträge einzuhalten sind.
Selbst wenn man bilaterale Vereinbarungen heranzieht, bleibt eine Grenze bestehen: Artikel 47 der Vierten Genfer Konvention erklärt Abkommen für unwirksam, soweit sie zwingenden Normen des Völkerrechts widersprechen. Dazu zählen insbesondere das Verbot der Annexion sowie das Verbot der gewaltsamen Gebietsaneignung.
Eine Auslegung des Oslo-II-Abkommens, die diese Normen unterläuft, entfaltet daher keine rechtliche Wirkung.
Das Gutachten von 2024 und seine Konsequenzen
Der Internationale Gerichtshof stellte 2024 fest, dass Israels fortgesetzte Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet gegen zwingende völkerrechtliche Normen verstößt. Er kam zu dem Schluss, dass politische Maßnahmen – darunter die Übertragung weitreichender Verwaltungsbefugnisse an zivile Stellen innerhalb des Verteidigungsministeriums – auf eine Annexion hinauslaufen.
Diese Politik müsse beendet werden. Zudem sei den palästinensischen Betroffenen Wiedergutmachung zu gewähren.
Vor diesem Hintergrund markieren die Beschlüsse zur Landtitelvergabe einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Die Verwaltung eines besetzten Gebiets wird durch ein System ersetzt, das dauerhafte Eigentumsstrukturen etabliert und zivile Institutionen einbindet. Was formal als Katastermaßnahme erscheint, trägt in der juristischen Bewertung den Charakter einer strukturellen Umgestaltung von Souveränität.
Die strategische Dimension
Bereits 2017 formulierte Bezalel Smotrich die strategische Zielsetzung offen:
„Der souveräne und institutionalisierte Bau israelischer Siedlungen in Judäa und Samaria wird auch zur Lösung des Wohnungsmangels im Staat Israel beitragen…“
Die Vorstellung, im Westjordanland umfangreiche Flächen als „Staatsland“ zu nutzen, um bezahlbaren Wohnraum für Hunderttausende Israelis zu schaffen, verdeutlicht den innenpolitischen Kontext dieser Politik.
Mit der Bereitstellung erheblicher Haushaltsmittel im Jahr 2026 und der gleichzeitigen Ungültigerklärung palästinensischer Registrierungsmaßnahmen wird diese Vision nun in eine dauerhafte rechtliche Infrastruktur überführt.
Konkrete Auswirkungen auf individueller und institutioneller Ebene
Die praktischen Konsequenzen dieser Politik entfalten sich in zwei eng miteinander verflochtenen Dimensionen.
Auf individueller Ebene sehen sich palästinensische Eigentümer einem System gegenüber, das ihre langjährigen Rechte auf Wohnraum, Land und Eigentum nicht durch eine offene Enteignung, sondern durch administrative Mechanismen aushöhlt. Die Verpflichtung zur Vorlage lückenloser Originaldokumente, die über Jahrzehnte oder gar über ein Jahrhundert zurückreichen, schafft faktische Hürden, die in vielen Fällen kaum zu überwinden sind. Besitzverhältnisse, die über Generationen hinweg als selbstverständlich galten, geraten dadurch in rechtliche Unsicherheit.
Auf institutioneller Ebene unterminiert die Entscheidung gezielt palästinensische Verwaltungsstrukturen. Bemühungen der Palästinensischen Landbehörde sowie der Kommission für Land- und Wassersiedlungen, Eigentumsrechte zu sichern und staatliche Flächen im öffentlichen Interesse zu entwickeln, werden durch die neuen Regelungen geschwächt. Gleichzeitig wird internationale Unterstützung für palästinensische Registrierungsprojekte behindert. Offizielle palästinensische Dokumente werden für rechtsunwirksam erklärt.
Solche Maßnahmen stehen im Widerspruch zu den grundlegenden Regeln des Besatzungsrechts, das eine Besatzungsmacht auf eine vorübergehende Verwaltung beschränkt und ihr keine dauerhafte Umgestaltung rechtlicher Strukturen gestattet.
Völkerrechtliche Bewertung im Kontext des IGH-Gutachtens
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 bewertete die israelische Planungs- und Landpolitik ausdrücklich als unvereinbar mit humanitärem Völkerrecht sowie mit menschenrechtlichen Verpflichtungen. Es stellte fest, dass öffentliches Eigentum zugunsten von Siedlern und nicht zugunsten der geschützten palästinensischen Bevölkerung verwaltet wurde.
Diese Bewertung bildete die Grundlage für die Feststellung des Gerichtshofs, dass Israels Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet rechtswidrig sei. Der IGH forderte die unverzügliche und bedingungslose Beendigung dieser Situation.
Vor diesem Hintergrund erhält die aktuelle Initiative zur Landregistrierung eine zusätzliche juristische Brisanz. Sie transformiert eine militärische Besatzungsverwaltung in ein System ziviler Landzuweisung und dauerhafter Registrierung. Damit deckt sie sich mit der Beschreibung des Gerichtshofs, wonach Annexion die Behauptung dauerhafter Kontrolle über besetztes Gebiet bedeutet.
Was offiziell als Verwaltungsmaßnahme präsentiert wird, trägt somit einen anderen rechtlichen Charakter: Es handelt sich nicht lediglich um eine Rationalisierung von Katasterverfahren, sondern um eine strukturelle Veränderung der Souveränitätsordnung.
Zur Berufung auf das Oslo-II-Abkommen
Die israelische Argumentation, das Interimsabkommen von 1995 („Oslo II“) rechtfertige das Vorgehen im Gebiet C, ändert an dieser Bewertung wenig. Das Abkommen sah ausdrücklich vor, dass Planungs- und Zonierungsbefugnisse schrittweise auf die palästinensische Seite übertragen werden sollten – mit einem klar definierten Zeitrahmen bis 1997. Dieser Zeitplan wurde nicht eingehalten.
Darüber hinaus kann selbst ein bilaterales Abkommen keine Abweichung von zwingenden Normen des Völkerrechts legitimieren. Artikel 47 der Vierten Genfer Konvention macht deutlich, dass Vereinbarungen, die fundamentalen völkerrechtlichen Prinzipien widersprechen, keine Gültigkeit entfalten. Hierzu zählen insbesondere das Verbot der gewaltsamen Gebietsaneignung sowie die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts eines Volkes.
Die Berufung auf Oslo II kann daher weder die dauerhafte Übernahme von Landregistrierungsbefugnissen noch die faktische Verdrängung palästinensischer Institutionen rechtfertigen.
Paradigmenwechsel von Verwaltung zu Souveränitätsbehauptung
Die Beschlüsse des israelischen Sicherheitskabinetts markieren einen tiefgreifenden Wandel: Die Zuständigkeit für Landfragen wird vom militärischen Befehlshaber auf zivile Ministerien übertragen. Der 1968 erlassene Militärbefehl Nr. 291, der die Landtitelregelung ausgesetzt hatte, wird faktisch durch ein neues System ersetzt.
Dieser Schritt ist nicht bloß technischer Natur. Die Einrichtung dauerhafter Eigentumsstrukturen und die Integration in zivile Verwaltungsmechanismen signalisieren eine Verschiebung von einer temporären Verwaltung hin zu einer Behauptung dauerhafter Präsenz. Die Maßnahme ignoriert die rechtlichen Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs und verfestigt eine Situation, die als rechtswidrig eingestuft wurde.
Die politischen Zielsetzungen wurden von israelischen Regierungsmitgliedern bereits in früheren Jahren offen formuliert. Die Kombination aus Haushaltsmitteln, institutioneller Neuordnung und Ungültigerklärung palästinensischer Registrierungen deutet darauf hin, dass die strategische Vision nun in konkrete rechtliche Infrastruktur umgesetzt wird.
Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft
Aus der Feststellung der Rechtswidrigkeit durch den Internationalen Gerichtshof ergeben sich nicht nur Pflichten für die unmittelbar beteiligten Parteien, sondern auch für Drittstaaten und internationale Organisationen. Diese sind gehalten, keine Maßnahmen anzuerkennen, die eine völkerrechtswidrige Situation normalisieren oder institutionell verfestigen.
Das bedeutet konkret: Gesetzesänderungen und institutionelle Regelungen im besetzten palästinensischen Gebiet, die auf eine dauerhafte Umgestaltung der Souveränitätsordnung abzielen, dürfen nicht als rechtmäßige Handlungen mit Rechtswirkung behandelt werden.
Zugleich besteht die Notwendigkeit, einen koordinierten Rahmen zu schaffen, der humanitäre und entwicklungspolitische Akteure mit palästinensischen Institutionen verbindet. Ziel eines solchen Rahmens wäre es, eine abgestimmte rechtliche, operative und diplomatische Antwort auf die Maßnahmen zur Landregistrierung zu entwickeln.
Schlussbemerkung
Die Landtitelinitiative im Westjordanland ist mehr als eine verwaltungstechnische Maßnahme. Sie berührt fundamentale Fragen des Völkerrechts, der Selbstbestimmung und der territorialen Integrität. Durch die Übertragung von Befugnissen an zivile Stellen, die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel und die systematische Delegitimierung palästinensischer Registrierungsbemühungen entsteht eine Struktur, die auf Dauer angelegt ist.
Damit überschreitet die Maßnahme den Rahmen einer vorübergehenden Verwaltung. Sie greift in die Ordnung von Souveränität selbst ein – mit Konsequenzen, die weit über Katasterkarten, Eigentumsurkunden und Grundbucheinträge hinausreichen.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
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