Kommentar
Warum ein umstrittenes Mahnmal in Köln nicht der Geschichte dient

Die Entscheidung der Stadt Köln und des Verwaltungsgerichts zum Abbau eines rechtswidrigen Mahnmals ist grundsätzlich richtig. Mit der Aufstellung einer Skulptur werden historisch-rassistische stereotype Klischees verbreitet.

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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Die Entscheidung der Stadt Köln und des Verwaltungsgerichts zum Abbau eines rechtswidrigen Mahnmals ist grundsätzlich richtig. Mit der Aufstellung einer Skulptur werden historisch-rassistische stereotype Klischees verbreitet.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Initiative „Völkermorde erinnern – Kriege verhindern“ abgelehnt, die eine Beibehaltung des Mahnmals am Kölner Heinrich-Böll-Platz gefordert hatte. Nach Angaben des Gerichts liegt für die Aufstellung der Skulptur keine behördliche Genehmigung vor. Daraufhin ließ die Stadt Köln das mobile Objekt zum vierten Mal seit 2018 entfernen.

Die Initiatoren, unter anderem die armenische Gemeinde, hoffen darauf, dass das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der unteren Instanz noch kippt. Zunächst einmal ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zu begrüßen, weil der Rechtsstaat all jenen die Rote Karte gezeigt hat, die sich über geltendes Recht in diesem Land stellen wollen und ohne eine Erlaubnis der Stadt Köln auf einem öffentlichen Platz rechtswidrig ein Mahnmal aufstellen wollen, worauf bereits die zivilgesellschaftlich organisierte Initiativplattform türkischer Vereine und Verbände in Köln hingewiesen hatte.

Systematische Massaker armenischer Milizen an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung werden verschwiegen

Die Aufstellung eines Mahnmals in Erinnerung an die Ereignisse, die bei der Umsiedlung während des Ersten Weltkriegs aus den Kriegsgebieten ihr Leben verloren haben, mag auf den ersten Blick verständlich erscheinen, aber diese Sichtweise übersieht nicht nur wesentliche Details des Kriegsverlaufs, sondern auch die Gründe, die die osmanische Regierung dazu bewogen haben, die armenische Bevölkerung aus den Frontgebieten umzusiedeln.

Nicht erwähnt wird dabei, dass Mitglieder der Armenischen Revolutionären Föderation (ARF) und andere extremistische Organisationen Aufstände gegen den Staat sowie die türkische Armee in Ostanatolien durchführten und breit angelegte Massaker an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung verübt haben, bei dem nach Informationen des Historikers Dr. Erol Kürkçüoğlu 519.000 Zivilisten getötet wurden. Außerdem kollaborierten nicht wenige Armenier mit dem damaligen Feind des Osmanischen Reiches, Russland.

In Bezug auf die durch armenische Milizen in Ostanatolien begangenen massenhaften Gewaltverbrechen an der türkischen Zivilbevölkerung und Massakern an Muslimen insgesamt hat sich in der türkischen und aserbaidschanischen Geschichtswissenschaft der Fachterminus Mezalim durchgesetzt. Zur Erläuterung: Der Begriff Mezalim ist aus dem Arabischen entlehnt und steht für Gräueltaten, Ungerechtigkeiten und Massaker.

Osmanischer Regierungsbeschluss ermöglichte die Rückkehr von 300.000 Armeniern

Neuere Forschungsarbeiten wie die des Wissenschaftlers Adem Günaydın („Die Rückkehr: Die Wiederansiedlung der Armenier im Osmanischen Reich“), der zur Umsiedlung der Armenier im osmanischen Archiv geforscht hat, belegen die Rückkehr von zirka 300.000 Armeniern zwischen 1918 und 1920, die nach einem Beschluss der damaligen osmanischen Regierung nach Anatolien zurückgekehrt sind. Die Rückkehr von mehreren Hunderttausend Armeniern nach dem Umsiedlungsbeschluss vom Mai 1915 wirft neue Fragen auf, die eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Thematik erfordert.

Missbräuchlicher Umgang mit dem Genozidbegriff

Gerade im aktuellen Russland-Ukraine-Krieg zeigt sich die Instrumentalisierung und Politisierung des Genozidbegriffs, weil zum Beispiel der US-Präsident Russland in der Ukraine Völkermord vorgeworfen hat, obwohl nur ein internationales Strafgericht befugt ist, darüber ein Urteil zu fällen und keine Politiker, Parlamente oder eine Bürgerinitiative. Wie mit Völkermordverbrechen nach internationalem Recht umgegangen wird und wie diese bestraft werden, ist im Rahmen der UN-Völkermordkonvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord definiert.

International rechtsgültige Völkermorddefinition wird unterlaufen

Einmal davon abgesehen, dass die 1951 in Kraft getretene Völkermordkonvention der Vereinten Nationen nicht rückwirkend angewendet werden kann, versuchen die Vertreter der armenischen Genozidthese die international juristische Definition von Genozid dadurch zu unterlaufen, in dem sie einen populären nicht-juristischen Begriff verwenden und diesen mit der rechtsgültigen Erklärung vermischen.

Die Vertreter der armenischen Genozidkampagne setzen jede Massentötung mit Genozid gleich, obwohl nach der UN-Konvention der Beweis einer Vernichtungsabsicht erbracht werden muss. Es existiert kein Dokument, das eine Vernichtungsabsicht der osmanischen Regierung in Bezug auf die Zwangsumsiedlung der Armenier beweisen könnte.

Unsachlicher Umgang mit historischen Ereignissen

Da die armenischen Lobbyorganisationen und ihre Unterstützer diesen Aspekt kennen und die Anschuldigungen gegen die Türkei vor einem internationalen Strafgerichtshof keine Aussicht auf Erfolg hätte, versuchen sie seit Jahrzehnten über ihre gut vernetzten Interessenverbände Einfluss auf Parlamente, Universitäten, Regierungen, Städte und Gemeinden zu nehmen. Die Kölner Kampagne der armenischen Gemeinde zur Errichtung eines Denkmals steht exemplarisch für den unsachlichen Umgang mit historischen Ereignissen, die für politische Zwecke instrumentalisiert und missbraucht wird.

Das Vorgehen der Stadt Köln und des Verwaltungsgerichts ist richtig

Die Stadt Köln hat das Mahnmal wegen der fehlenden Genehmigung und einem Urteil des Verwaltungsgerichts zu Recht entfernt und dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Organisatoren der Skulptur seit vier Jahren Rechtsbruch begehen und bei der Verwendung des Genozidbegriffs sieht es ähnlich aus, da international gültige Rechtsnormen wie die UN-Völkermordkonvention durch armenische Lobbygruppen bewusst unterlaufen werden.

Wenn es den Initiatoren tatsächlich um die Opfer des Krieges gegangen wäre und das Ziel in der Pflege von „Erinnerungskultur“ besteht, hätten diese auch die durch armenische Milizen in Ostanatolien durchgeführten Massaker an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung in ihrer Skulptur erwähnt.

Armenische Kriegsverbrecher werden in Armenien als Helden verehrt

Wie unseriös die armenischen Initiatoren der Mahnmal-Kampagne sind, verdeutlicht die Glorifizierung von armenischen Kriegsverbrechern wie General Andranik Ozanyan oder Drasdamat Kanayan (besser bekannt als General Dro) in Armenien, denen Straßen, eine U-Bahnstation oder Plätze gewidmet sind.

Diese und weitere Anführer sind verantwortlich für den Tod von mehr als 500.000 türkischen Zivilisten. Keiner dieser Massenmörder wurde für die begangenen Verbrechen vor Gericht gestellt und angeklagt. Bei den meisten getöteten handelt es sich um Frauen, Kinder und alte Menschen, die mit äußerster Brutalität von ihren armenischen Peinigern ermordet wurden.

Erschienen auf TRT Deutsch


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


Kemal Bölge, studierter Politologe und Historiker. Er schreibt als freier Autor für verschiedene Online-Publikationen. Seine Schwerpunkte sind die Außen- und Sicherheitspolitik, insbesondere die Beziehungen EU-Türkei, die zukünftige Struktur der NATO und die Außen- und Sicherheitspolitik der Türkei.


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