Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat seine Staatsanwaltschaft angewiesen, zu prüfen, ob Israel wegen der tödlichen Razzia 2010 auf das türkische Hilfsschiff auf dem Weg in den belagerten Gazastreifen angeklagt werden soll.
Fatou Bensouda, Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, wird nun erneut prüfen, ob Israel vor den Haager Gerichtshof gebracht werden soll, nachdem es zehn Aktivisten an Bord eines Hilfsschiffes getötet hatte.
„Der Staatsanwalt wird angewiesen, ihre Entscheidung bis zum 2. Dezember 2019 zu überdenken“, zitiert der Nachrichtensender Al Jazeera, die vorsitzende Berufungsrichterin Solomy Balungi Bossa. Drei von fünf Richtern in der Berufungskammer des Gerichts hätten dem Schritt bereits zugestimmt.
Bensouda sagte 2014, dass sie Israel wegen der Razzia nicht strafrechtlich verfolgen würde, da es „nicht von ausreichender Schwere“ sei – was bedeutet, dass der Fall vor dem IStGH als unzulässig eingestuft werden könnte.
Im Jahre 2010 hatten israelische Sicherheitskräfte ein Schiff der Hilfsflottille „Mavi Marmara“ gestürmt und dabei zehn türkische Aktivisten getötet.