Start Politik Deutschland Berlin Mietendeckel: Bausenatorin legt Miet-Obergrenzen fest

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Mietendeckel: Bausenatorin legt Miet-Obergrenzen fest

Mieter in Berlin, die in einem vor 2014 errichten Gebäude wohnen, sollen künftig nicht mehr als 7,97 Euro je Quadratmeter und Monat (nettokalt) bezahlen. Das sehen die generellen Mietobergrenzen vor, die im Rahmen des landesweiten Mietendeckels gelten sollen

(Foto: nex24)
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Mieter in Berlin, die in einem vor 2014 errichten Gebäude wohnen, sollen künftig nicht mehr als 7,97 Euro je Quadratmeter und Monat (nettokalt) bezahlen. Das sehen die generellen Mietobergrenzen vor, die im Rahmen des landesweiten Mietendeckels gelten sollen, wie die Berliner Morgenpost berichtet. Das geht aus einem vertraulichen Papier der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, dass der Morgenpost vorliegt.

Der Senat hatte die Eckpunkte für das Mietendeckel-Gesetz im Juni beschlossen, die Höhe der Mietobergrenze allerdings noch nicht festgelegt. Das hat die zuständige Senatsverwaltung dem Bericht der Zeitung zufolge nun nachgeholt. Bis Oktober soll Senatorin Katrin Lompscher (Linke) ein Gesetz zum Mietendeckel vorlegen. Ziel des rot-rot-grünen Senats ist, dass es nach Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus Anfang 2020 in Kraft tritt.

Die in dem Papier formulierten Mietobergrenzen gelten als zentraler Aspekt des Mietendeckels. Mit dem Mietendeckel sollen nicht nur alle Mieten in der Stadt auf dem heutigen Stand für fünf Jahre eingefroren werden. Falls die festgelegten Mietobergrenzen überschritten werden, sollen sie auf Antrag der Mieter auch gesenkt werden können. „Die Mieter haben die Möglichkeit, ihre überhöhte Miete auf Antragstellung durch das Bezirksamt absenken zu lassen“, heißt es in einem von der Berliner Morgenpost zitierten Informationsschreiben an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Sie haben den Auftrag, die wirtschaftlichen Folgen durchzurechnen.

Das Gesetz soll „für alle Wohnraummietverhältnisse gelten.“ Ausgenommen sind laut Berliner Morgenpost Sozialwohnungen, Neubauten, die nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, sowie Studenten- und Seniorenheime und sogenannte Trägerwohnungen.