Windhoek/Berlin – Eine namibische Parlamentsdelegation hat bei einem offiziellen Besuch in Berlin ernsthafte Bedenken über den festgefahrenen Stand der Verhandlungen zwischen Namibia und Deutschland über Wiedergutmachung für den Völkermord an den Herero und Nama geäußert.
Der Parlamentarische Ständige Ausschuss für Internationale Beziehungen, Verteidigung und Sicherheit, geleitet von der amtierenden Vorsitzenden Utaara Mootu, traf am 6. Mai 2026 mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusammen.
„Wir können keinen Prozess akzeptieren, der über unser Volk spricht, ohne seine gewählten Vertreter vollständig einzubeziehen. Das Parlament darf kein Beobachter sein — es muss ein zentraler Teilnehmer dieser Verhandlungen sein“, sagte Mootu.
€1,1 Milliarden — aber keine echten Reparationen
Der Ausschuss nahm zur Kenntnis, dass Deutschland den Völkermord 2021 offiziell anerkannt und eine Entwicklungshilfe von 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre zugesagt hat. Dennoch stellte er sich ausdrücklich auf die Seite der betroffenen Gemeinschaften, die dieses Angebot als unzureichend und nicht als echte Reparationen betrachten.
Deutschland betont, dass aus der Anerkennung keine rechtlichen Entschädigungsansprüche erwüchsen.
Mootu kritisierte, dass der aktuelle Verhandlungsrahmen auf Regierung-zu-Regierung-Gespräche beschränkt sei.
„Der aktuelle Ansatz entspricht nicht den demokratischen Standards, die sowohl Namibia als auch Deutschland vertreten. Ein Parlament-zu-Parlament-Prozess ist keine Option — er ist notwendig.“
Die Abgeordnete appellierte auch ans historische Gewissen: „Unser Volk stellt berechtigte Fragen. Es sieht, wie andere historische Ungerechtigkeiten weltweit behandelt wurden, und fragt, warum sein Schmerz anders behandelt wird.“ Und weiter: „Es geht nicht nur um finanzielle Verpflichtungen — es geht um Gerechtigkeit, Würde und Anerkennung. Jedes Ergebnis, das diese Prinzipien nicht widerspiegelt, wird nicht nachhaltig sein.“
Der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts
Von 1884 bis 1915 war das Deutsche Kaiserreich Kolonialmacht im heutigen Namibia — der damaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“. Die einheimische Bevölkerung wurde durch Rassentrennung, Landenteignungen und Unterdrückung systematisch entrechtet.
Als die Herero im Januar 1904 begannen, sich gegen die Kolonialherrschaft zu wehren, entsandte Berlin Verstärkung unter Generalleutnant Lothar von Trotha. Am 2. Oktober 1904 erließ von Trotha einen förmlichen Vernichtungsbefehl gegen die Herero: „Ich glaube, dass die Nation als solche vernichtet werden muss.“
Sechs Monate später, am 22. April 1905, folgte ein zweiter Vernichtungsbefehl — diesmal gegen die Nama. Von Trotha wurde dabei vom Chef des Generalstabs Alfred Graf von Schlieffen und Kaiser Wilhelm II. unterstützt.
Die Herero wurden in die wasserlose Omaheke-Wüste gedrängt, von Wasserstellen verjagt und zum Verdursten gebracht. Überlebende wurden in Konzentrationslager gesperrt — die ersten ihrer Art in der Geschichte des 20. Jahrhunderts, errichtet nach dem Vorbild britischer Buren-Lager.
Von den ursprünglich 60.000 bis 80.000 Herero überlebten schätzungsweise nur 16.000 bis 20.000. Rund die Hälfte der etwa 20.000 Nama fiel ebenfalls der Vernichtungspolitik zum Opfer. Insgesamt kamen zwischen 65.000 und 100.000 Menschen ums Leben — Historiker bezeichnen diese Verbrechen heute als den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts.
Jahrelanger Kampf — auch vor US-Gerichten
Deutschland bezeichnete die Verbrechen erstmals 2006 offiziell als Völkermord, lehnte Reparationszahlungen jedoch ab. 2017 reichten Nachfahren beider Volksgruppen eine Sammelklage gegen Deutschland vor einem New Yorker Gericht ein. 2019 fochten regierungsunabhängige Herero- und Nama-Verbände vor einem US-Berufungsgericht eine Nichtzuständigkeitserklärung an.
Ihr Anwalt Kenneth McCallion argumentierte: „Der Völkermord hat eine direkte Verbindung nach New York“ — unter anderem wegen des Verkaufs von Schädeln getöteter Afrikaner an das American Museum of Natural History.
Israel Kaunatjike, ein in Berlin lebender Herero-Aktivist, sprach gegenüber NEX24 von „Geheimverhandlungen, zu denen die Opferverbände nicht eingeladen sind“. Die namibische Regierung verfolge nur finanzielles Interesse an Entwicklungshilfe. „Das ist ein ‚Teile und herrsche‘, und das stört uns einfach. Unsere Anliegen werden ignoriert. Sie werden uns aber nicht bremsen können.“
Kambanda Nokokure Veii von der Ovaherero Genozid Stiftung brachte bereits in der Vergangenheit den Vergleich auf den Punkt: „Wir wollen keine Entwicklungshilfe, wir wollen Reparationen und Heilung, so wie bei den Juden. Behandelt man uns anders, weil wir Afrikaner sind?“ Ein Genozid sei ein Genozid, ganz gleich, ob an Juden oder Afrikanern verübt.
Parlament fordert Neustart
Der Ausschuss rief die namibische Regierung auf, das Parlament formell in alle laufenden und künftigen Verhandlungen mit Deutschland einzubeziehen. Eine bedeutungsvolle Lösung erfordere Transparenz, Inklusivität und ein gemeinsames Bekenntnis zur Wiedergutmachung — und müsse den Willen der betroffenen Ovaherero- und Nama-Gemeinschaften widerspiegeln.
Das Land, das einst von deutschen Siedlern enteignet wurde, gehört bis heute überwiegend weißen Großgrundbesitzern und dem namibischen Staat. Restitution oder Entschädigung für dieses Land bleibt eine der zentralen offenen Forderungen der Nachfahren.
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