Kassel – Die deutsche Justiz geht weiterhin konsequent gegen die in Deutschland und anderen Staaten als Terrororganisation eingestufte PKK vor.
Bei einer Durchsuchung von Räumen eines kurdischen Kulturvereins ist am frühen Dienstagmorgen in Kassel eine Person festgenommen worden. Wie die Hessische Niedersächsische Allgemeine (HNA) weiter berichtet, soll neben den Räumen des Kulturvereins auch noch zwei Privatwohnungen im Stadtgebiet von der Polizei durchsucht worden sein. Der Polizeieinsatz soll nach HNA-Informationen ab 6 Uhr an der Frankfurter Straße stattgefunden haben.
Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München gegenüber der HNA bestätigte sei der Beschluss für die Durchsuchung vom Oberlandesgericht Bayern ausgestellt worden, Der Grund für den Einsatz sei der Verdacht der Zugehörigkeit zur kurdischen Arbeiterpartei PKK gewesen, berichtet HNA weiter.
Im Februar verbot das Bundesinnenministerium zudem zwei Vereinigungen, die zur PKK gehören sollen. Nach Ministeriumsangaben nutzt die Terrororganisation Deutschland als Rückzugsraum und zur Rekrutierung von Nachwuchs. Bei den Verlagen handelt es sich um die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ im nordrhein-westfälischen Neuss.
„Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicherzustellen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer in einer Mitteilung.
„Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist als Terrororganisation aus gutem Grund seit Anfang der 90er Jahre verboten. Dass sie hierzulande in Vereinen und Verlagen dennoch weiter operiert, kann der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Das Verbot der Verlage ist nur konsequent. Die Bundesregierung tut gut daran, bei der PKK nüchtern nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu verfahren. Deutschland steht in der Kritik der türkischen Regierung, die behauptet, es werde hierzulande nicht konsequent gegen die PKK vorgegangen, was nicht stimmt. Die politische Linke in Deutschland wiederum sieht das Verbot der Verlage als Zensur an. Das Verbot hat aber nichts mit der Einschränkung von Meinungsfreiheit zu tun. Die betroffenen Verlage hatten die Unterstützung der verbotenen PKK im Auge. Dafür hätten sie auch Bananen vertreiben können. Die PKK heizt Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in Deutschland an. Mit Gewalt ausgetragene Rivalitäten befördern eine ablehnende Haltung gegenüber diesen Volksgruppen. Ein solcher Mechanismus gefährdet den inneren Frieden der Gesellschaft – insbesondere in Zeiten, in denen Fehlverhalten von Migranten gerne von Rechtspopulisten aufgegriffen wird“, schreibt dazu Eva Quadbeck in der Rheinischen Post.
In ihrer mehr als 30-jährigen Terrorkampagne gegen die Türkei war die PKK – von der Türkei, den USA und der EU als terroristische Organisation geführt – für den Tod von rund 40.000 Menschen, darunter Frauen und Kinder, verantwortlich.
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