Die Rapperin Schwesta Ewa (34) ist rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und muss möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag alle dagegen eingelegten Revisionen. Damit hat ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 2017 Bestand. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post (RP).
Demnach hatte die Sängerin zugegeben, mehrere junge Frauen, die für sie als Prostituierte arbeiteten, bei etlichen „Ausrastern“ geschlagen und getreten zu haben. Zudem habe sie die Einkünfte nicht beim Finanzamt angegeben. Verurteilt worden sei sie unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Das Landgericht habe sie jedoch vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels freigesprochen. Das ist laut BGH nicht zu beanstanden.