Düsseldorf – Der Vorsitzende des Cyber-Sicherheitsrats, Hans-Wilhelm Dünn, fordert als Konsequenz aus dem Hackerangriff auf Hunderte von prominenten Politikern, Journalisten und Künstlern eine „Überarbeitung und Erweiterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“.
Betreiber sozialer Plattformen müssten sich „stärker ihrer Verantwortung bewusst werden und sich dieser stellen“, sagte der IT-Sicherheitsexperte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Dünn führte weiter aus, dass bei einem Angriff auf ein Regierungs- oder Parteiennetzwerk der Vorfall hätte viel früher entdeckt und abgewehrt werden müssen.
Allerdings gebe es dazu aktuell noch keine Hinweise. Trotzdem wäre mit der Veröffentlichung der ersten Unterlagen „über einen Account mit mehreren Tausend Followern eine Art Frühwarnmechanismus wünschenswert gewesen.
Tatsächlich waren die sensiblen Unterlagen über einen Monat im Internet einsehbar gewesen. „Es ist beunruhigend, wenn alleine aufgrund der Größe des Internets solche Kampagnen unbemerkt durchgeführt werden können“, sagte der Chef des Cyber-Sicherheitsrats.
Hackerangriff: Grünen-Fraktionschefs stellen weiteren Strafantrag im Namen der Fraktion
Die Grünen-Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter haben nach dem Hackerangriff auf Politiker im Namen der gesamten Fraktion einen Strafantrag gegen unbekannt gestellt. Der Strafantrag liegt der „Rheinischen Post“ vor.
„Persönliche, nicht öffentlich zugängliche Daten der Fraktionsmitglieder wurden entwendet über den Twitter-Account @_0rbit (https://twitter.com/_0rbit), gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht“, heißt es zur Begründung in dem Antrag.
„Es ist nicht auszuschließen, dass auch persönliche Daten von Fraktionsmitarbeiterinnen und – mitarbeitern betroffen sind.“ Die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, bezeichnete den Hackerangriff als „Angriff auf unsere Demokratie“.
Der Staat habe die Pflicht, das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität ihrer IT-Systeme zu schützen.
„Es kann nicht sein, dass Hacker private Daten abgreifen und so für Verunsicherung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorgen. Das ist auch ein Angriff auf unsere Demokratie, unsere Bürger- und Persönlichkeitsrechte“, sagte Haßelmann. „Die Bundesregierung ist in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit im Netz zu treffen.“