St Pölten (nex) – Der Landtag in St. Pölten beschließt am Donnerstag Strafen in der Höhe von bis zu 440 Euro für Verstöße gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten.
Der niederösterreichische Landtag wird in seiner Sitzung am Donnerstag Strafen von bis zu 440 Euro bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot in Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen verankern. Außerdem wird mit einer Novelle des Sozialhilfegesetzes für Rechtssicherheit in Sachen Pflegeregress gesorgt, informierte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger am Mittwoch. Das berichtet das österreichische Nachrichtenportal „die Presse“ am Mittwoch.
In der vergangenen Landtagssitzung sei die 15a-Vereinbarung über die Kinderbetreuung beschlossen worden. Diese sähe bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot Maßnahmen vor, womit auch entsprechende Sanktionen verbunden seien.
Auf Initiative der ÖVP werde am Donnerstag die Änderung des NÖ Kindergarten- und Kinderbetreuungsgesetzes beschlossen, wodurch die Strafen von bis zu 440 Euro festgelegt werden, berichtet „die Presse“ weiter.
„Wir gehen damit als erstes Bundesland voran, weil wir wirksame Maßnahmen setzen wollen, um dem Recht auf Selbstbestimmung von Mädchen zum Durchbruch zu verhelfen“, zitiert das Portal Schneeberger. Zudem werde in einem Resolutionsantrag ein Kopftuchverbot vor Vollendung des 14. Lebensjahres gefordert. Damit wolle man „Mädchen vor einer sozialen Ausgrenzung schützen und Parallelgesellschaften verhindern“.
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„Ich weiß, wie oft Muslimas auf ihr Kopftuch reduziert werden, die abfälligen Blicke, rassistischen Äußerungen, sie werden als dumm und unterdrückt dargestellt. Sie haben Angst ihr Kopftuch in Deutschland zu tragen. Angst vor schlechten Noten, Angst davor, dass sie keinen Ausbildungsplatz oder Arbeit bekommen, ganz abgesehen von der Angst vor Übergriffen, körperlich und verbal. Und das auf Grund eines Kleidungsstückes?!? Das kann und möchte ich nicht hinnehmen, das ist nicht mein Deutschland!“, so Janßen gegenüber NEX24.
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