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Bundesstrafgericht verurteilt Türken wegen verbotener IS-Propaganda

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat einen 47-jährigen Türken am Mittwoch wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

(Symbolfoto: pixa)
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Zürich – Das Schweizer Bundesstrafgericht hat einen 47-jährigen Türken am Mittwoch wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Mann im Februar wegen der genannten Delikte mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem sprach die Bundesanwaltschaft eine Busse von 1000 Franken aus. Das berichtet die Schweizer Tageszeitung „der Tagesanzeiger„.

Dem Bericht zufolge habe der in der Schweiz lebende Türke auf seinem Facebook-Account ein Video der IS-Terrorgruppe, auf dem die Hinrichtung Hinrichtung eines ihrer eigenen Mitglieder gezeigt wird, geteilt. Des Weiteren habe der Angeklagte Videos von Folterszenen und Gewalt geteilt. Alle Videos habe der 47-Jährige in der Zeit zwischen September 2016 und Februar 2017 gepostet, so der Tagesanzeiger.