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Flash-Crash an den Börsen: Wie Großinvestoren Kleinanleger über den Tisch ziehen

In der vergangenen Woche ist es an der New Yorker Aktienbörse mehrmals zu sogenannten "Flash-Crashs" gekommen. Darunter versteht man extreme Kurseinbrüche, die nur wenige Minuten andauern und in deren Folge sich die Kurse zu einem beträchtlichen Teil wieder erholen.

(Symbolfoto: pixa)
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Von Ernst Wolff

In der vergangenen Woche ist es an der New Yorker Aktienbörse mehrmals zu sogenannten „Flash-Crashs“ gekommen. Darunter versteht man extreme Kurseinbrüche, die nur wenige Minuten andauern und in deren Folge sich die Kurse zu einem beträchtlichen Teil wieder erholen.

In den Medien werden diese „Flash-Crashs“ oft als nicht vorhersehbare, urplötzlich eintretende Ereignisse dargestellt, die besonders die großen Marktteilnehmer mit ihren riesigen Einsätzen hart treffen.

In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall: Flash Crashs können von großen Marktteilnehmern wie Hedgefonds und internationalen Großbanken absichtlich herbeigeführt und zur eigenen Gewinnmaximierung genutzt werden. Verlierer des Spiels sind die Kleinanleger.

Das Ganze funktioniert folgendermaßen: Werfen ein oder mehrere Hedgefonds oder Großbanken gleichzeitig große Aktienpakete auf den Markt, dann bricht der Kurs der betreffenden Aktien blitzschnell kräftig ein. Viele Kleinanleger haben zum Schutz vor größeren Verlusten „Stop-Loss-Orders“ platziert, die dazu führen, dass ihre Aktien bei einem bestimmten Kursverlust automatisch verkauft werden. Meistens werden diese Orders bei einem Verlust von fünf Prozent aktiviert.

Hedgefonds-Betreiber müssen also nur dafür sorgen, dass es zu einem Kurssturz von mindestens fünf Prozent kommt. Dann können sie abwarten, bis eine Verkaufswelle der Kleinanleger mit Stop-Loss-Ordern einsetzt und den Kurs weiter in die Tiefe treibt. Sobald der Kursrückgang dann abebbt, können sie erneut einsteigen und die Kurse so wieder in die Höhe treiben.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Der Kurswert einer Aktie liegt bei 100 Euro. Einige Hedgefonds beschließen, ihre Aktienpakete auf den Markt zu werfen, was den Kurs in Sekunden oder Minuten um fünf Prozent einbrechen lässt und bei Kleinanlegern automatisch die Stop-Loss-Orders auslöst.

Diese zweite Verkaufswelle treibt den Kurs um weitere vier Prozent nach unten. Sobald die Talsohle erreicht ist – ein Zeitpunkt, den die Algorechner der Profis sehr genau bestimmen können – steigen die Hedgefonds bei einem Kurs von 91 Euro pro Aktie wieder ein, was den Kurs wieder auf 97 Euro pro Aktie hochtreibt.

Die Hedgefonds haben also, obwohl der Kurs gegenüber dem Ausgangswert um drei Prozent gefallen ist, auf die einzelne Aktie einen Gewinn von 6 Euro gemacht. Kleinanleger mit einer Stop-Loss-Order, die wegen der rasanten Geschwindigkeit der Ereignisse erst nach dem Flash Crash wieder einsteigen, müssen dagegen einen Verlust von sieben Euro (fünf Euro beim Verkauf, zwei Euro beim erneuten Einstieg bei 97 Euro) hinnehmen.

Das Flash-Crash–Phänomen zeigt nicht nur, wie sehr die Aktienmärkte von den großen Marktteilnehmern manipuliert werden. Es zeigt vor allem ihren zutiefst pervertierten Charakter, denn eigentlich dient das Prinzip der Stop-Loss-Orders, also der Eingrenzung von Verlusten, ja dem Schutz von Kleinanlegern. Mittlerweile aber haben die großen Player im Aktiengeschäft eine solche Marktmacht, dass sie sogar solche Schutzmechanismen zum eigenen Vorteil nutzen und sie dadurch in ihr Gegenteil verkehren können.

Da Flash-Crashs kein neues Phänomen sind und Großinvestoren Kleinanleger in der Vergangenheit bereits mehrfach auf diese Weise um erhebliche Summen erleichtert haben, werfen sie auch ein bezeichnendes Licht auf die vermeintliche „Finanzaufsicht“ sämtlicher Börsen. Bis heute ist weltweit kein Fall bekannt, in dem eine Behörde auch nur den Versuch unternommen hätte, diesem Treiben ein Ende zu bereiten.

Im Grunde wäre es allerdings auch ein aussichtsloses Unterfangen, denn die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die internationale Finanzelite sich auf Grund ihrer Allmacht selbst dort, wo rechtliche Einschränkungen gelten, nicht darum schert und in den Fällen, in denen es tatsächlich zu gerichtlicher Verfolgung kommt, sowohl von der Justiz, als auch von der Politik mit Samthandschuhen angefasst wird.

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Ernst Wolff ist freier Journalist und Autor des Buches “Weltmacht IWF – Chronik eines Raubzugs“, erschienen im Tectum-Verlag, Marburg.
Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.