Ströbele: Beteiligte Geheimdienstler könnten des Landes verwiesen werden – Datenschutzbeauftragte: Keine Grundrechte aushebeln
Osnabrück (nex) – Der Geheimdienstexperte der Grünen, Hans-Christian Ströbele, hat nach den neuen Wikileaks-Enthüllungen von der Bundesregierung ein hartes Durchgreifen gegen US-Spione gefordert. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Ströbele:
„Die Regierung muss deutlich machen, dass bestimmte Geheimdienst-Mitarbeiter, die an der Spionage beteiligt sind, hier nichts zu suchen haben.“ Er fügte hinzu: „Sie könnten des Landes verwiesen werden. Man könnte auch die Zentrale der Überwachung in Frankfurt schließen.“
Wenn von Deutschland aus ein amerikanisches Spionagezentrum betrieben werde, das Privat- und Geschäftsleute ausspioniere, dann sei das eine strafbare Handlung. „Das sind geheimdienstliche Aktivitäten für eine fremde Macht, darauf steht eine hohe Freiheitsstrafe“, betonte Ströbele.
Deutschland hat nach Ansicht des Grünen-Politikers aus dem Skandal um den US-Geheimdienst NSA, der unter anderem das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel bespitzelt hatte, nichts gelernt. “ Die Bundesregierung hat daraus nicht genug Konsequenzen gezogen“, kritisierte Ströbele.
„Es ist doch völlig klar: Man kann den USA im Bereich Geheimdienste nicht vertrauen.“ Der Grünen-Politiker kritisierte auch das Bundesamt für Verfassungsschutz: „Der Verfassungsschutz hat versagt. Wenn er wirklich nichts davon wusste, ist das ein Armutszeugnis – und seine Versprechen für mehr Kontrolle sind nichts wert.“
Er fügte hinzu: „Offenbar übernimmt jetzt Wikileaks die Spionage-Abwehr in Deutschland.“ Die Enthüllungen, wonach der US-Auslandsgeheimdienst CIA systematisch Sicherheitslücken über Smartphones, Computer und Fernseher genutzt habe, sei erschreckend: „Wenn der Fernseher einen Bürger überwacht, ist das tatsächlich eine Horror-Vision.“
Auch die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Andrea Voßhoff forderte mehr Sicherheit für die Bürger: „Bei der Arbeit der Nachrichtendienste müssen der Schutz der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen“, sagte Voßhoff der „NOZ“.
Dafür müssten nachrichtendienstliche Tätigkeiten „effektiv und lückenlos“ kontrolliert werden. Das gelte auch für ausländische Dienste: „Die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten darf nicht dazu führen, durch Aufgabenteilung nationale Beschränkungen zu umgehen und Grundrechte auszuhebeln.“
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