Von Peter Z. Ziegler
Basel (BZZ/nex) – Mit fast zwei Drittel der Stimmen haben die Schweizer in einer Volksabstimmung ein neues Nachrichtendienstgesetz angenommen. Der Nachrichtendienst darf künftig Telefongespräche abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen.
Am deutlichsten stimmte der Kanton Waadt mit rund 74 Prozent zu, es folgt Nidwalden mit rund 70 Prozent. In Luzern, Zug und Obwalden sagten 69 Prozent Ja, in Freiburg 67 Prozent. Die tiefste Zustimmung erhielt das neue Gesetz im rot-grün regierten Kanton Basel-Stadt mit 55 Prozent.
Rechtspopulistische Medienkampagnen und Politiker haben erfolgreich Ängste verbreitet. Die Experten sind sich darin einig. Das Ja falle höher aus als erwartet, sagte Politologe Claude Longchamp im SRF-Abstimmungsstudio. Denn mit «der Terrordiskussion in Europa ist ein neues, hoch emotionales Phänomen zum Abstimmungskampf dazu gekommen.» SRF-Inlandredaktor Samuel Burri doppelt nach: «Es ist wohl der Zeitgeist, der dem Nachrichtendienst-Gesetz zum Durchbruch verholfen hat: Laufend hören wir von Terror bzw. Terrorgefahr in der westlichen Welt. Das weckt ein mulmiges Gefühl.»
Gegen das verschärfte Gesetz hatte das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat» das Referendum ergriffen. Verschiedene Organisationen haben sich mit Vertretern von Grünen und SP gegen die Vorlage gestellt. Die Gegner befürchten eine «Totalüberwachung». Diese biete zu wenig Schutz der Privatsphäre.
Die konservative Neue Zürcher Zeitung (NZZ) ist selbst überrascht vom Resultat. Die breite Zustimmung zum Nachrichtendienstgesetz komme nicht überraschend, aber sie sei bemerkenswert: „Die Abwehrreflexe gegenüber staatlicher Überwachung waren in der Schweiz geschichtlich bedingt ausgeprägt. Noch vor wenigen Jahren scheiterte ein ähnliches Gesetz bereits am Widerstand im Parlament.“
Andererseits warnt sogar die NZZ: „Der Nachrichtendienst hat zwar zusätzliche Kompetenzen erhalten, aber er bleibt vergleichsweise klein, und den Verantwortlichen muss klar sein: So schwierig es war, das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen, so rasch ist dieses wieder verspielt.“
Die Gegner bekräftigen nochmals: „Alle werden überwacht, nicht nur wenige Verdächtige, wie häufig behauptet wird. Die Vorratsdatenspeicherung und die Kabelaufklärung sind Mittel der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung. Von diesen Massnahmen sind alle betroffen!“ Schliesslich müssten sogar Befürworter einräumen, dass bei der Kabelaufklärung aus technischen Gründen der gesamte Datenstrom überwacht werden muss. Durch die Kabelaufklärung würden daher mehrheitlich die Daten von unschuldigen Personen aufgezeichnet und ausgewertet.
Mit dem Einsatz von GovWare/Staatstrojanern wird es dem Nachrichtendienst erlaubt sein, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren: Kamera und Mikrofon können angezapft werden, Computer aus der Ferne durchsucht werden. Die Gegner warnten vergeblich: „Diese versteckte Hausdurchsuchung ist nicht nur grundrechtlich bedenklich, sondern auch der öffentlichen Sicherheit abträglich. Anstatt die IT-Sicherheit zu befördern, nutzt der Staat dieselben Schwachstellen, die auch von Kriminellen missbraucht werden.“
Beim Nachrichtendienst des Bundes werden nunmehr widersprüchliche Aufgaben zusammengefasst, die zu einem Zielkonflikt führen könnten: Er ist einerseits Geheimdienst und damit zuständig für Spionage und Spionageabwehr. Gleichzeitig ist er Partner von ausländischen Diensten (wie z.B. den USA) und Akteur im international-geheimdienstlichen Datenhandel. Sehr zufrieden mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz sind die Schweizer Banken. Die Entdeckung von Steuersündern ist künftig für ausländische Dienste schwieriger geworden.