Start Panorama Ausland Identifikationsnummern auch für Ausländer Türkei: Namensänderungen künftig ohne Gerichtsbeschluss möglich

Identifikationsnummern auch für Ausländer
Türkei: Namensänderungen künftig ohne Gerichtsbeschluss möglich

Türkischen Medienberihten zufolge, werden türkische Ausweisinhaber, deren Name auf dem Ausweisdokument falsch geschrieben ist oder gegen das Namensrecht verstößt, diesen künftig ohne gerichtliche Entscheidung ändern lassen können.

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Falsch geschriebene Namen auf Ausweisdokumenten sollen künftig ohne gerichtliche Entscheidung geändert werden können

Urla/Türkei (nex) – Wie nach Angaben der türkischen Tageszeitung Habertürk der türkische Ministerpräsident am vergangenen Mittwoch mitteilte, werden türkische Ausweisinhaber, deren Name auf dem Ausweisdokument falsch geschrieben ist oder gegen das Namensrecht verstößt, diesen künftig ohne gerichtliche Entscheidung ändern lassen können. Das Gesetz hat zum Ziel, den Ausweisinhabern die Namensänderung dadurch zu erleichtern, dass sie die dafür notwendige Genehmigung in der Provinz- oder Distriktbehörde einholen können. Nach aktuell geltendem Recht muss eine Namensänderung von einem Gericht genehmigt werden.

Die neue Regelung soll des Weiteren auch andere Formalitäten erleichtern. So sollen bei Personen mit drei Namen alle drei auf ihren Ausweisdokumenten voll ausgeschrieben werden.

Auch die Anmeldung der Geburt soll einfacher werden: Diese soll man in der Gesundheitseinrichtung, in der das Baby zur Welt kommt, tätigen können und, wenn dies zeitnah erfolgt, nichts dafür zahlen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass Akten von Personen, die lange Zeit nicht verwendet wurden oder von Personen, bei denen man aufgrund ihres Alters davon ausgeht, dass sie wahrscheinlich schon verstorben sind, geschlossen werden.

Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sollen eine Identifikationsnummer erhalten dürfen und formell als „Ausländer“ eingetragen werden. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis müssen die Identifikationsnummer beim Innenministerium beantragen.