Start Panorama Ausland Daten-Leak Türkei: 50 Millionen geleakte Daten stammen nicht vom Hohen Wahlausschuss

Daten-Leak
Türkei: 50 Millionen geleakte Daten stammen nicht vom Hohen Wahlausschuss

Die privaten Daten von 50 Millionen türkischen Staatsbürgern, die veröffentlicht wurden, stammen nicht vom Hohen Wahlausschuss (YSK), dessen Schutz nach den Worten des zuständigen Leiters „sehr stark“ sei.

Sadi Guven (Foto: aa)
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Ankara (nex) – Die privaten Daten von 50 Millionen türkischen Staatsbürgern, die veröffentlicht wurden, stammen nicht vom Hohen Wahlausschuss (YSK), dessen Schutz nach den Worten des zuständigen Leiters „sehr stark“ sei.

Der Präsident des Hohen Wahlausschusses erklärte am Freitag, dass die Veröffentlichung der persönlichen Daten nicht vom System seiner Behörde stamme.

„Am Ende unserer Ermittlungen auf den Webseiten [mit den geleakten Daten] sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass diese mit den Daten unserer Datenbank, die wir den politischen Parteien mitgeteilt haben, übereinstimmen“, sagte der YSK-Präsident Sadi Güven in einem Gespräch mit der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu. Wählerdaten seien den politischen Parteien vor den Wahlen mitgeteilt worden.

„Experten haben recherchiert. Wenn auch die Daten mit unseren Aufzeichnungen übereinstimmen, gab es in unserem System keine undichte Stelle. Eine undichte Stelle zu entdecken wäre sehr schwierig bis unmöglich“, fügte Güven hinzu.

Güven teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft Ankara Informationen über den Fall angefordert habe und der Hohe Wahlausschuss bereits sorgfältig geprüft habe, ob die geleakten Dokumente mit den Datensätzen des Wahlausschusses übereinstimmten.

„Unsere Bemühungen in der Angelegenheit gehen weiter. Wir werden diese Informationen der Staatsanwaltschaft zukommen lassen“, so Güven weiter.

Am Mittwoch hatte der Generalstaatsanwalt von Ankara infolge von Hinweisen in Berichten auf die Online-Veröffentlichung der persönlichen Daten von fast 50 Millionen türkischen Staatsbürgern Ermittlungen eingeleitet

Nach Angaben des Büros des Generalstaatsanwalts werden Staatsanwälte mit einer Reihe von Behörden wie zum Beispiel dem Hohen Wahlausschuss oder der Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Verbindung treten.

„Wir haben gesehen, dass die im Internet zirkulierenden Daten mit den Dateien, die wir im Jahr 2008 geteilt haben, übereinstimmen. Wir wissen, wer diese Listen von uns bekommen hat. Wer aber diese geleakt hat – das ist etwas, was die Justiz in Erfahrung bringen sollte“, schloss Güven.