Berlin (ots) – Anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Die Übergriffe und Brandanschläge gegen Flüchtlingsunterkünfte und geflüchtete Menschen haben in den letzten zwei Jahren dramatisch zugenommen. Soweit Täter ermittelt wurden, kamen diese häufig nicht aus dem organisierten Rechtsextremismus. Auch die Einstellungsforschung zeigt seit Jahren, dass Stereotypen und negative Einstellungen gegen Juden, Sinti und Roma, Muslime, Flüchtlinge und Migranten in der deutschen Gesellschaft weit über rechtsextreme Milieus hinaus verbreitet sind.
Entschiedenes Handeln gegen Rassismus und für den Schutz der Opfer rassistischer Anfeindungen und Gewalt ist dringend notwendig. Politik und Behörden sollten dabei keinesfalls die Fehler der Vergangenheit fortsetzen und ihre Maßnahmen auf die Bekämpfung des organisierten Rechtsextremismus engführen. Vielmehr muss Rassismus überall in der Gesellschaft in den Blick genommen werden. Polizei und Justiz müssen im Fall rassistischer Gewalt wirksam auf Seiten der Opfer eingreifen und effektiv gegen die Täter vorgehen. Dazu – das hat die Aufarbeitung des Behördenversagens im Fall des NSU gezeigt – müssen auch die Verfahren, Strukturen und Einstellungen in Polizei und Justiz kritisch hinterfragt werden.
Der Justizgipfel des Bundes und der Länder am 17. März hat hierfür wichtige Maßnahmen verabredet, etwa die Bildung von Sonderdezernaten, das verstärkte Vorgehen gegen Hasskriminalität im Internet, die Entwicklung aussagekräftiger Statistiken zu Phänomenen der Hasskriminalität und ihrer Strafverfolgung und die Fortbildung der Justiz. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht zum Ziel führen, wenn nicht zugleich die Engführung von Rassismus auf organisierten Rechtsextremismus aufgegeben wird.“