Vereinigung der palästinensischen Gefangenen
Israelisches Militär stellt fast 150 Palästinenser wegen Facebookposts vor Gericht

Etwa 150 Palästinenser wurden wegen angeblicher Hetze auf Facebook vor israelische Militärgerichte gestellt. Nun stehen Armee und Schin Bet, der israelische Inlandsgeheimdienst, vor der schwierigen Aufgabe, zu beweisen, was Hetze bedeutet.

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Das israelische Militär stellt Palästinenser wegen Facebookposts vor Gericht

Etwa 150 Palästinenser wurden wegen angeblicher Hetze auf Facebook vor israelische Militärgerichte gestellt. Nun stehen Armee und Schin Bet, der israelische Inlandsgeheimdienst, vor der schwierigen Aufgabe, zu beweisen, was Hetze bedeutet, und geben dann auch öfter mal auf. Und anstatt Verdächtige freizulassen, wie die eigene gerichtliche Anordnung es erfordert, nimmt die Armee sie in Verwaltungshaft.

In einem kleinen Wohnwagen, der dem Ofer Militärgericht als Gerichtssaal dient, steht ein älterer Teenager aus Silwas, einem Dorf im Westjordanland, wegen Hetze in sozialen Netzwerken vor Gericht. Bei der nur wenige Minuten dauernden Anhörung führt der Militärstaatsanwalt an, dass der Jugendliche das Foto eines Märtyrers geteilt habe und dies eine Bedrohung der Sicherheit in der Region darstelle. Der Verteidiger kontert, dass das Teilen eines Fotos unter Meinungsfreiheit fällt. Nach Angaben von Addameer, einer Organisation, die sich für die Rechte palästinensischer Inhaftierter einsetzt, ist dieser Fall nur einer von etwa 150 Fällen, die seit Oktober 2015 vor israelische Militärgerichte gebracht wurden. Der einzige Vorwurf lautete immer Hetze in sozialen Medien oder dass man „sich in den Dienst einer verbotenen Organisation gestellt“ habe.

Rechtsanwälte der PPC, der Vereinigung der palästinensischen Gefangenen, sagen, dass sie etwa 40 Fälle vorgestellt hätten, in denen Hetze in den sozialen Medien seit Oktober vergangenen Jahres den einzigen oder den Hauptvorwurf darstellte. „Vor Oktober gab es solche Fälle selten, aber in den letzten Monaten häufen sie sich“, erklärt der Rechtsanwalt Munder Abu Ahmad. „Die Logik [der Behörden] lautet, dass du dir ein Messer schnappen und zum Damaskustor rennen wirst, wenn du auf Facebook einen Post verfasst hast.“ – Seit Oktober letzten Jahres gab es viele Messerattacken am Damaskustor in der Altstadt von Jerusalem.

Kurz nachdem die letzte Gewaltwelle began, schienen die israelischen Behörden zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass die Hauptmotivation der Palästinenser, Gewalttaten zu begehen, Hetze ist, insbesondere Hetze in sozialen Netzwerken. Ein Anfang November vom Schin Bet veröffentlichtes Dokument besagt, dass die Angreifer als Jugendliche beschrieben werden können, die keinem politischen Lager zuzuordnen sind und die sich von den sozialen Medien „inspirieren lassen“. Dem Bericht des Schin Bet zufolge waren viele Attentäter Nachahmungstäter.

Zu wenig Facebookfreunde? Wie wäre es mit den Freunden der Freunde?

Die Welt der sozialen Medien ist noch relativ jung. Auch die ganze Problematik ist neu für das israelische Militärgerichtssystem. So muss es sich beispielsweise die Frage stellen lassen, was genau Hetze auf Facebook bedeutet. Muss die Person in den sozialen Medien eine große Reichweite haben? Muss der Attentäter als Grund für seinen Angriff den betreffenden Post angeben? Die Prüfung von etwa einem Dutzend „Hetze-Fällen“ vor Militärgerichten liefert keine einzige Antwort. In einem Fall argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass selbst wenn der Beschuldigte selbst nicht eine beeindruckende Anzahl an „Freunden” habe, das Material trotzdem noch viel weiter verbreitet werden könnte, wenn nämlich einer seiner Facebookfreunde weit mehr Follower hätte als der Beschuldigte selbst. So bestünde die Möglichkeit, dass einer dieser Leute – also einer der Freunde des Freundes – von dem Post beeinflusst und zu einer Gewalttat angestachelt werden könnte.

Palästinenser wurden auch schon wegen Postens und Teilens verschiedener Ideen, Meinungen, Aufrufen zu Aktionen – oder auch wegen ihres Fehlens – unter Anklage gestellt. Im Dezember verhandelte das Militärgericht Ofer den Fall eines jungen Mannes aus Hebron, der auf Facebook folgende Zeilen postete: „An alle Bürger Jerusalems und des ’48 (’48=die Demarkationslinie zwischen Israel und den von Israel im Sechstagekrieg besetzten Gebieten, u. a. das Westjordanland, den Gazastreifen und die Golanhöhen) Wenn du einen Siedler siehst, dann rufe ‚Terrorist‘ auf Hebräisch und rufe, er sei ein Palästinenser und habe ein Messer dabei, sodass er von den Besatzern getötet wird.“ Dieser Post hatte fünf „Likes“ bekommen.

Eine weitere Anklage zitiert einen Post mit 72 „Likes”: Das Foto von Malek Shahins Körper, einem 21-Jährigen vom Flüchtlingslager Dheisheh, der durch Schüsse der israelischen Armee ums Leben kam. Unter dem Foto war zu lesen: „Meine Heimat hat mir beigebracht, dass das Blut der Märtyrer die Grenzen unserer Heimat markiert.“ In einem anderen Fall wies der Verteidiger darauf hin, dass das Foto, das Gegenstand der Verhandlung war, und das der Angeklagte „geteilt“ hatte, tatsächlich das Foto des eigenen Bruders des Angeklagten war. Der Bruder war von der israelischen Armee getötet worden.

Selbst der Aufruf zum Protest gilt bei Palästinensern als Hetze

Palästinensische Zivilisten, die im Westjordanland leben, unterstehen dem israelischen Militärgerichtssystem, in dem nicht Gesetze erlassen worden sind – es sind Militärerlasse. Die Unterschiede zwischen diesen Erlassen und dem israelischen Zivilrecht sind oft enorm. Da ist beispielsweise der Unterschied zwischen der Straftat der Hetze im „Erlass zu den Sicherheitsbestimmungen“ (dem die Palästinenser unterstehen) und im israelischen Gesetz. Das Militärgesetz bestimmt, dass eine Rede, „die den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Ordnung stören könnte“, unter den Straftatbestand der Hetze fällt. Die israelische Gesetzgebung setzt die Messlatte weit höher: Sie fordert, dass eine reale Möglichkeit gegeben sein müsse, dass [die Veröffentlichung] zu Gewalt- oder Terrorakten führen könnte.“

In den [besetzten] Gebieten ist schon etwas, das eventuell zu einem Protest führen könnte, eine Straftat“, erklärt der Rechtsanwalt Smadar Ben Natan. „Aber natürlich bestehen die Unterschiede nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes nach. In Israel sind Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Verfassung verankerte Rechte – was im Westjordanland nicht der Fall ist.“

Die Definition von Hetze im Militärerlass, dem die Palästinenser unterstehen, kann so weit ausgelegt werden, dass „der Besitz eines Objekts mit der Absicht, die öffentliche Meinung zu beeinflussen“ oder auch nur das Loben, die Unterstützung einer feindlichen Organisation oder ihrer Aktionen oder das Sympathisieren mit ihr schon reichen, diesen Straftatbestand zu erfüllen.

Der Schin Bet versucht, Kausalzusammenhänge herzustellen

Da die Zahl der „Hetze-Fälle“ zunimmt, scheinen die israelische Armee und die Geheimdienste bemüht zu sein, zumindest vor Gericht nachzuweisen, dass die Veröffentlichung von mit „Terrorattacken“ sympathisierenden Botschaften in sozialen Medien beweise, dass jemand gefährlich sei und seine Posts andere zu Gewalttaten verleiten könnten. Zu diesem Zweck hat die Militärstaatsanwaltschaft vor Kurzem das Rechtsgutachten eines Schin Bet-Experten über Verhaltensmuster auf Facebook und die Gefahr der Hetze in sozialen Medien vorgelegt

Die Expertenmeinung war Bestandteil der Berufung, die gegen die Anordnung eines Richters eingelegt wurde. Dieser hatte die Freilassung eines jungen Palästinensers aus dem Dorf Silwad angeordnet. Der junge Mann war wegen Teilens eines Videos angeklagt, das Steinewerfer zeigte und auf dem Folgendes zu lesen war: „Get up and fight and set the [West] Bank alight.“ Die Armee beantragte vor Gericht – wie in allen anderen für diesen Artikel überprüften Fällen auch –, den Angeklagten für die Dauer des Gerichtsverfahrens im Gefängnis zu verwahren.

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