Start Panorama Gesellschaft DGB-Untersuchung Jeder fünfte Beschäftigte rutscht bei Jobverlust sofort in Hartz IV

DGB-Untersuchung
Jeder fünfte Beschäftigte rutscht bei Jobverlust sofort in Hartz IV

Besonders angespannt ist die Lage in der Zeitarbeitsbranche: Dort wurden im ersten Halbjahr 183.000 Arbeitskräfte entlassen. Davon waren rund 68.000, also 37 Prozent, direkt im Anschluss auf staatliche Grundsicherung angewiesen.

So soll die Frist, innerhalb der man zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben muss, von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden. (Foto: dts)
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Berlin (dts) – Mehr als jeder fünfte Beschäftigte, der im ersten Halbjahr 2015 seinen Job verlor, ist nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ sofort in Hartz IV gerutscht. Das Blatt beruft sich dabei auf eine noch unveröffentlichte Untersuchung des Deutschen Gewerkschafts-Bunds (DGB). Demnach waren in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres 264.000 Beschäftigte schon zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen.

Das waren 21,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Jobverlust. Besonders angespannt ist die Lage in der Zeitarbeitsbranche: Dort wurden im ersten Halbjahr 183.000 Arbeitskräfte entlassen. Davon waren rund 68.000, also 37 Prozent, direkt im Anschluss auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Zur Bekämpfung des Problems plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Lockerung der Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I. So soll die Frist, innerhalb der man zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben muss, von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden.

Nach Angaben des DGB-Arbeitsmarktexperten Wilhelm Adamy könnten dadurch im Jahresschnitt bis zu 35.000 Personen vor dem sofortigen Abdriften in Hartz IV bewahrt werden. Gegen die Pläne von Nahles sperrt sich allerdings die Union. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach verteidigte den Vorstoß der Ministerin. „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat Lücken, die geschlossen werden müssen“, sagte sie dem Blatt. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, dass Beschäftigte, die Beiträge eingezahlt haben, auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, wenn sie arbeitslos werden.