Steuerreform
    Experte: Erbschaftsteuerreform sprachlich unverständlich

    Der Gesetzentwurf der Koalition zur Reform des Erbschaftsteuerrechts ist nicht nur in der Sache kompliziert - er ist auch sprachlich schwer zu verstehen

    Der Gesetzentwurf der Koalition zur Reform des Erbschaftsteuerrechts ist nicht nur in der Sache kompliziert - er ist auch sprachlich schwer zu verstehen. (Foto: dts)
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    Berlin (dts) – Der Gesetzentwurf der Koalition zur Reform des Erbschaftsteuerrechts ist nicht nur in der Sache kompliziert – er ist auch sprachlich schwer zu verstehen: Zu diesem Urteil kommt der Kommunikationswissenschafter Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim. Brettschneider hat den Entwurf für die „Welt am Sonntag“ analysiert. Der Wissenschaftler hat mit Kollegen einen sogenannten Verständlichkeitsindex entwickelt – von 0 (formal völlig unverständlich) bis 20 (formal sehr verständlich).

    Der seit dieser Woche vorliegende Gesetzentwurf erreicht Brettschneider zufolge gerade einmal einen Wert von 7,3. Zum Vergleich: Die Reden, die die Chefs der 30-DAX-Konzerne in diesem Jahr auf den Hauptversammlungen ihrer Unternehmen gehalten haben, waren deutlich verständlicher, sie erreichen einen Verständlichkeitswert von 13,1. Und die Berichte von Qualitätszeitungen über Wirtschaftsthemen landen meist bei 12 bis 15 Index-Punkten. In dem Gesetzentwurf finden sich Wörter wie „Verbundvermögensaufstellung“, „Verschonungsbedarfsprüfung“ und „Zahlungsverjährungsfrist“. In der dem Entwurf beigefügten Begründung ist sogar von einem „Regel-Ausnahme-Rückausnahme-Verhältnis“ die Rede. Ein Text sollte, um verständlich zu sein, Sätze enthalten, die im Durchschnitt höchstens zwölf Wörter lang sind, sagte Brettschneider. Im Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer aber liege der Wert doppelt so hoch – nämlich bei 23,2 Wörtern. Auch hätten die Ministerialbeamten bei ihren Formulierungen ungewöhnlich viele Passivsätze gewählt. Brettschneider zufolge sollten in Texten der Verständlichkeit halber nicht mehr als 15 Prozent der Sätze Passivkonstruktionen enthalten. In dem Gesetzentwurf aber tun dies 21,8 Prozent. „Es handelt sich formal um einen für relevante Teile der Bevölkerung unverständlichen Gesetzentwurf“, sagte Brettschneider. „Falls der Entwurf Gesetz wird, ist er für viele Menschen relevant. Er ist politisch umstritten. Und er ist komplex. Daher sollte es zumindest sprachlich für viele Menschen verständlich sein.“ Denn nur das, was verstanden werde, könnte auch demokratisch diskutiert werden. Daher, so Brettschneider, „wäre eine andere Vorlage wünschenswert“.