Gastkommentar
„Wo bleiben die Solidaritätsbekundungen für Hüseyin Doğru?“

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel

Es gibt Fälle, die zeigen nicht nur, wie ein Staat, ein Staatenverbund funktioniert. Sie zeigen vor allem, wie eine Gesellschaft funktioniert. Der Fall Hüseyin Doğru ist ein solcher Fall und ein Paradebeispiel für die Doppelmoral von sogenannten Demokratieverfechtern, die sich gegenwärtig bedeckt halten.

Man muss Doğru nicht mögen. Man muss seine Ansichten auch nicht teilen. Man muss seine Arbeit nicht einmal für guten Journalismus halten. All das ist völlig unerheblich. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob Hüseyin Doğru sympathisch ist. Die entscheidende Frage lautet:

Gelten rechtsstaatliche Prinzipien auch für Menschen, die man nicht mag?

Genau hier beginnt das Schweigen. Seit Jahren hören wir von Politikern, Journalistenverbänden und NGOs, Pressefreiheit sei das Fundament der Demokratie. Jeder Angriff auf Journalisten sei ein Angriff auf die Demokratie selbst. Jeder Eingriff müsse kritisch hinterfragt werden. Jeder Verdacht auf staatliche Willkür müsse Alarm auslösen. Zumindest theoretisch. Praktisch gibt es Ausnahmen: wenn der Betroffene politisch unerwünscht ist.

Im Fall Doğru wurden Konten eingefroren. Nicht nur seine eigenen, sondern auch die seiner Ehefrau und die seiner Mutter gleich mit. Existenzen wurden getroffen, bevor ein Gericht in der Sache überhaupt entschieden hat.

Doch wo sind die großen Solidaritätsbekundungen? Wo sind die Leitartikel? Wo sind die Pressefreiheitskonferenzen? Wo sind die Hashtags? Wo sind die Eilresolutionen? Wo ist die Empörung?

Wo sind denn eigentlich die Deniz Yücel´s, die Can Dündar´s oder der gegenwärtig prominente Alican Uludağ? Man hört erstaunlich wenig von ihnen! Plötzlich entdecken dieselben Menschen, die sonst jeden Eingriff in journalistische Arbeit als Angriff auf die Demokratie deuten und unter Solidaritätswellen ertrinken, ihre Liebe zu Verfahrensdetails oder erinnern sich an das berühmte Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Faszinierend, nicht wahr?

Wir erinnern uns an das heldenhafte reingrätschen dieser Demokratieverfechter, die jahrelang hinausposaunten, dass allein schon der Verdacht der staatlichen Repression problematisch sei und mit Sanktionen beantwortet werden müsste. Wir erinnern uns dabei an „Deniz`s Welt“, Can Dündar´s „Özgürüz“ oder die „Briefe aus Istanbul“ von Bülent Mumay.

Heute ist es um Hüseyin Doğru schlichtweg ruhig oder es heißt im Auswärtigen Amt, „er kann doch klagen!“ und verweist plötzlich auf den Instanzenweg. Als hätte man es in Bezug zur Türkei jemals akzeptiert, wenn jemand sagt: „Der Journalist sitzt zwar im Gefängnis, aber er kann ja Rechtsmittel einlegen.“

Nein, dort galt stets ein anderer Maßstab. Dort wurde – völlig zurecht – gefragt, ob der Schaden nicht längst eingetreten ist, bevor das Urteil fällt. Offenbar hängt die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze inzwischen davon ab, auf welcher Seite der politischen Landkarte sich der Betroffene befindet.

Noch bemerkenswerter ist die Reaktion der europäischen Institutionen. Das Europäische Parlament präsentiert sich seit Jahren als moralische Instanz der Pressefreiheit. Es verabschiedet Resolutionen, fordert Untersuchungen, verurteilt Regierungen und mahnt die Einhaltung demokratischer Standards an.

Doch im Fall Doğru? Stille! Keine große Debatte, keine Resolution, keine institutionelle Solidarität. Lediglich einige wenige Abgeordnete stellen Fragen oder äußern Bedenken. Einzelne Parlamentarier wagen es, nach Beweisen zu fragen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu hinterfragen. Aber aus den Reihen der großen Fraktionen bleibt es auffallend ruhig.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Verteidigung der Pressefreiheit in Europa inzwischen einer politischen Vorprüfung unterliegt: Wer ist der Betroffene? Welche Ansichten vertritt er? Ist seine Verteidigung politisch bequem oder unbequem? Erst danach scheint entschieden zu werden, ob ein Fall Aufmerksamkeit verdient.

Noch bemerkenswerter ist jedoch die Reaktion – oder besser gesagt: die Nicht-Reaktion – aus der Türkei. Jahrelang wurde jede Pressefreiheitsdebatte in Europa genutzt, um moralische Maßstäbe zu formulieren und auf die Türkei umzumünzen. Universelle Prinzipien, unteilbare Rechte, Pressefreiheit sollte doch unter Apparatschiks keine Ausnahmen, auch keine Grenzen kennen.

Jetzt, da ein Fall in Deutschland selbst Fragen nach Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit aufwirft, herrscht erstaunliche Ruhe. Wo sind die großen türkischen Journalistenverbände? Wo sind die Solidaritätserklärungen der türkischen Oppositionsmedien? Wo sind jene Stimmen, die sonst erklären, dass Freiheitsrechte nicht von politischen Präferenzen abhängig gemacht werden dürfen?

Auch hier scheint die Antwort häufig vom Namen des Betroffenen abzuhängen. Vielleicht liegt das Problem darin, dass universelle Werte oft nur so lange universell sind, bis sie den eigenen politischen Reflexen widersprechen.

Der Fall Hüseyin Doğru beweist deshalb womöglich etwas ganz anderes als das, worüber diskutiert wird. Er zeigt, dass viele Menschen und Gesellschaften Pressefreiheit nicht verteidigen, weil sie an Pressefreiheit glauben. Sie verteidigen sie, solange die richtigen Personen betroffen sind.

Die wahre Bewährungsprobe der Meinungs- und Pressefreiheit beginnt nicht bei Journalisten, deren Ansichten uns gefallen. Sie beginnt bei denen, deren Ansichten wir ablehnen. Denn wer Freiheitsrechte nur für Gleichgesinnte verteidigt, verteidigt keine Freiheitsrechte. Er verteidigt eine politische Vorliebe. Und das ist ein fundamentaler Unterschied.

Die Geschichte der Freiheit wurde nie von Menschen geschrieben, die Rechte für ihre Freunde forderten. Sie wurde von Menschen geschrieben, die Rechte auch für ihre Gegner verteidigten. Genau deshalb ist die entscheidende Frage im Fall Hüseyin Doğru nicht, was man von Hüseyin Doğru hält. Die entscheidende Frage lautet:

Was halten wir eigentlich noch von unseren eigenen Prinzipien?


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


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Energiebranche
Schweizer Qualität im deutschen Energiemarkt: Der Ansatz von PLAN-B NET ZERO

Deutschland ist ein schwieriger Markt. Das gilt insbesondere für die Energiebranche. Mehr als 1.300 Stromanbieter kämpfen um Kunden, die von Natur aus zurückhaltend gegenüber Anbieterwechseln sind. Deutsche Verbraucher gehören europaweit zu den loyalsten Energiekunden: einmal gewonnen, selten verloren. Aber auch umgekehrt: einmal beim etablierten Anbieter, kaum zu bewegen.

In dieses Umfeld trat PLAN-B NET ZERO, gegründet 2023 von Bradley Mundt, mit einem ungewöhnlichen Ausgangsort: Zug, Schweiz.

Die Logik hinter dem Schweizer Standort

Zug ist kein zufälliger Standort. Die Stadt im Kanton Zug gilt als einer der attraktivsten Unternehmensstandorte Europas. Niedrige Steuern, ein stabiles Rechtsumfeld, klare regulatorische Strukturen und ein international vernetztes Wirtschaftsökosystem. Für ein wachstumsorientiertes GreenTech-Unternehmen bietet die Schweiz strukturelle Vorteile, die in dieser Form andernorts kaum zugänglich sind.

Das Unternehmen betreibt seine Energielieferaktivitäten für den deutschen Markt über eine eigenständige operative Gesellschaft mit Sitz in Mühlheim am Main. Das Modell verbindet Schweizer Organisationsstruktur mit direkter operativer Marktpräsenz in Deutschland und setzt dabei auf klare Zuständigkeiten statt auf eine gewachsene Konzernbürokratie. Die Trennung zwischen strategischer Steuerung und operativer Umsetzung ist dabei kein Zufall, sondern eine bewusste Entscheidung für Klarheit über Komplexität.

Was Schweizer Standards in der Praxis bedeuten

Präzision in der Prozessgestaltung: Der Wechselprozess bei PLAN-B NET ZERO dauert in der Regel unter zehn Minuten. Klarheit in der Preiskommunikation: Tarife werden wöchentlich aktualisiert und offen ausgewiesen, ohne versteckte Anpassungsklauseln. Verlässlichkeit in der Lieferstruktur: Alle Tarife sind ok-power-zertifiziert, alle Kilowattstunden stammen aus zertifizierten europäischen Erneuerbaren-Quellen.

Gerade im Energiemarkt ist das keine Selbstverständlichkeit. Viele der etablierten Versorger in Deutschland arbeiten mit Systemen und Prozessen, die seit Jahrzehnten gewachsen sind und für neue Anforderungen nur schrittweise angepasst werden. Ein digitalnatives Unternehmen, das von Grund auf neu aufgebaut wurde, hat hier einen strukturellen Vorteil: keine Legacy-Systeme, keine eingefahrenen Prozesslogiken, keinen Ballast aus vergangenen Regulierungsphasen.

Das zeigt sich auch in der Geschwindigkeit. PLAN-B NET ZERO kann Produkte, Prozesse und Kommunikation vergleichsweise schnell anpassen. In einem Energiemarkt, der sich durch Digitalisierung und Energiewende laufend verändert, ist diese Flexibilität ein relevanter Vorteil.

Ein Markt im Umbruch

Dass PLAN-B NET ZERO trotz Schweizer Wurzeln primär auf Deutschland setzt, ist kein Widerspruch. Deutschland ist mit über 40 Millionen Privathaushalten einer der größten Strommärkte Europas. Die Energiewende schafft Bewegung in einem lange statischen Markt. Verbraucher werden zunehmend bereit, Anbieter zu wechseln, wenn die Argumente überzeugend genug sind.

Das größte Hindernis bleibt die Gewohnheit. Deutsche Verbraucher prüfen Vertragsdetails sorgfältig und wechseln lieber zu spät als zu früh. Das Modell von PLAN-B NET ZERO greift dieses Muster direkt auf: Der Wechsel ist einfach, schnell und an klare Bedingungen geknüpft. Wer einmal Kunde ist, findet keinen offensichtlichen Grund, weiterzusuchen.

Zwischen zwei Märkten

Die DACH-Region ist für PLAN-B NET ZERO der natürliche Heimatmarkt. Deutschland bildet mit Abstand das größte adressierbare Potenzial, Österreich und die Schweiz ergänzen das Bild. Das Unternehmen spricht damit bewusst einen Sprachraum an, nicht eine einzelne Volkswirtschaft. Diese regionale Fokussierung ermöglicht es, Kundenverhalten, regulatorische Besonderheiten und Kommunikationslogik gezielt zu verstehen und zu bedienen, ohne dabei in unterschiedlichen Märkten mit unterschiedlichen Botschaften zu operieren.

PLAN-B NET ZERO konkurriert dabei nicht mit vergleichbaren Startups, sondern mit etablierten Versorgern wie E.ON, RWE oder EnBW. Diese Unternehmen verfügen über jahrzehntelang aufgebaute Kundenstämme und Markenpräsenz, aber über begrenzte Fähigkeit zur schnellen digitalen Transformation. Ein Unternehmen, das operativ mit struktureller Präzision und digital mit der Geschwindigkeit eines Tech-Unternehmens arbeitet, füllt in diesem Kontext eine Lücke, die die großen Versorger strukturell nicht schließen können.

Ein Markt, der Bewegung zulässt

Die Energiewende verändert die Spielregeln. Verbraucher, die jahrelang beim selben Anbieter blieben, beginnen zu vergleichen. Unternehmen, die Nachhaltigkeit lange als Nischenthema behandelten, müssen heute auf die Anforderungen von ESG-Reporting und Klimazielen reagieren. Dieser Wandel erzeugt Nachfrage nach Anbietern, die digital, transparent und nachhaltig aufgestellt sind.

Wachstum als Beleg

PLAN-B NET ZERO hat in den ersten zwei Jahren nach Gründung eine Kundenzahl von rund 100.000 aufgebaut und arbeitet mit über 4.000 Vertriebspartnern zusammen. Die jährliche Wachstumsrate entspricht einer Verdreifachung. Das ist Scale-up-Dynamik in einem konservativ geprägten Markt.

Es deutet darauf hin, dass die Kombination aus klaren Strukturen, transparenten Preisen und einem reibungslosen digitalen Prozess tatsächlich funktioniert. Und dass ein Unternehmen, das außerhalb der etablierten Branchenlogik aufgebaut wurde, im deutschen Markt nicht nur Fuß fassen, sondern nachhaltig wachsen kann.

 


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Türkei baut Europas größte Speicher-Pipeline für erneuerbare Energien

Rohstoffmarkt
Iran-Konflikt: Helium-Mangel belastet Halbleiterindustrie

Von Joel Frick

Vor dem Hintergrund bereits angespannter globaler Kupferlagerbestände deutet der mittel‑ bis langfristige Ausblick auf eine zunehmende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage hin.

Die rasche Elektrifizierung, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie massive Investitionen in die Stromnetzinfrastruktur dürften den Kupferverbrauch stetig ansteigen lassen, während die Minenproduktion und das Recycling voraussichtlich nicht Schritt halten können. Prognosen zufolge könnte die Nachfrage bis Mitte der 2030er‑Jahre das verfügbare Angebot um mehrere Millionen Tonnen übersteigen.

Zwar erhöhen die gestiegenen Preise wieder die Attraktivität neuer Bergbauprojekte, doch die meisten dieser Vorhaben sind nur bei nachhaltig deutlich höheren Kupferpreisen – über dem aktuellen Niveau – wirtschaftlich tragfähig. In der Summe spricht das Risikoprofil daher weniger für eine spürbare Preiskorrektur als vielmehr für einen weiteren, wenn auch graduellen, Preisanstieg im Verlauf des kommenden Jahres.

Am Ölmarkt zeigte sich bis Ende April eine ausgeprägte Backwardation, was auf erhebliche kurzfristige Angebotsengpässe und einen intensiven Wettbewerb um sofort verfügbare Lieferungen hindeutet.

Zwar gaben die Preise Anfang Mai im Zuge erster Anzeichen einer vorsichtigen geopolitischen Entspannung leicht nach, doch die Entwicklungen im April verdeutlichten die hohe Sensitivität des Marktes gegenüber geopolitischen Risiken. Trotz der leichten Entspannung blieb zum Monatsende ein signifikanter Risikoaufschlag in den Preisen enthalten.

Dieser reflektiert die anhaltende Unsicherheit über das Tempo, mit dem gestörte Energieflüsse wiederhergestellt werden können, und spricht für eine weiterhin erhöhte Volatilität in den kommenden Monaten.

Der Konflikt im Nahen Osten hat zudem eine neue Verwundbarkeit in der globalen Halbleiter‑ Lieferkette offengelegt, indem er die Versorgung mit Helium beeinträchtigt hat. Angriffe auf die Energieinfrastruktur in Katar führten zu einem Stopp der Erdgasförderung und unterbrachen damit schätzungsweise 30 bis 40 % der weltweiten Heliumproduktion, da Helium als Nebenprodukt bei der Gasförderung gewonnen wird.

In der Folge sahen sich große Anbieter, darunter Air Liquide, gezwungen, für bestimmte Kunden höhere Gewalt (Force Majeure) geltend zu machen. Die Situation ist besonders sensibel, da Helium nur schwer zu lagern und zu transportieren ist und extreme Kühlung sowie spezialisierte Behälter erfordert, was eine strikte Priorisierung der Lieferungen notwendig macht.

Obwohl Helium nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten der Halbleiterproduktion ausmacht, ist es für fortschrittliche Fertigungsprozesse wie die EUV‑Lithografie unverzichtbar. Wie bei früheren Engpässen ist zu erwarten, dass Chipproduzenten und medizinische Einrichtungen bevorzugt versorgt werden.

Der US‑Dollar erhält Unterstützung durch die verbesserte Stimmung an den US‑Aktienmärkten sowie durch die relative Abschirmung der US‑Wirtschaft gegenüber steigenden Energiekosten. Auch wenn die jüngste Einengung der Zinsdifferenzen zwischen den USA und anderen Währungsräumen auf den ersten Blick als Belastungsfaktor für den Dollar erscheinen mag, messen wir diesem Aspekt im aktuellen Umfeld eine geringere Bedeutung bei.

In energieimportierenden Regionen wie Europa und Teilen Asiens werden steigende Zinserwartungen zunehmend als potenzielle Belastung für das ohnehin fragile Wachstum wahrgenommen, anstatt als positiver Impuls für die jeweilige Währung. Sollte die Straße von Hormus kurzfristig wieder geöffnet werden, könnte die Nachfrage nach dem US‑Dollar als sicherem Hafen nachlassen und temporär zu einer Schwäche führen.

Eine solche Bewegung dürfte jedoch kaum von Dauer sein, da sich der Fokus der Märkte voraussichtlich rasch auf die Aussicht auf Zinssenkungen außerhalb der USA verlagern würde, die der Abfederung einer weiteren konjunkturellen Abschwächung dienen sollen – ein Umfeld, das den US‑Dollar letztlich erneut stützen dürfte.

 


Joel Frick, Investment Lead, BENDURA BANK AG

 


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Insolvenzauktionen
Wenn Landmaschinen und Traktoren unter den Hammer kommen

Wenn landwirtschaftliche Betriebe in die Insolvenz geraten, werden ihre Vermögenswerte verwertet. Maschinen, Fahrzeuge und Geräte, die jahrelang im Einsatz waren, gelangen so auf den freien Markt.

Eine Insolvenzauktion für Landmaschinen bietet Käufern die Möglichkeit, hochwertige Geräte zu deutlich günstigeren Preisen zu erwerben als im regulären Handel. Gleichzeitig stellt sie Verkäufer und Insolvenzverwalter vor die Aufgabe, faire Marktpreise zu erzielen und den Erlös geordnet zu verteilen.

Ob Schlepper, Mähdrescher, Pflüge oder Anhänger: Das Spektrum der Objekte ist breit. Wer eine Insolvenzauktion für Landmaschinen zum ersten Mal besucht oder daran teilnimmt, sollte den Ablauf kennen, die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und typische Fehler vermeiden. Der folgende Leitfaden erklärt den gesamten Prozess Schritt für Schritt.

1. Grundlagen: Was eine Insolvenzauktion für Landmaschinen ausmacht

Wie es zur Auktion kommt

Sobald ein Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt es einen Insolvenzverwalter. Dessen Hauptaufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu ermitteln und zu verwerten. Landmaschinen gehören in der Regel zu den wertvollsten Posten, weil sie kapitalintensiv sind und auf dem Gebrauchtmarkt eine stabile Nachfrage genießen.

Der Insolvenzverwalter beauftragt entweder ein spezialisiertes Auktionshaus oder führt die Verwertung eigenständig durch. Online-Plattformen haben den Markt in den letzten Jahren grundlegend verändert: Interessenten können heute von überall aus bieten, ohne persönlich vor Ort zu sein.

Welche Maschinen typischerweise versteigert werden

Das Angebot bei einer Insolvenzauktion für Landmaschinen umfasst nahezu alle Geräteklassen. Häufig versteigert werden Traktoren verschiedener Leistungsklassen, Mähdrescher, Ballenpressen, Grubber, Sämaschinen und Transportanhänger. Auch Kleintechnik wie Motorsägen, Pumpen oder Melkausrüstung taucht regelmäßig auf. Die Maschinen stammen aus echtem Betriebseinsatz, weshalb Alter und Verschleiß stark variieren können.

2. Vorbereitung: Recherche und Anmeldung

Auktionen finden und Objekte sichten

Bevor jemand an einer Insolvenzauktion für Landmaschinen teilnimmt, sollte er sich einen Überblick über das verfügbare Angebot verschaffen. Spezialisierte Auktionsplattformen listen aktuelle Lose mit Beschreibungen, Fotos und technischen Daten. Wer einen gebrauchten Traktor zur Versteigerung sucht, findet dort detaillierte Angaben zu Baujahr, Betriebsstunden und Zustand.

Vor der Anmeldung empfiehlt es sich, gezielt nach Maschinen zu filtern, die zum eigenen Betrieb passen. Wer einen 80-PS-Schlepper sucht, hat wenig Nutzen von einem 300-PS-Mähdrescher, selbst wenn der Preis verlockend wirkt.

Anmeldung und Sicherheitsleistung

Die meisten Auktionshäuser verlangen eine Registrierung mit Identitätsnachweis. Bei größeren Losen ist eine Kaution oder Sicherheitsleistung üblich, die vor dem Bietstart hinterlegt werden muss. Diese wird nach der Auktion verrechnet oder zurückgegeben, wenn der Bieter keinen Zuschlag erhält. Wichtig: Alle Fristen für die Anmeldung müssen eingehalten werden, da verspätete Registrierungen in der Regel nicht akzeptiert werden.

3. Besichtigung: Maschinen vor dem Gebot prüfen

Warum eine persönliche Besichtigung unverzichtbar ist

Fotos vermitteln einen ersten Eindruck, ersetzen aber keine gründliche Inaugenscheinnahme. Bei einer Insolvenzauktion für Landmaschinen werden die Objekte in der Regel „wie besehen“ verkauft. Das bedeutet: Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar gewesen wären, können nachträglich nicht reklamiert werden. Ein erfahrener Landmaschinenmechaniker sollte, wenn möglich, mitgenommen werden.

Checkliste für die Maschinenprüfung vor Ort

Bei der Besichtigung sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Ölstand, Kühlwasser, sichtbare Leckagen

  • Zustand von Reifen, Hydraulikschläuchen und Zapfwelle

  • Funktionsfähigkeit der Elektronik und Steuerung (Probelauf, falls erlaubt)

  • Betriebsstunden im Vergleich zum Baujahr

  • Vorhandensein von Fahrzeugpapieren, Zulassungsdokumenten und Serviceheften

Fehlen wichtige Unterlagen, kann die spätere Ummeldung oder der Straßeneinsatz problematisch werden.

4. Bieten: Strategie und Disziplin im Auktionsprozess

Maximalbetrag festlegen und daran festhalten

Einer der wichtigsten Grundsätze beim Bieten lautet: Den eigenen Maximalpreis vor der Auktion festlegen und ihn nicht im Eifer des Gefechts überschreiten. Auktionen erzeugen eine eigene Dynamik. Das Wettbewerbsgefühl kann dazu verleiten, mehr zu zahlen als ursprünglich geplant.

Ein sinnvoller Ansatz ist die Rückwärtskalkulation: Wie viel ist die Maschine im eigenen Betrieb wert? Welche Reparaturen sind absehbar? Dazu kommen Transportkosten, eventuelle TÜV-Kosten und das Auktionsaufgeld, das je nach Anbieter zwischen zehn und zwanzig Prozent des Hammerpreises betragen kann.

Online-Auktionen vs. Präsenzauktionen

Online-Auktionen bieten den Vorteil der ortsunabhängigen Teilnahme und oft einer längeren Bietphase. Präsenzauktionen hingegen ermöglichen ein direkteres Gefühl für die Stimmung und den Wettbewerb. Beide Formate haben ihre Berechtigung. Bei hochwertigen Losen empfiehlt sich die persönliche Teilnahme, weil Maschinen in diesem Preissegment eine individuelle Einschätzung vor Ort erfordern.

5. Zuschlag und Abwicklung

Zahlung und Übergabe

Erhält ein Bieter den Zuschlag, muss er den vereinbarten Betrag zuzüglich Aufgeld innerhalb der festgelegten Frist begleichen. Üblich sind Zahlungsziele von einem bis drei Werktagen. Viele Auktionshäuser akzeptieren keine Barzahlung mehr und setzen auf Überweisung oder Treuhandkonten.

Nach der Zahlung erfolgt die Übergabe. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt Verantwortung und Risiko für die Maschine. Für den Transport sollte im Voraus gesorgt werden: Schwere Landmaschinen benötigen einen geeigneten Tieflader und unter Umständen eine Sondertransportgenehmigung.

Ummeldung und Inbetriebnahme

Traktoren und andere zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen auf den neuen Eigentümer umgemeldet werden. Dazu sind die entsprechenden Fahrzeugpapiere notwendig.

Fehlende Dokumente können diesen Prozess erheblich verzögern. Maschinen ohne Straßenzulassung müssen nicht umgemeldet werden, sollten aber trotzdem auf ihre Betriebssicherheit hin geprüft werden, bevor sie im landwirtschaftlichen Einsatz genutzt werden.

6. Typische Fehler, die Bieter bei Insolvenzauktionen vermeiden sollten

Wer unvorbereitet an einer Insolvenzauktion für Landmaschinen teilnimmt, riskiert teure Fehlentscheidungen. Die häufigsten Fallen sind:

  • Kein persönlicher Besichtigungstermin wahrgenommen, obwohl einer angeboten wurde

  • Das Auktionsaufgeld bei der Kalkulation vergessen, sodass der Gesamtpreis das Budget übersteigt

  • Keine Transportlösung vor dem Gebot organisiert, was zu Verzögerungen und Mehrkosten führt

  • Fehlende Unterlagen nicht vor dem Gebot abgeklärt, was die Zulassung blockiert

  • Emotional geboten und den selbst gesetzten Maximalpreis ignoriert

  • Zustand der Maschine anhand von Fotos überschätzt, ohne technische Details geprüft zu haben

  • Zahlungsfristen versäumt, was zum Verlust der Sicherheitsleistung führen kann

Praktische Checkliste für die nächste Insolvenzauktion

  1. Auktionstermine und Lose frühzeitig recherchieren

  2. Auktionshaus prüfen: Seriosität, Bewertungen, Konditionen

  3. Budget festlegen, Aufgeld und Transportkosten einrechnen

  4. Besichtigungstermin buchen und Mechaniker mitnehmen

  5. Technischen Zustand der Wunschmaschine schriftlich dokumentieren

  6. Vorhandensein aller Fahrzeugpapiere und Zulassungsunterlagen klären

  7. Registrierung und Sicherheitsleistung fristgerecht einreichen

  8. Maximales Gebot vor der Auktion festlegen und nicht überschreiten

  9. Transportlogistik vorab organisieren: Tieflader, Genehmigungen, Termine

  10. Nach Zuschlag: Zahlung fristgerecht leisten, Übergabe und Ummeldung koordinieren

Besonderheiten des Bietprozesses bei Landmaschinen aus Insolvenzmassen

Ablauf und Fristen bei öffentlichen Versteigerungen

Wer an einer Insolvenzauktion für Landmaschinen teilnehmen möchte, muss sich mit den spezifischen Verfahrensregeln vertraut machen. Der Insolvenzverwalter legt gemeinsam mit dem beauftragten Auktionshaus die Mindestgebote sowie die Bietfristen fest.

Interessenten erhalten in der Regel eine begrenzte Besichtigungszeit, in der Traktoren, Mähdrescher oder Bodenbearbeitungsgeräte persönlich geprüft werden können. Technische Dokumentationen liegen dabei häufig nur unvollständig vor, weshalb erfahrene Käufer stets eine eigene Zustandsbewertung vornehmen. Bei einer Auktion von Landmaschinen aus Insolvenzmassen gilt grundsätzlich das Höchstgebot als bindend, sobald der Hammer fällt oder die Online-Auktion endet.

Rechtliche Aspekte und Gewährleistungsausschluss

Ein wesentlicher Unterschied zu regulären Gebrauchtmaschinenverkäufen liegt im vollständigen Ausschluss der Gewährleistung. Bei der Versteigerung insolventer Betriebe werden Landmaschinen ausnahmslos unter Ausschluss jeglicher Sachmängelrechte verkauft.

Käufer tragen das volle Risiko für versteckte Mängel, technische Defekte oder fehlende Zulassungsdokumente. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung, häufig innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Transportkosten sowie anfallende Demontagearbeiten gehen grundsätzlich zulasten des Ersteigerers. Fachkundige Bieter kalkulieren diese Zusatzkosten bereits vor der Abgabe eines Gebotes ein, um unerwartete Mehrbelastungen zu vermeiden.

 


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Aktienmarkt
Space X notiert an asiatischen Graumärkten rund über 35 % über seinem Ausgabepreis

Von Marcus Weyerer

Nach ersten Berichten von Bloomberg notiert SpaceX an den asiatischen Graumärkten rund 35 % über seinem Ausgabepreis von 135 US-Dollar, und die Emission soll um das Vierfache überzeichnet worden sein. Bezeichnenderweise beliefen sich allein die Aufträge von Privatanlegern auf über 70 Milliarden US-Dollar – was fast dem Volumen des Börsengangs selbst entspricht.

 Sollten sich diese ersten Anzeichen am ersten Handelstag bestätigen, ist mit weiterem Kaufdruck sowohl von Privatanlegern als auch von institutionellen Investoren zu rechnen, die sich ihre gewünschte Zuteilung nicht sichern konnten. Dies gilt noch vor einer möglichen Aufnahme in Indizes, was letztlich eine zusätzliche Nachfragewelle durch passive ETFs auslösen dürfte.

 Kunden und Investoren stellen uns immer wieder dieselbe Frage: Wird das schiere Volumen des neuen Aktienangebots die Aktienmärkte belasten, da SpaceX an die Börse geht – und OpenAI und Anthropic voraussichtlich noch in diesem Jahr folgen werden? Und bedeutet dies eine umfassende Umschichtung weg von Mega-Cap-Technologieaktien, wobei die neuen Marktteilnehmer die Kapitalströme möglicherweise monopolisieren? Das ist eine berechtigte Sorge. Sie ist aber, wenn man die Zahlen betrachtet, weitgehend unbegründet.

Die Schlagzeile ist nicht der Kapitalfluss

Nach Konsensschätzungen könnten die drei Börsengänge zusammen auf weit über 3 Billionen US-Dollar bewertet werden. Diese Zahl ist beeindruckend – aber es ist nicht die Kapitalmenge, die einen Käufer finden muss. Der Betrag, der tatsächlich als handelbarer Streubesitz auf den Markt kommt, ist weitaus geringer: geschätzte 200 Milliarden US-Dollar für alle drei zusammen, ein Bruchteil der Schlagzeilen-Bewertung.

SpaceX verdeutlicht diese Diskrepanz. Bei einer erwarteten Bewertung von rund 1,75 Billionen US-Dollar beträgt der anfängliche Streubesitz etwa 75 Milliarden US-Dollar – weniger als 5 % des Unternehmens. Der Großteil des Eigenkapitals bleibt gebunden. Die Zahl, die Auferksamkeit erregt, ist daher nicht die Zahl, die der Markt aufnehmen muss.

Das Angebot wird steigen – aber die Nachfrage auch

Wenn die Sperrfristen für frühe Investoren auslaufen, werden mehr Aktien auf den Markt kommen und der Streubesitz wird steigen.

Das ist ein echtes zusätzliches Angebot. Aber es geht mit einer eigenen Nachfrage einher: Wenn der Streubesitz wächst und die Indexgewichte steigen, müssen passive Fonds einsteigen, um zu kaufen.

Eine stärkere Indexeinbindung bringt mechanische Käufer mit sich, nicht nur Verkäufer. Und selbst in großem Maßstab ist jeder einzelne Titel nur einer von vielen – ein Unternehmen, das mit einem Bruchteil des Gewichts von beispielsweise Nvidias mehreren Billionen Dollar in den Index aufgenommen wird, entlastet die Mega-Caps nicht nennenswert.

Im Kontext betrachtet ist die Angebotswelle kleiner, als sie erscheint

Kombinierte Konsensbewertung der drei Börsengänge: Über 3 Billionen Dollar

SpaceX-Bewertung / anfänglicher Streubesitz ~1,75 Billionen Dollar / ~75 Milliarden Dollar (unter 5 % des Wertes)

Gesamte US-Aktienemission 2026 (Goldman Sachs) ~600 Milliarden Dollar – ein Rekord

Davon Börsengänge ~160 Milliarden Dollar

Emissionen als Anteil an der US-Marktkapitalisierung (Russell 3000) Unter 1 % – historisch oft 1,5 %+

Die gesamten US-Aktienemissionen im Jahr 2026 werden voraussichtlich rund 600 Mrd. US-Dollar erreichen – ein Allzeithoch in Dollar, das über dem bisherigen Höchststand von über 500 Mrd. US-Dollar aus dem Jahr 2021 liegt. Das sorgt für Schlagzeilen, aber der richtige Nenner ist entscheidend. Gemessen an der gesamten US-Marktkapitalisierung (unter Verwendung des Russell 3000 als Näherungswert) liegt das Emissionsvolumen unter 1 % – historisch gesehen ein relativ niedriger Wert. In der Vergangenheit lag er häufig bei 1,5 % oder mehr. Die Marktkapitalisierung ist parallel zu den Aktienkursen stark gestiegen, und die Angebotswelle hat einfach nicht Schritt gehalten.

 Fundamentaldaten sind wichtiger als Indexmechanismen

Unserer Ansicht nach liegt in der Befürchtung dieser Transaktionen fast schon ein Widerspruch.

Die Begeisterung um SpaceX spiegelt die Tatsache wider, dass wirklich einzigartige Vermögenswerte selten auf den Markt kommen. Es wird erwartet, dass SpaceX seinen Umsatz in den nächsten Jahren um ein Vielfaches steigern wird und eine Position einnimmt, die nur wenige Unternehmen glaubhaft herausfordern können.

Das löst zwar nicht die Bewertungsdebatte, um die es berechtigte Fragen gibt. Doch wenn Anleger so begierig darauf sind, ein Unternehmen zu besitzen, das an die Börse geht, lässt sich kaum argumentieren, dass dieses Ereignis für Aktien insgesamt von Natur aus negativ ist.

Eine gewisse Umschichtung und Neugewichtung am Rande ist durchaus möglich. Eine systemische Belastung der Märkte ist viel schwerer zu rechtfertigen.

Ein erfolgreicher Börsengang eines hochwertigen Unternehmens sollte im Allgemeinen eher als positive Entwicklung denn als Bedrohung angesehen werden. Sollten vorübergehend Mittel aus anderen Large- und Mega-Cap-Aktien abfließen, werden deren Bewertungen (unter sonst gleichen Bedingungen) zunehmend attraktiver, was wiederum dazu führen dürfte, dass Kapital im Laufe der Zeit zurückfließt – möglicherweise von Anlegern, die derzeit noch abwartend sind.

 Letztendlich sind Fundamentaldaten weitaus wichtiger als Indexmechanismen. Die Märkte werden nicht geschwächt, wenn innovative Unternehmen an die Börse gehen; sie werden durch ein breiteres Spektrum an Anlagemöglichkeiten für Investoren gestärkt.

 Wo wir auf Überhitzung achten

Das bedeutet nicht, dass wir die Augen vor Exzessen verschließen. Wir sehen durchaus Spekulationsblasen – insbesondere bei unrentablen, spekulativen Technologiewerten, die in den letzten sechs Monaten aufgrund der Hoffnungen auf eine Lockerung der Geldpolitik durch die Fed (eine Einschätzung, die sich nun offenbar in die entgegengesetzte Richtung entwickelt) und des allgemeinen Optimismus in Bezug auf KI deutlich besser abgeschnitten haben als Mega-Cap- und Qualitätswerte. SpaceX selbst ist noch nicht profitabel, und einige der anderen Unternehmen, die an die Börse gehen, müssen sich noch in vielerlei Hinsicht beweisen.

Wir würden diese beiden Dinge jedoch nicht miteinander vermischen. Wir stehen dem KI-Trend weiterhin sehr positiv gegenüber und glauben, dass wir uns noch in der Anfangsphase befinden. Spekulative Euphorie in bestimmten Marktsegmenten und der Börsengang eines einmaligen Unternehmens sind zwei verschiedene Dinge – und sollten nicht als dasselbe Signal interpretiert werden.

 


Marcus Weyerer, Director, ETF Investment Strategy, EMEA bei Franklin Templeton

 


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EU-Migrationspakt
Ärzte der Welt warnt vor gravierenden Folgen für die Gesundheit Schutzsuchender

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Berlin – Der EU-Migrationspakt (GEAS) könnte schwerwiegende Folgen für die Gesundheit schutzsuchender Menschen haben. Davor warnt die humanitäre Organisation Ärzte der Welt anlässlich des Inkrafttretens der neuen Vorschriften am 12.06.2026.

„Ärzte der Welt behandelt in Europa und weltweit Menschen in Aufnahmezentren und in Grenzregionen. Unsere Teams sehen dabei tagtäglich die enorm schädlichen Auswirkungen, die eine solche restriktive Flüchtlingspolitik für die körperliche und mentale Gesundheit Betroffener hat“, sagt die Direktorin von Ärzte der Welt Deutschland Katri Bertram. „Das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und darf niemandem verwehrt werden.“

Konkret kritisiert die Organisation:

Inhaftierungen: Auch Familien mit Kindern könnten bis zu zwölf Wochen in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden, wo die medizinische Versorgung oft eingeschränkt oder auf Notfälle begrenzt ist.

Übereilte Entscheidungen: Asylanträge könnten beschleunigt abgelehnt werden, wenn Herkunftsländer als „sicher“ gelten – ohne Berücksichtigung individueller Risiken wie Gewalt, Verfolgung, Diskriminierung und anderer ernsthafter Gefahren für die Gesundheit Betroffener.

Verpflichtende medizinische Untersuchungen: Der Pakt sieht bis zu sieben Tage dauernde verpflichtende Gesundheits- und Identitätschecks vor, bei der auch besondere Schutzbedarfe von Personen festgestellt werden sollen. Dabei dient medizinische Versorgung nicht ihrem eigentlichen Zweck – dem Schutz der Gesundheit – sondern dem Grenzmanagement. Entsprechend werden bei solchen Schnellverfahren erfahrungsgemäß häufig psychische und chronische Erkrankungen übersehen und Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, wie Überlebende von Folter und sexueller Gewalt, nicht identifiziert.

Ärzte der Welt fordert daher die Staaten dazu auf, bei der Umsetzung des EU-Migrationspakts zu berücksichtigen:

  • Medizinische und psychologische Untersuchungen müssen von unabhängigen Fachkräften unter Beachtung von Vertraulichkeit und Datenschutz erfolgen.
  • Keine Inhaftierung während Überprüfungen und Asylverfahren
  • Grenzzonen und Aufnahmezentren müssen unabhängig überwacht werden.
  • Menschenwürdige Lebensbedingungen für alle Schutzsuchenden müssen sichergestellt werden.

Gesellschaft
Alexander Klaws beklagt verlorene Diskussionskultur

Osnabrück – Alexander Klaws vermisst in der heutigen Gesellschaft eine gesunde Diskussionskultur.

„Das Geheimnis einer funktionierenden Gesellschaft liegt darin, zu akzeptieren, dass wir unterschiedlich sind“, sagt der Schauspieler, Sänger und Musicaldarsteller im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Die Akzeptanz anderer Meinungen sei in der Corona-Zeit verloren gegangen.

Fest macht der 42-Jährige seine Beobachtung an der Debatte um kulturelle Aneignung und den damit verbundenen Rassismusvorwürfen in den Werken Karl Mays. Klaws spielt in diesem Sommer zum sechsten Mal bei den Karl-May-Spielen in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) die Rolle des Winnetou und weist die Kritik zurück: „Wenn jemand meint, dass unsere Arbeit kulturelle Aneignung darstellt, darf er diese Meinung gerne haben.“

Für ihn selbst habe die Botschaft, die Karl May in seinen Werken vermittelt, dennoch nicht an Bedeutung verloren – sie sei aktueller denn je. „Das Thema hat kein Verfallsdatum“, betont der dreifache Familienvater. Die früheren Winnetou-Darsteller Pierre Brice und Goiko Mitic hätten Bleibendes geschaffen.

Er spüre, dass die Figur vielen Menschen viel bedeute. Daher könne er sich auch vorstellen, als Winnetou in Bad Segeberg den Bühnentod zu sterben: „Jede legendäre Geschichte verdient ein legendäres Ende. Wenn man sich diesen Moment nehmen ließe, würde der Rolle etwas fehlen.“

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London
Jüdische Schauspielerin Miriam Margolyes wirft Israel Völkermord vor

London/Tel Aviv – Die altgediente britisch-australische Schauspielerin und Aktivistin, die vor allem durch ihre Rolle als Professorin Sprout in der Harry-Potter-Filmreihe bekannt ist, hat ihre Kritik an der israelischen Führung noch einmal drastisch verschärft.

In einer hochemotionalen Videorunde des britischen Independent-Mediums Double Down News lehnte die 85-Jährige, die selbst jüdisch ist, das Konzept eines rein jüdischen Staates offen ab. Flankiert wurde sie in der Debatte von dem bekannten Kinderbuchautor Michael Rosen und dem Comedian Alexei Sayle.

Der persönliche Wendepunkt in Syrien und Palästina

Auf ihre Motivation angesprochen, sich trotz massiven Gegenwinds immer wieder öffentlich zu äußern, verwies die BAFTA-Gewinnerin auf eine prägende Reise in die Region im Jahr 2012. Diese Erlebnisse hätten ihren Blick auf den Nahostkonflikt für immer verändert:

„Wenn man nach Israel reist und sieht, wie Palästina und die Palästinenser behandelt werden – so wie ich es 2012 bei meinem letzten Besuch erlebt habe –, dann war das für mich das Öffnen der Tür, das Anheben der Jalousie, und ich habe es gesehen.“

Margolyes betonte in der Runde nachdrücklich, dass das Entstehen eines Machtvakuums und die fortlaufende Besatzungspolitik die Region immer tiefer in den Abgrund reißen. Anstatt auf Ausgrenzung zu setzen, forderte sie einen radikalen Kurswechsel: „Nicht die Juden töten oder die Araber töten. Einfach die Grenzen einreißen.“ Sie könne die Idee eines exklusiv jüdischen Staates tief in ihrem Herzen nicht länger akzeptieren.

„Eine Schande für die Familie“: Isolation im privaten Umfeld

Für ihre klaren Worte zahlt die Schauspielerin im privaten Kreis einen hohen Preis. Wie das britische Nachrichtenportal The National berichtet, geht die Debatte quer durch Margolyes’ eigenes Umfeld.

Im Interview offenbarte sie, dass Verwandte sie aufgrund ihrer politischen Haltung im Stich lassen und sie direkt als „Schande für die Familie“ betiteln. Margolyes’ Konter in der Videorunde war unmissverständlich: „Sie sind die Schande.“ Wahre jüdische Werte basierten für sie auf Mitgefühl und Humanität, weshalb sie das Vorgehen der aktuellen israelischen Regierung als einen „geplanten Genozid“ verurteile. „Wie können Juden das tun?“, fragte die sichtlich bewegte Künstlerin.

Bereits 2025 scharfe Kritik von Margolyes

Es ist nicht das erste Mal, dass die für ihre Rolle als Prof. Sprout weltweit bekannte Darstellerin für internationales Aufsehen sorgt. Bereits im Mai 2025 warnte Margolyes in einem vielbeachteten Statement davor, dass die Politik der israelischen Führung das weltweite Ansehen der jüdischen Gemeinschaft massiv beschädige.

Damals zog sie in einem emotionalen Appell sogar einen drastischen historischen Vergleich und erklärte mit Blick auf den Verlust moralischer Werte, dass „Hitler gewonnen“ habe, wenn die Weltgemeinschaft angesichts des Leids in Gaza wegschaue. Ihre neuen Äußerungen verdeutlichen, dass sich ihre Haltung seither noch weiter verfestigt hat.

Gegenwind von jüdischen Verbänden

Während Margolyes für ihren Mut von pro-palästinensischen Initiativen und Organisationen wie Jewish Voice for Labour geschätzt wird, schlägt ihr von anderer Seite scharfe Ablehnung entgegen.

Jüdische Dachverbände und Organisationen wie die Campaign Against Antisemitism kritisieren ihre drastischen historischen Vergleiche seit Jahren scharf und werfen ihr vor, sich für eine politische Agenda instrumentalisieren zu lassen. Margolyes weist dies zurück und betont, dass fundierte Kritik an einer Regierung niemals mit Antisemitismus gleichgesetzt werden darf.

 


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Washington/Sinai – Es war der 8. Juni 1967, der vierte Tag des Sechs-Tage-Krieges. Die USS Liberty, ein amerikanisches Aufklärungsschiff der US-Marine, lag 15 Seemeilen nördlich der Sinai-Halbinsel in internationalen Gewässern.

Sie war mit der amerikanischen Flagge gekennzeichnet — fünf Fuß hoch, acht Fuß breit — und auf allen Seiten deutlich als US-Schiff identifizierbar. Israelische Kampfjets hatten das Schiff am Morgen mehrfach überflogen, mindestens ein halbes Dutzend Mal. Um 13:57 Uhr begann der Angriff.

Israelische Mirage-Jets straften die Liberty von Bug bis Heck. Torpedos trafen das Schiff und rissen ein massives Loch in die Steuerbordseite. Am Ende waren 34 amerikanische Soldaten tot, 173 weitere verletzt. Es war einer der tödlichsten Angriffe auf ein US-Marineschiff durch einen Verbündeten in der Geschichte der Vereinigten Staaten.

„Es war kein Versehen“

Israel erklärte den Angriff als tragische Verwechslung — erschöpfte Piloten hätten das Schiff für ein ägyptisches Kriegsschiff gehalten. Überlebende widersprechen dieser Version bis heute.

Larry Bowen, ein Überlebender des Angriffs, erklärte gegenüber Arab News:

„Die Geschichte wurde nie richtig erzählt. Es gab keine vollständige und unparteiische Untersuchung durch den Kongress.“

Die Marine habe eine schnelle Untersuchung durchgeführt, aber nur 14 Besatzungsmitglieder befragt. „Jede Aussage, die Israel kritisch gegenüberstand, wurde aus dem abschließenden Bericht herausgestrichen.“

Bowen schilderte einen besonders brisanten Vorfall: „Wir hatten tatsächlich Abfangmeldungen von den israelischen Piloten an die Bodenkontrolle. Einer der Piloten funkte zurück: ‚Es ist ein amerikanisches Schiff. Ich kann die Flagge sehen.‘ Die Person an der Bodenkontrolle sagte ihm daraufhin: ‚Greife das Ziel an.'“ 

Sein Fazit war eindeutig: „Nach unserer Überzeugung war der Angriff absolut absichtlich. Sie wussten sehr wohl, dass wir die USS Liberty waren. Sie hatten uns bereits früh am Morgen auf ihrer Lagekarte im Kriegsraum.“

Richard Brooks, Chefingenieur des Schiffes, erklärte gegenüber Al Jazeera in einem Interview: „Es war kein tragischer Unfall. Es war ein absichtlicher Angriff. Sie wussten, wer wir waren. Sie versuchten, uns zu versenken.“

Eine 2014 von Al Jazeera veröffentlichte 50-minütige Dokumentation mit dem Titel „The Day Israel Attacked America“ griff die Vorwürfe erneut auf. Der Film präsentierte erstmals Audioaufnahmen auf Hebräisch zwischen israelischen Piloten und der Bodenkontrolle, die laut den Produzenten belegen sollen, dass den Angreifern bewusst gewesen sei, dass es sich um ein amerikanisches Schiff handelte.

Ein israelischer Super-Frelon-Hubschrauber (französischer Bau) umkreist das Schiff, als es am 8. Juni 1967 vor der Sinai-Halbinsel von israelischen Streitkräften angegriffen wurde. Offizielles Foto der US-Marine.

Überlebende schildern den Angriff

Mickey LeMay, damals Elektriker zweiter Klasse an Bord, beschrieb gegenüber Arab News den Moment kurz vor dem ersten Angriff: „Ich schaute nach rechts und ein Kampfjet flog in dieselbe Richtung wie wir. Er war nicht hoch. Wir hätten uns gegenseitig zuwinken können, so nah war er. Das Flugzeug war vollständig schwarz und trug keinerlei Markierungen.“

Dann kam der erste Beschuss: „Ein weiteres Flugzeug kam diagonal von Bug bis Heck und beschoss uns. Ich schaute nach unten und überall an mir war Blut. Ich schaute zum Leutnant — er sah genauso aus wie ich, überall Blut.“ Der Leutnant starb später an seinen Verletzungen. LeMay selbst trägt bis heute 52 Schrapnellsplitter in seinem Körper.

Don Pageler, der den Verwundeten half, bestätigte:

„Ja, wir führten eine große amerikanische Flagge. Während des Angriffs wurde sie jedoch so stark zerfetzt, dass unser Signalmann mitten im Beschuss eine noch größere US-Flagge hisste — eine riesige Flagge von sieben mal 13 Fuß. Trotzdem behaupteten sie später, sie hätten keine Flagge gesehen.“

Pageler berichtete zudem, dass Israel später behauptet habe, die Liberty habe seine Stellungen beschossen — was er als falsch zurückwies. Das Schiff war lediglich mit kleinen .50-Kaliber-Maschinengewehren ausgestattet.

Mehrere Überlebende erklärten zudem, israelische Kräfte hätten selbst Rettungsboote unter Beschuss genommen. Laut späteren Berichten seien entsprechende Aussagen in offiziellen Untersuchungen nicht berücksichtigt worden. Zudem sei ein von einem Matrosen gesichertes Beweisstück eines Napalmbehälters später verschwunden.

Präsident Johnson rief die Rettungsflugzeuge zurück

Ein weiterer Aspekt, den Überlebende als besonders schmerzhaft empfinden: Ein nahe gelegener amerikanischer Flugzeugträger, die USS Saratoga, hatte zweimal angeboten, Flugzeuge zur Verteidigung der Liberty zu schicken. Beide Male rief Präsident Lyndon B. Johnson sie zurück.

„Wären die Flugzeuge der ersten Gruppe gekommen, hätten wir nur sieben Männer verloren“, sagte LeMay gegenüber Arab News. „Aber indem er die Flugzeuge zurückrief, konnten weitere 25 großartige Amerikaner sterben.“

Besonders erschütternd sei für viele Überlebende nicht nur der Angriff selbst gewesen, sondern auch das anschließende Schweigen. Laut Aussagen ehemaliger Crewmitglieder seien sie angewiesen worden, mit niemandem über die Ereignisse zu sprechen — auch nicht mit Journalisten oder Familienangehörigen.

Phil Tourney, ein weiterer Überlebender, brachte die Verbitterung vieler Kameraden auf den Punkt: „Das Wichtigste an dieser ganzen Vertuschung ist die Vertuschung selbst. Sie ist schlimmer als das, was sie uns angetan haben — und sie dauert seit 55 Jahren an. Amerika wurde verraten. Verrat auf hoher See durch unseren eigenen Präsidenten.“

Später zahlte Israel Entschädigungen an die USA sowie an Angehörige der Opfer und Überlebende. 1980 sollen die Vereinigten Staaten rund 17 Millionen Dollar für die Schäden an der USS Liberty gefordert haben. Israel habe laut Berichten eine deutlich geringere Summe angeboten.

Mögliche Motive bis heute umstritten

Bis heute gibt es unterschiedliche Theorien über mögliche Motive des Angriffs. In der Al-Jazeera-Dokumentation wird unter anderem die These vertreten, Israel habe verhindern wollen, dass die USA Informationen über geplante militärische Operationen auf den Golanhöhen erhalten.

Auf der Website des USS-Liberty-Memorials werden weitere mögliche Motive genannt. Demnach könnte Israel befürchtet haben, dass die Liberty die Tötung von bis zu 1.000 ägyptischen Kriegsgefangenen bei El-Arish dokumentieren oder über den Tod indischer UN-Friedenssoldaten im Gazastreifen berichten könnte.

Johnson glaubte an Absicht

Präsident Lyndon Johnson glaubte, der Angriff sei absichtlich erfolgt, und gab seine Meinung damals gegenüber Newsweek preis. Als diese Äußerungen dann bekannt wurden, mobilisierten die Israelis ihre Kräfte, wie Bobby Ray Inman, ehemaliger Direktor der NSA, in dem Aljazeera-Video formulierte. 

Inman sprach in der Dokumentation wörtlich von „blackmail“ — also Erpressung. Sollte Johnson seine Position nicht ändern, werde man ihm eine „blood libel“ sowie groben Antisemitismus vorwerfen. Zudem habe man signalisiert, dass Johnson bei einer erneuten Kandidatur politisch „nirgendwo hinkommen“ werde, falls die „Jewish lobby“ die angedrohte Kampagne gegen ihn starte.

Erneute Aufmerksamkeit — fast 60 Jahre später

Der Fall erlangte kürzlich erneut Aufmerksamkeit, als der US-Repräsentant Thomas Massie eine Untersuchung des „unprovoked“ Angriffs forderte — während zwölf Überlebende von der Galerie des US-Repräsentantenhauses zusahen.

Massie erklärte, das unbewaffnete Schiff habe eine deutlich sichtbare US-Flagge geführt als es unter anhaltenden Beschuss geriet. „Den Israelis zufolge haben sie die Rettungsboote mit Maschinengewehren beschossen. Sie haben die Feuerwehrleute auf dem Deck beschossen“, sagte Massie.

Ernie Gallo, Präsident der USS Liberty Survivors Group, bezeichnete Israels Erklärung der „versehentlichen Verwechslung“ als Lüge und fordert bis heute eine vollständige offizielle Untersuchung. Der US-Kongress hat bis heute weder den Angriff formal hinterfragt noch einen Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Der Angriff auf die USS Liberty steht nicht allein in der Geschichte israelischer Geheimdienstaktivitäten gegen die USA. Erst kürzlich stufte die Defense Intelligence Agency des Pentagon die Gegenspionage-Bedrohung durch Israel auf die höchste Stufe „Kritisch“ hoch — nach Berichten über verstärkte israelische Bemühungen, Informationen über US-Militärpersonal und Regierungsbeamte zu sammeln.

Jonathan Pollard, ein ziviler US-Geheimdienstanalytiker, wurde 1985 verhaftet und bekannte sich schuldig, Israel geheime Informationen zugespielt zu haben. Er verbüßte 30 Jahre Haft.

 


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Im Nahen Osten passiert es häufiger, als Strategen zugeben möchten: Staaten verfolgen ein Ziel – und produzieren am Ende dessen Gegenteil. Genau das zeichnet sich derzeit u. a. in Syrien ab.

Viele Beobachter betrachten die Annäherung zwischen Ankara und dem neuen Syrien reflexartig als Ausdruck ideologischer Nähe, historischer Verbundenheit oder gar eines türkischen Erfolgsprojekts. Es ist aber etwas viel Banaleres – und deshalb politisch viel interessanteres: Interessen – etwas, dass in der Ader des Nahen Ostens fließt.

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Daran ist wenig Überraschendes. Staaten handeln selten aus Zuneigung, auch nicht die Türkei. Interessanter ist die andere Seite der Medaille.

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Während Syrien sich sichtbar vom iranischen Einflussraum entfernt und zugleich signalisiert, keinen offenen Konflikt mit Israel anzustreben, entsteht keine neue regionale Sicherheitsarchitektur – sondern ein Vakuum.

Wer dieses Machtvakuum nicht füllt, überlässt es anderen, in dem Fall der Türkei.
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Denn Staaten suchen in unsicheren Zeiten keine perfekten Partner. Sie suchen verfügbare Partner, Partner die auch ihr Wort halten. So könnte ausgerechnet die Politik jener Kräfte, die den türkischen Einfluss begrenzen wollen, dessen Ausweitung beschleunigt haben.

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Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


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