Glücksspielbranche
Bund und Länder prüfen 2026 Werberegeln für Online‑Glücksspiel

Hendrik Streeck (CDU), der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, hat Mitte Mai vor einem massiven Vollzugsproblem mit illegalem Glücksspiel gewarnt und schnelles Handeln von Bund und Ländern gefordert.

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Hendrik Streeck (CDU), der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, hat Mitte Mai vor einem massiven Vollzugsproblem mit illegalem Glücksspiel gewarnt und schnelles Handeln von Bund und Ländern gefordert.

Obwohl Streecks Aufforderung vehement ist, drehen sich Bundes- und Länderverantwortliche schon lange um dieses Thema. Bis zum 31. Dezember 2026 soll es nämlich einen Abschlussbericht zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 geben. Und was danach geregelt wird, ist noch völlig unklar.

Drei Studien laufen bis zum Jahresende in Berlin

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass Ende Dezember 2026 eine Evaluation stattfindet. Bis dahin hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) drei Studien in Auftrag gegeben: Über technische Spielerschutzmaßnahmen, über die Ausmaße des Schwarzmarktes und über die Auswirkungen von Werbung.

Besonders die letzte stellt eine politische Herausforderung dar. Die Berliner Marktforschungsgesellschaft eye square untersucht diesen Aspekt, nachdem ihr im Dezember 2023 der Auftrag erteilt wurde. Dabei wird sie von einem Expertengremium unter Leitung von Prof. Gerhard Bühringer von der TU Dresden begleitet.

Untersucht wird, wie Werbung auf vulnerable Personengruppen wirkt und ob die Werbevorschriften des GlüStV ihre Doppelrolle leisten können. Spielinteressierte sollen in den lizenzierten Markt gelenkt werden, ohne dass neue Klientel angesprochen wird.

Wann eine umfassendere Anpassung des Staatsvertrags in Kraft tritt, ist offen.Eine kleinere Reform ist seit Mai 2026 in Kraft und verpflichtet Internetprovider zur DNS-Sperre nicht lizenzierter Glücksspielseiten.

Boni und Gratisdrehungen im Visier

Eye square erfasst über TV-Spots hinaus auch Online-Werbung, Sportsponsoring und Sonderwerbemaßnahmen, darunter ausdrücklich Boni und Rabatte. Lizenzierte Spielotheken arbeiten regelmäßig mit Aktionen, die ohne eigene Einzahlung starten. Klassisch sind Freispiele für einen festgelegten Slot, gekoppelt an Umsatzbedingungen und einen Maximalbetrag bei der Auszahlung. Vergleichbar funktionieren No Deposit Bonus Codes, mit denen sich nach Registrierung ein kleines Startguthaben aktivieren lässt. Reguliert sind beide Formen über den GlüStV, im Erhebungskonzept der Studie tauchen sie unter den Sonderwerbemaßnahmen auf.

Die Studie soll eine Trennlinie zwischen zwei Wirkungen ziehen. Welche Werbung lenkt Spielinteressierte in den lizenzierten Markt, welche zieht Personen an, die bisher nicht spielten? Auf diese Frage hat die Politik bisher keine belastbare Antwort.

Zwölf Bundesligisten setzen weiter auf einen Wettpartner

Zwölf von achtzehn Klubs der Fußball-Bundesliga sind nach Angaben des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) mit einem Sportwetten-Anbieter als Sponsor verbunden, mal als Trikotbrust-Logo, mal als Ärmel- oder Bandenwerbung, mal digital. Tipico ist seit 2024 Hauptpartner der 3. Liga des DFB, das Logo erscheint auf den Ärmeln aller Vereine der Liga.

Die Konstellation wackelt in Einzelfällen. Der VfB Stuttgart hat seinen Trikotsponsor zur Saison 2025/26 von Winamax auf die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) umgestellt. Hintergrund waren auch europäische Auswärtsspiele in Ländern wie Spanien, in denen Glücksspiel-Logos auf der Brust verboten sind. Die Spielergewerkschaft VDV hat im Herbst öffentlich gegen Glücksspielwerbung im DFB-Umfeld Stellung bezogen und auf die hohe Suchtgefahr bei Sportwetten hingewiesen.

Premier League verbietet 2026/27 Glücksspiel auf der Trikotbrust

Die englische Premier League hat beschlossen, ab der Saison 2026/27 keine Glücksspielanbieter mehr auf der Trikotbrust zuzulassen. Die Niederlande sind seit Juli 2025 noch strenger. Dort ist jegliches Sportsponsoring durch Glücksspielunternehmen untersagt. Italien hatte schon 2018 mit dem Dekret „Dignità“ ein Totalverbot für Glücksspielwerbung verhängt.

Die deutsche Regelung liegt zwischen diesen Polen. Werbung im Fernsehen und Internet ist ausschließlich zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt, im Stadionumfeld nur als Dachmarkenwerbung ohne Quotenangaben. Dazu kommen Pflichthinweise auf Suchtrisiken und das Verbot, Minderjährige anzusprechen. Ob die eye square-Daten am Ende den deutschen Mittelweg stützen oder einen Schritt Richtung niederländisches Modell empfehlen, lässt sich erst nach Vorlage des Endberichts beantworten.

Was können Sachsen und Thüringen blockieren?

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom April 2025 hat das Thema ins politische Programm gehoben, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen. Zeile 2901 nennt das Ziel, gemeinsam mit den Ländern die Bekämpfung illegalen Glücksspiels zu verbessern. Das ist die ganze Vereinbarung.

Im März 2026 hat die GGL Zahlen vorgelegt, eine Studie auf Basis der Blockchain Research Lab-Methodik beziffert den Schwarzmarktanteil am deutschen Online-Glücksspiel auf 22,97 Prozent. Im selben Monat hat GGL-Vorstand Ronald Benter beim 23. Symposium Glücksspiel an der Universität Hohenheim deutlich gemacht, was er von der laufenden Evaluierung erwartet. Wer an den gesetzgeberischen Entscheidungen rütteln wolle, brauche Evidenz, nicht Lobbypapiere.

Die Industrie liefert Gegenforderungen. Der DSWV will eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen ausländische Anbieter und mehr Druck auf Werbeplattformen über den Digital Services Act. Suchtprävention und Spielergewerkschaft laufen in die andere Richtung und fordern ein weitergehendes Werbeverbot, insbesondere im Sport. Welche Linie sich in den Staatskanzleien durchsetzt, hängt auch davon ab, wie eindeutig die eye square-Daten ausfallen.

Eine Änderung des Staatsvertrags benötigt die Zustimmung aller 16 Landesparlamente. In Sachsen und Thüringen sind die Mehrheitsverhältnisse fragil. Nach Vorlage des Endberichts im Dezember beginnt eine Konsultationsphase zwischen den Staatskanzleien. Eine umfassendere Staatsvertragsanpassung dürfte frühestens 2027 zur Ratifizierung anstehen.

Internetprovider sperren erste Domains

Die im Mai eingeführte Sperrpflicht richtet sich gegen Domains, die von der GGL als unerlaubt eingestuft werden. Zugangsanbieter müssen die Auflösung der Adressen unterbinden. Die Frist zur technischen Umsetzung ist im Staatsvertrag geregelt, Umgehungen über VPN-Dienste oder eigene DNS-Resolver bleiben außerhalb der Reichweite. Wie stark die Maßnahme den Schwarzmarktanteil tatsächlich drückt, gehört zu den offenen Fragen, die der Endbericht beantworten soll.

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