Gastkommentar
Kommentar: Es gehört sich nicht jemanden den Tod zu wünschen

Der ehemalige türkische Nationalschwimmer Derya Büyükuncu ließ jüngst auf Twitter andeuten, für den Todesfall des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgesorgt zu haben. Nun muss sich Büyükuncu offenbar vor Gericht verantworten, sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Die wird das grundsätzlich tun.

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Ein Gastbeitrag von Nabi Yücel

Der ehemalige türkische Nationalschwimmer Derya Büyükuncu ließ jüngst auf Twitter andeuten, für den Todesfall des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgesorgt zu haben: „Er hat Corona und bittet uns um Gebete. Ja, wir beten, keine Sorge. Und ich habe schon angefangen, 20 Töpfe Halva zuzubereiten. Wenn es so weit ist, werde ich es im gesamten Viertel verteilen.“

Halva wird in der Türkei meist bei einem Trauerfall im Viertel verteilt, weshalb die Intention, die darin verborgen ist, von Ermittlungsbehörden prompt aufgegriffen und zur Anzeige gebracht wurde. Nun muss sich Büyükuncu offenbar vor Gericht verantworten, sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Die wird das grundsätzlich tun.

Denn, in der Türkei ist die öffentlich geäußerte Meinung, jemanden aufgrund einer Erkrankung den Tod zu wünschen und dafür auch Halva verteilen zu wollen, weit über der Schmerzgrenze des türkischen Werteverständnisses. Drastischer wird es, wenn dabei dem Präsidenten des türkischen Volkes der Tod gewünscht wird, was einem Umsturz einer Statue von Atatürk gleichkommt. Erst letzte Woche wurden Trunkenbolde dabei erwischt, wie sie versuchten, mit schweren Tauen die Statue im Atatürkpark der Hafenstadt Samsun zu stürzen. Das „Denkmal der Ehre“ ist der Landung des Staatsgründers der Türkei und Präsidenten, Mustafa Kemal Atatürk, gewidmet und 1931 aufgestellt worden.

Der Versuch der zwei Trunkenbolde scheiterte kläglich, weil die herbei strömende Bevölkerung von Samsun dem Treiben schnell ein Ende bereitete. Wären die Trunkenbolde wegen ihrer Alkohol-Fahne nicht derart aufgefallen, wären sie wohl von der heranstürmenden Bevölkerung einer Tracht Prügel unterzogen worden. Auch sonst sind Türken schnell bei der Sache und regeln das meist auf konventionelle Art; wenn die Ehefrau, Tochter, Oma oder Uroma von einem Fremden unsittlich berührt, schief angeguckt oder aus der Ferne heraus beleidigt wird. Da fliegen mal geschwind Fäuste und damit hat dann der Hitzkopf die Distanz gewahrt, die Wertekultur verteidigt. Andererseits geht wiederum derselbe Türke mit fremden Bräuten, Töchtern, Müttern oder Omas nicht immer so umsichtig um und lässt dabei die guten Manieren vermissen.

Apropos Wertekultur: es gehört sich halt nicht, egal in welchem Land, einem Kranken ausdrücklich oder umschrieben den Tod zu wünschen. In manchen Ländern gilt das als böswillig bis moralisch verwerflich, endet größtenteils ungeklärt, was dazu führt, dass die moralische Hürde immer niedriger angelegt werden. Dann spricht man von Werteverfall. In manch anderen Ländern reicht der Wunsch allein schon aus, um am nächsten Baum zu hängen. Dann spricht man von einer Lynchjustiz. In der Türkei regelt das von Amtswegen die Justiz selbst, die die Beleidigung des Präsidenten höchstpersönlich aufnimmt und die verantwortliche Person vor Gericht bringt. Das nennt sich wiederum rechtsstaatlich.

Der Präsident, der nichts anderes zu tun hat, als Gäste aus allen Herren Ländern zu empfangen oder den Puls der Gesellschaft zu fühlen bzw. hochzutreiben, hat nicht die Zeit, mehrere Zehntausend Anzeigen auf den Weg zu bringen – allein 2020 ca. 31.000 Verfahren. Das machen schon ganz allein die vereidigten Staatsanwälte, die solche Vergehen von Amtswegen zur Anzeige bringen und verfolgen.

Das mag für außenstehende trivial klingen, für Türken ist es – je nach Person, die dieses Amt besetzt – mal eine schallende Ohrfeige, mal eine oppositionelle Schelte. Letztendlich bleibt die Präsidentenbeleidigung dennoch eine Straftat, ob nun Partei X das höchste Amt besetzt oder Partei Y den Kandidaten zum Amt verholfen hat. Jede Legislaturperiode hat von diesem Paragrafen 299 Gebrauch gemacht, der eine mehr, der andere weniger. Erdogan ist nun einmal eine charismatische, umstrittene Autorität im Land und entsprechend geliebt wie verhasst.

Das einzige, was das Land aber in dieser Sache verbindet, ist, dass jedes Lager auf diesen wie auch Paragrafen wie 269 oder 301 angewiesen war und davon auch kräftig Gebrauch gemacht bzw. nie in Abrede gestellt hat. Auf die Idee, diesen oder gleichwertige Paragrafen zu kippen, kam man zwar immer mal wieder – immer dann, wenn man in der Opposition stand, aber keine Partei, kein Parlament hat sich bislang getraut, diesen Paragrafen zur Präsidentenbeleidigung abzuschaffen – diese Hass-Liebe ist dann wohl doch stärker als jeder geliebte wie verhasste Präsident, der diesen Posten besetzt hat. Und das ist auch gut so!


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar


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