Berlin – Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend einen Antrag der Linksfraktion zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit in Namibia abgelehnt. Kern des Antrags war die Einrichtung eines „Strukturausgleichsfonds“.
Wie Domradio weiter berichtet, sollten mit Hilfe eines Ausgleichsfonds die aus der deutschen Kolonialzeit resultierenden strukturellen Benachteiligungen der indigenen Bevölkerung, insbesondere hinsichtlich der Landfrage und der unzureichenden Infrastruktur, ausgeglichen werden.
Mit den Stimmen der Union, der SPD, der AfD und FDP wurde die Vorlage abgelehnt. Die Linksfraktion und die Grünen stimmten dafür, berichtet Domradio.
An dem Fond hätten sich laut Domradio auch die Unternehmen beziehungsweise deren Rechtsnachfolger beteiligen sollen, die von Zwangsarbeit, Enteignungen und Vertreibungen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika profitiert hätten.
Zwischen 1885 und 1903 sind ein Viertel des Landes der Herero und Nama mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Frauen und Mädchen der Herero und Nama seien, ebenfalls geduldet von den Kolonialbehörden, von Siedlern vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt worden.
Im Jahre 1904 erteilte der deutsche Generalleutnant Lothar von Trotha in der damaligen deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika den Befehl, alle Stammesangehörigen der Herero zu töten. Bis 1908 wurden zwischen 65 000 und 80 000 Herero umgebracht, außerdem bis zu 20 000 Angehörige des Stammes der Nama.
US-Gericht lehnt Völkermord-Klage ab
Anfang dieses Monats hatte auch ein Gericht in New York die Klage von Vertretern der Herero und Nama abgewiesen. 2017 haben einige Herero- und Nama-Führer die Klage in New York eingereicht. Sie wollten eine Entschädigung für die Opfer des Völkermords in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika.
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